MUSS der Vermieter auf Mieter Post antworten?

9 Antworten

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Nein, er muss gar nichts. Aber du kannst die Miete kürzen. Da wird er Antworten:))

http://www.mietrecht-hilfe.de/miete/mietminderungstabelle.html

imager761  13.07.2011, 19:44

Mietkürzungen sind kein Mittel zur Durchsetzung von Forderungen - Selbstvornahme gegen Verrechnung der Miete schon :-)

XtraDry  13.07.2011, 19:59
@imager761

DANKE, wenigstens einer, der in meine ständige Predigt einstimmt...

Der Vermieter muß Dir nicht antworten... - auch wenn das manchmal höflich wäre.

Daß er ein Einschreiben gegen Unterschrift nicht abholt, ist nicht ganz ungewöhnlich. Wenn er nicht zu Hause ist, wenn der Briefträger kommt, und wenn er auch nicht zu Öffnungszeiten der Postfiliale zu dieser hinkommt - dann geht der Brief zurück. Deshalb ist es oft besser, Einwurfeinschreiben zu schicken. Da hast Du auch einen Nachweis über den Zugang, wenn Du das willst, da die Post ja einen Vermerk darüber macht.

Wenn Du dem Vermieter eine Frist setzt und Mietminderung androhst, wird er wohl reagieren. Bei den neuen Fenstern sollte es aber schon in seinem eigenen Interesse sein, sich darum zu kümmern. Schließlich läuft da noch eine Gewährleistung und Garantie.

Was Deinen fiesen Nachbarn angeht: da würde ich als Vermieter auch sagen: dann geh doch zur Polizei damit. Wenn Dich einer beleidigt, ist nicht Dein Vermieter dafür verantwortlich, sondern derjenige selbst. Du kannst den Nachbarn anzeigen. - Der Vermieter ist dann zuständig, wenn Du ihm wegen des Unfriedens im Haus eine Mietminderung androhst. Wenn Du Pech hast, kommst Du damit aber auch nicht durch.

Und letztlich steht es Dir als Mieter ja auch frei, Dir eine andere Wohnung zu suchen...

Und der Mieter, der noch auf seine Kaution wartet, soll sich über die Rechtslage informieren: der Vermieter hat 6 Monate nach Wohnungsübergabe Zeit, darüber abzurechnen. Nach Ablauf dieser Frist sollte der ehemalige Mieter ein Mahnverfahren in Gang setzen.

Niemand muss antworten.

Wenn du Mietmängel an der Wohnung hast, zeige sie schriftlich per Einwurfeinschreiben an, setzte darin Frist und kündige an, den Mangel bei Nichttätigkeit danach selbst beheben zu lassen. Die Rechnung behälst du von der nächsten Miete ein.

Mieterstreitigkeiten muss er sich nicht schlichten. Entweder weist du den Mieter in seine Schranken oder suchst dir eine neue Bleibe. Eine Haustür sollte allerdings immer verschlossen bleiben - da gebe ich ihm in der Sache Recht.

G imager761

Stell die Miete ein, dann meldet er sich bestimmt demnächst von alleine

imager761  13.07.2011, 19:43

Mit einer fristlosen Kündigung - suuuper Rat!

MUSS DER VERMIETER MIR ANTWORTEN

Nein, es gibt für ihn keine gesetzliche Pflicht dazu. Er muss Verträge einhalten, und wenn er das nicht tut, kann man entsprechende Maßnahmen ergreifen. Aber antworten muss er nicht...