Muss eine Diskothek Rücksicht auf Anwohner nehmen?
Hallo, Wohne 4 Stockwerke über einer Disco, die Donnerstags bis Freitags Nachts mich und meine Nachbarn bedröhnt. Wir waren schon im intensiven Gespräch und die Diskothek führte bereits Änderungen an den Anlagen durch, bis Sie laut Ordnungsamt genehmigt wurden. Jetzt dröhnt es zwar nicht mehr so sehr, aber schlafen geht Samstags immer noch nicht. Auf Anfrage, was man jetzt noch dagegen tun wird, schrieben mir die Diskobeteriber:
"Nun kam es zu der Pegelung, die uns ja auch Zeit und Geld gekostet hat, weshalb wir nun innerhalb unserer erlaubten Lautstärke fahren und keine Rücksicht auf die Hausbewohner nehmen müssen."
und
"...die Pegelung muss nicht gleich Ruhe bedeuten."
Ist es wirklich so, dass Diskotheken sich nur an Standards halten müssen, die vom Ordnungsamt vorgegeben werden, ganz gleich, ob diese die Nachtruhe beeinträchtigen oder nicht?
Ich bin gespannt auf eure Antworten!
6 Antworten
Die Disko muss in einem Wohngebiet glaub ab 22 oder 23 Uhr die Musik so leiser drehen, dass es EUCH nicht mehr stört. Sense!!!
Wenn der erlaubte Pegel eingehalten wird, kann man nichts machen. Aber lass mal jemanden in Deiner Wohnung den Lärmpegel messen, ob der wirklich eingehalten wird. Meist ist das nämlich nicht der Fall.
Kann das denn nur das Ordnungsamt machen? Das dauert nämlich ewig, bis die mal was machen.
solange sie sich an die Vorschriften halten ja, ausserdem musst du doch wissen wenn du in ein Haus mit Disco ziehst das es da sehr laut ist.
Ich muss dazu sagen, dass die Diskothek erst nach meinem Einzug öffnete
Wenn das was erlaubt ist, die Lautstärke eingehalten wird, dann ist da nix auszusetzen!
Das müsst ihr wohl oder übel ertragen!
Das müsst ihr hinnehmen. Ihr wusstet doch vorher wohin ihr zieht.
Keine Bauernweisheiten, bitte!