Muss Fahrleistung und Kilometerstand angeben bei Versicherung?

10 Antworten

Natürlich haben die anderen Antworter recht. Du bist verpflichtet solche Anfragen zu beantworten.

Allerdings was wäre gewesen wenn Dich dieser Brief (es war ja kein Einschreiben) nicht erreicht hätte? Z.B. durch den Hund gefressen oder in der Post verloren gegangen.

Dann würdest Du ihn ja nicht beantworten und irgendwann innerhalb des nächsten halben Jahres (oder auch nie) würde die Generali erneut eien Anlauf machen und Dir einen Brief mit der Bitte um die km-Angaben senden. Und vielleicht ist dann Deine km Situation schon besser oder Du hättest schon zwischenzeitlich nichts ahnend der Generali eine neuen km Stand gemeldet und eine neue Fahrleistung angemeldet (dazu bist Du auch verpflichtet)

Und es ist auch besser das alle Jahre mal zu überprüfen und freiwillig anzupassen. Denn wenn das erst bei einem Unfall auffällt ist es böse.

Wenn Du den Brief bekommen hast, wird es keine Reklame zum wegwerfen sein. Ob Du es beantwoorten mußtest, merkst Du spätestens, wenn Dir die Versichung den Vertrag deswegen kündigt. Schau mal in Deinen versicherungsvertrag, was dort zu diesem Thema steht.

Du riskierst damit deinen Versicherungsschutz. Wenn du mehr fährst als angegeben ist der Versicherungsvertrag nicht korrekt. Zahl lieber etwas nach bevor du dir da Ärger einhandelst.

kieljo  18.02.2014, 15:28

Da wird kein Versicherungsschutz riskiert sondern nur eine höhere Prämie.

Christin248  18.02.2014, 18:17
@kieljo

Du hast Recht der Haftpflichtversicherungsschutz wird nicht riskiert, anders sieht es da bei der Vollkasko aus. Hast du jetzt einen Unfall kann es trotzdem teuer werden. Da der Versicherer eine Vertragsstrafe von bis zu zwei Jahresprämien + rückwirkend den falschen Rabatt einfordern kann.

Wenn du es nicht tust, verstößt du gegen die Vertragsbestimmungen die nur eine bestimmte Kilometerleistung vorsehen. Die Gesellschaft hat ein Kündigungsrecht und gegebenenfalls wird eine Vertragsstrafe fällig.

Da ich momentan etwas mehr fahre als damals angegeben, möchte ich es im Moment ungerne angeben.

Da sist natürlich blöd, wenn man berechnet wurde auf weniger km, als man gefahren ist und mann jetzt nicht geringfügig höher gestuft werden möchte wie alle anderen, die ihre km halbwegs ordentlich angeben ;-)

Wenn das eine km-Stufe mehr ist, fällt das doch meist gar nicht groß ins Gewicht.

Das ist eine Obliegenheitspflicht des Versicherten, schau mal in die AKB ;-) Das muss nicht auf jedem Schreiben einzeln draufstehen. Außerdme fragt sich die Versicherung natürlich, wieso Du Dich so zierst ;-)