muss der kindesvater angst vor festnahme haben bei einreise wenn er ein unterhaltstitel hat.und nicht gezahlt hat?

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Nein.

Auch wenn ein Unterhaltstitel gegen ihn vorliegt, den er nicht "bedient" hat, droht ihm deswegen noch keine Haftstrafe - denn der Titel selbst ist ja kein Haftbefehl...

Nur, wenn aus irgendeinem Grund ein Haftbefehl gegen ihn erstellt wurde, könnte er bei der Einreise festgenommen werden.

JenSun84 
Fragesteller
 06.02.2016, 13:51

könnte es den sein, das ein Haftbefehl vom Amt aus veranlasst wurde? ohne das ich davon was weiß? Er Schuldet dem JA und dem Sozialamt das Geld..da ich nach dem Unterhaltsvorschuß harz4 für sie beantragen musste.

DFgen  08.02.2016, 06:55
@JenSun84

Schulden zu haben ist keine Straftat.

Wenn du als Sorgeberechtigte keine Anzeige gegen ihn wegen Verletzung seiner Unterhaltspflicht o.ä. gestellt hast, aus der ein Strafverfahren hervorgegangen ist, .... und er keine andere Straftat begangen hat, wird kein Haftbefehl gegen ihn vorliegen...

dazu müsste es ein Urteil vom Familiengericht geben, bzw nach einer Strafanzeige des unterhaltsempfangenden Kindes/Frau, dass eine Strafbarkeit gegeben ist, zb dass Unterhalt hätte gezahlt werden können, aber nicht gezahlt wurde (mit Absicht). Das ist eine Straftat. Aber die wird nicht automatisch verfolgt, sondern man braucht dazu eine Anzeige, dann kommt der Staatsanwalt ins Spiel. Der prüft erstmal lange, bevor er überhaupt den Fall ans Gericht gibt.

Aber vlt könntest du ein paar mehr Infos geben zu deinem Fall?

JenSun84 
Fragesteller
 06.02.2016, 12:08

Danke erstmal für die schnelle Antwort..also was ich dazu noch für info habe ist...der Vater hat die zahlung darmals eingestellt und ist nach Australien ausgewandert. Es bestand kein kontakt..auch das jugendamt kam nicht an ihn ran.Die beistandschaft wurde 2015 eingestellt, weil sie ihn halt nicht finden konnten. Nun hab ich ihn per fb wieder gefunden. Er lebt in seiner heimatstadt in england. Mir geht es hier nicht um das geld sondern das meine tochter einfach nur kontakt zu ihn haben möchte.Er verdient immo auch kein großes geld..also er wäre auch gar nicht fähig unterhalt zu zahlen geschweige die ca. 30.000 euro an das Amt zu zahlen. Wir würden gern oder auch er würde gern nach DE kommen um sie kennenzulernen. Wissen aber nicht was auf ihn zukommt..er meint er würde sicher am Flughafen abgefangen werden..und ins Gefängnis gebracht werden. Wie kann ich rausfinden ob und was passieren würde..und was wir tun können damit er nach DE kommen kann.

Maloiya  07.02.2016, 11:20
@JenSun84

also wie ich dachte. Da passiert gar nichts. Wo kein Kläger, da kein Richter. Wenn du ihn nicht angezeigt hast, liegt auch nix vor. Zumal die Behörden dann ins Leere ermittelt hätten. 

Es besteht null Grund zur Sorge.

In NRW vermutlich nicht, in Bayern schon.