gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Muss der Vermieter eine Markise oder Rollos bezahlen?

gefragt von Dawn808 am 28.05.2009 um 11:24 Uhr

In meiner Wohnung ist es ziemlich heiß, wenn die Sonne drauf scheint und ich hätte echt gerne ne Markise oder Rollos. Da es aber nur eine Mietwohnung ist, möchte ich diese Dinge nicht selbst bezahlen. Muss der Vermieter sowas zahlen oder hab ich da eher wenig Chancen?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Geld (21601)
Miete (3153)
Markise (47)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


anonym
beantwortet von Sikurana am 28. Mai 2009 11:26
4x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Also dazu verpflichtet ist der Mieter nicht. Er muss eher noch damit einverstanden sein, dass du sowas anbringst. Aber red einfach mal mit dem Vermieter. Wenn du ihm klar machst, dass das absolut notwendig ist, könnt ihr vielleicht was aushandeln


monja1995
beantwortet von monja1995 am 28. Mai 2009 11:25
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nein muss er nicht, Du kannst innen Lamellenrollos selber auf eigene Kosten anbringen, mußt diese bei Auszug aber wieder entfernen


anonym
beantwortet von anjanni am 28. Mai 2009 11:26
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nö - das muß der Vermieter nicht bezahlen.

Für zu warme Wohnungen kann man auch nicht die Miete mindern. :-)

Es hindert Dich keiner, Vorhänge aufzuhängen oder innen vor den Fenstern Rollos zu installieren (nicht an den Fenstern, wenn Du dabei die Fensterrahmen beschädigen würdest!). Für bauliche Veränderungen (Rolläden, Markise...) brauchst Du die Genehmigung des Vermieters.


anonym
beantwortet von Auskunft am 28. Mai 2009 11:26
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Zwingen kann man ihn nicht dazu.

Kauf Dir dichte Gardinen - die halten die Sonne auch ab.


maiki01
beantwortet von maiki01 am 28. Mai 2009 11:26
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

da hat der Vermieter nichts mit zu tun. Die mußt Du selbst bezahlen.



geige
beantwortet von geige am 28. Mai 2009 11:44
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Zu Hohe Temperaturen in der Wohnung stellen nur dann einen Mangel dar, die der VM abzustellen hat, wenn sich um eine qualitativ hochwertige Wohnung handelt, die im Sommer 30° C tagsüber und 25° C nachts in der Wohnung hat (nur als Beispiel AG Hamburg).

Ferner dann, wenn die bei Errichtung baurechtlichen Bestimmungen des Gebäudes nicht eingehalten wurden oder es an der erforderlichen Dämmung der obersten Geschoßdecke fehlt.

Ansonsten muß der Mieter die Temperaturen hinnehmen o. für Abhilfemöglichkeiten auf seine Kosten sorgen (Innenrollos / Klimaanlage)


anonym
beantwortet von Sachse1 am 28. Mai 2009 11:50
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Es kommt drauf an, ob sich Deine Wohnung ständig so aufheizt (Dauerzustand) oder "nur mal" bei extremen Temperaturen. Es gibt dann schon Möglichkeiten: Zu heiße Wohnung kann Grund für Mietminderung sein

Eine unerträglich heiße Wohnung berechtigt in manchen Fällen zur Mietminderung. So konnten Mieter einer Neubauwohnung nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg (Az. 46 C 108/04) die Miete um 20 Prozent kürzen, da in ihrer Wohnung nachts auch nach mehrstündigem Lüften noch eine Temperatur von über 25 Grad herrschte. Der Vermieter sei zur Nachbesserung des Wärmeschutzes verpflichtet, wenn die geltenden Normen zum Wärmeschutz zur Zeit der Errichtung des Hauses beziehungsweise aus dem Jahr der Sanierung nicht eingehalten wurden.

Auch Gewerbemieter können sich bei sommerlicher Hitze unter Umständen an ihren Vermieter wenden: Das Landgericht Bielefeld urteilte, dass die Temperaturen in Büroräumen 6 Grad Celsius unter der Außentemperatur liegen müssen und der Vermieter verpflichtet ist, Abhilfe zu schaffen, wenn bei einer Außentemperatur von 32 Grad eine Innentemperatur von mehr als 26 Grad herrscht (Az.: 3 O 411/01). http://www.ivd.net/html/0/188/artikel/888.html Ein Mieter muss zwar ein Höheres Maß an Wärme in einer Oberetagenwohung akzeptieren, es gibt jedoch auch hier Grenzen. Die baurechtlichen Bestimmungen müssen auf jeden Fall eingehalten werden, soweit keine besonderen Vereinbarungen getroffen wurden. Außerdem liegt auch ein Mangel wegen zu hoher Erwärmung durch Sonnenstrahlen vor, da dadurch der vertragsmäßige Zweck beeinträchtigt wird. Einer von vielen Gründen wäre wenn nach medizinischen Erkenntnissen eine Gesundheitsstörung oder gar eine Gefahr für die Gesundheit hervorgerufen wird.


Pumukl
beantwortet von Pumukl am 28. Mai 2009 11:27
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Eher wenig Chancen. Aber rede mit ihm. Vielleicht hat er ein Einsehen.
Aber viel erreichen wirst du mit der Markise auch nicht.


genitori
beantwortet von genitori am 28. Mai 2009 11:28
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn die Temperatur im Sommer konstant bei über 30 Grad in der Wohnung liegt (bei Dachgeschosswohnungen), muss der Vermieter handeln. Aber ob Rollos oder Markisen die nötige Abhilfe bringen ist zweifelhaft.


MarcSu
beantwortet von MarcSu am 28. Mai 2009 11:30
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das sind Sonderausstattungen, die nicht vom Vermieter zu zahlen sind, Kosten trägt allein der Mieter.


anonym
beantwortet von Lutah am 28. Mai 2009 11:32
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Er muss keine anbringen. Aber wenn du ihn fragst und ihm klar machst, dass die Anbringung ja auch den Wert seiner Wohnung steigern würde, beteiligt er sich eventuell an den Kosten


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    Muss ich bezahlen, wenn ich den Abschleppdienst rufe?

    wie gehts das zu bezahlen?

    Müssen wir die Mietkaution zurückzahlen?



Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.