Müssen wir Mieter die Rechnung vom Sanitär bezahlen?
Liebe alle
Ich habe da mal eine rechtliche Frage… Bzw. Probleme mit der Wohnungsverwaltung und einem Sanitär.
Sachverhalt: Weil unser Wasserhahn in der Mietwohnung stetig tropfte, haben wir dies der Verwaltung gemeldet. Diese haben einen Sanitär zur Begutachtung geschickt. Der entschied, dass ein neuer Mischer/Hahn her muss, hat den Auftrag aber nicht erhalten. So installierte uns ein anderer Sanitär den neuen Wasserhahn. Danach konnten wir leider unsere Waschmaschine (welche wir von der Vormieterin übernommen haben) nicht mehr anschliessen, weil das Modell ein anderes ist. Dies haben wir der Verwaltung wieder gemeldet. Daraufhin schrieb diese mir per Mail, dass sich der erste Sanitär (also der, welcher den Auftrag nicht erhalten hatte) nochmals bei uns melden würde. So war es dann auch. Er machte telefonisch einen Termin aus und besorgte uns einen Aufsatz, den er innerhalb von 1min befestigte. Keine grosse Sache also. Danach kam aber die böse Überraschung! Wir sollen für diesen neuen Anschluss bzw. Aufsatz knapp CHF 200.- bezahlen! Der Aufsatz macht nur einen kleinen Teil aus (rund 30.-), das andere sind die Aufwandskosten des Sanitärs. Wir haben die Rechnung der Verwaltung gesendet, weil wir der Meinung sind, die hat uns den Sanitär geschickt. Die sagt aber, es sei unsere Waschmaschine, also müssen wir das zahlen. Wir haben aber NIE eine Offerte erhalten! Hätten sie zu diesem Preis auch nicht angenommen. Der Sanitär hat keinen schriftlichen Auftrag von uns. Bei ihm haben wir Widerspruch gegen die Rechnung eingelegt und ihm den Aufsatz retourniert. Nun sind wir gespannt auf seine Rückmeldung, denn er möchte wohl nicht auf seine Aufwandsentschädigung verzichten, denke ich. Wie sieht es hier rechtlich aus? Klar, es ist unsere Waschmaschine, aber wir haben alles brav der Verwaltung gemeldet und diese hätte uns doch informieren müssen, dass sie den Sanitär auf unsere Kosten vorbeischicken und nicht auf ihre, oder? Der Auftrag ging also in unseren Augen von der Verwaltung aus. Lohnt sich ein Rechtsvorschlag bei Zahlungsbefehl oder wie sehr ihr das? Ich kann mir das Ganze echt nicht leisten, es steht gerade eine OP an. Wenn wir das gewusst hätten, hätten wir einfach einen Aufsatz in einem Fachmarkt besorgt und selber angeschraubt. Wobei das wieder zusätzliche Kosten gewesen wären, wo wir nichts für den defekten Wasserhahn konnten.
Danke & Grüsse aus der Schweiz
6 Antworten
Dagegen solltet Ihr Euch wehren! Wenn Teile ausgetauscht werden, müssen diese die gleiche Funktion erfüllen, wie das kaputte Ventil.
Man muß den Vermieter aber auch die Chance lassen das zu richten und nicht selber jemanden bestellen.
Danke, sowas wollte ich lesen ;-) Oder sie hätten uns zumindest informieren können.
Ich verlange von der Verwaltung auch nichts mehr, bin aber nicht bereit dem Sanitär das Geld nachzuschmeissen. Habe ihm auch geschrieben, dass mit der Zeitangabe (1.5h) etwas nicht stimmen kann.
Nun verlangt die Vw aber von dir die ihnen berechneten Kosten ersetzt. Die AZ richtet sich auch nach Anfahrtszeit und wird nicht minutengenau, sondern nach Zeitwerten erfasst.
Mir wäre es ja egal, ob ihr 200 Franken oder ein Mehrfaches durch Mahnbescheid bezahlen müsst, aber muss man es darauf bei der unstreitigen Rechtslage wirklich ankommen lassen?
Die Verwaltung verlangt nichts von uns! Sondern der Sanitär ;-) Ja, wir werden es darauf ankommen lassen und bei Zahlungsbefehl Rechtvorschlag erheben. Ganz einfach: Wir haben aktuell kein Geld übrig! Und der Sanitär hat keinen Auftrag von uns. Ich würde mich höchstens darauf einlassen, dass ich die "Arbeit" an sich bezahle, minus das retournierte Teil. Wobei ich das Wucher finde. Im Nachhinein habe ich erforscht, dass man solche Teile günstig in Fachmärkten kaufen kann. Zuhause muss man sie dann nur anschrauben. Naja ist alles schief gelaufen. Weil uns der 1. Sanitär die Maschine "unten" fix anschliessen wollte, also ohne Aufsatz und ständig Leitung anschliessen+abnehmen. Wie gesagt, wir wurden über nichts informiert, was den Ablauf & die Kosten betrifft.
in Deutschland ist ein tropfender Wasserhahn Mietersache und nicht die des Vermieters. Wir die Verwaltung dazu beauftrag, dann macht diese das und belastet selbstverständlich durch die Nebenkosten diese an den bestimmten Mieter weiter, denn es besteht überhaupt kein Grund, warum die anderen Mietparteien für den tropfenden Wasserhahn eines einzelnen aufkommen müssten....
Nein, es war ein alter & defekter Hahn (ohne unser Verschulden), den hat die Verwaltung auch anstandslos ersetzen lassen ;-) Es geht hier um den 2. Termin. Bitte nochmals lesen.
Das ist wahrscheinlich wie bei uns in Deutschland, wer die Musik bestellt bezahlt sie auch.
Das ist ja auch die Hausverwaltung, die hat doch den Klempner verständigt.
Wer hat denn den anderen Sanitär beauftragt der das Ventil eingebaut hat?
Beides hat die Verwaltung organisiert. Ich kannte diese Sanitäre zuvor nicht.
Dann muß die Verwaltung zahlen, die sind wohl etwas durcheinander gekommen mit dem Hin und her.
Die berufen sich wohl darauf, dass wir sie darum gebeten haben ;-) Naja ich habe beim Sanitär Widerspruch erhoben und der soll nun erstmal von UNS einen schriftliche Auftrag vorlegen - was er nicht kann.
Ich unterstelle, das schweizerische Recht wäre unserem in Deutschland ebengleich.
Dann gilt: Tatsächlich hat der Vermieter einen Anspruch auf Kostenersatz der Aufwendungen, die ihm als Auftrggeber für eine Arbeit entstand, die ihr ausdrücklich beauftrgt und deren Vornahme bestätigt bekommen habt, als ihr ihn aufgefordert habt, die "Waschmaschine (welche wir von der Vormieterin übernommen haben)" dort weiterhin betreiben zu können.
Das man nicht gewusst haben will, das ein Handwerker Rechnungen schreibt oder nicht selbst auf die Idee kam, einen Verteiler (Foto) zu beschaffen und schlicht aufzuschrauben, ändert an dessen grds. Forderungsanspruch nichts :-(
G imager761
Ok unsere Meldung ging an die Veraltung, aber diese hätten uns informieren können, dass wir für etwas bezahlen müssen, dass durch ihren Austausch nicht mehr läuft. "Wenn Teile ausgetauscht werden, müssen diese die gleiche Funktionerfüllen, wie das kaputte Ventil" oder? Wir haben übrigens einen anderen Aufsatz gekriegt und keinen Verteiler ;-)
Nein, das musste sie eben nicht. Sie schuldete weder den Austausch einer verschlissenen Armatur in Sonderausführung, die mglw. gar vom Vormieter mit Anschaffung der WaMa geduldet installiert wurde noch Hinweis darauf, das ein beauftragter Handwerker für diese zusätzlichen Arbeiten von euch bezahlt werden muss.
Sondern Ersatz einer Standardarmatur. Und die muss eben nur eine Funktion erfüllen: Entnahme von Wasser zu einem Zweck.
Ok danke. Ich bleibe aber dabei, dass sie uns zumindest hätten informieren können, dass sie gerne einen teureren Sanitär vorbeischicken, den dann aber wir bezahlen müssen. Der Sanitär, welcher den Wasserhahn ersetzt hat, war nämlich günstiger. Wieso wurde uns nicht dieser nochmals geschickt? Schon eine seltsame Vorgehensweise wie ich finde!
Ich bleibe aber dabei, dass sie uns zumindest hätten informieren können,
Wieso denn bloß? Erwartest du auch vom Gastgeber einer Party oder dem doorman eines Hotels, dass er das Taxi bezahlt, dasss er für dich herbeiruft oder den Tarif desjenigen kennt, der dann vorfährt?
Und wieso konnte man den VM nicht fragen, wer die Kosten für diesen zweiten Einsatz trägt?
Vmtl. gilt auch in der Schweiz der Rechtsgrundsatz Ignorantia legis non excusat, etwa: Unkenntnis schützt nicht vor Rechtsnachteilen :-O
Weil eigentlich etwas an gutem Mietverhältnis gelegen sein soll. Naja ich würde nicht so vorgehen (arbeite in einem Dienstleistungsbetrieb). Extra nachgefragt haben wir nicht, weil für uns der Fall klar war. Wir melden etwas der Verwaltung, DIESE gibt den Auftrag (wenn rechtens) an einen Arbeiter weiter und bezahlt (Besteller zahlt). ODER gibt uns eine Absage und sagt, dass wir das auf eigene Kosten in die Wege leiten müssen.
Haha! Nach genauerer Überprüfung durch meinen Mann kam heraus, dass sich die Maschine auch ohne den Aufsatz vom Sanitär anschliessen lässt!! Er hat uns also umsonst was verkaufen wollen! Das bestärkt uns in unserer Entscheidung, nicht zu bezahlen. Werden es mit Foto der Verwaltung noch melden. Damit sie zukünftig evt. auf andere Arbeiter zurückgreifen.
Ihr habt einen Mietvertrag?
was steht da drinnen, bezgl. Kleinreperaturen, wozu ein tropfender Wassehahn gehört!
Tropfte er schon von Anfang an, dann hätte man den Vermierter(Hausverwaltung)darauf aufmerksam machen müssen
Ich weiß es von meiner Wohnnung, daß so etwas nicht bezahlt wird, wenn es z.B. durch Abnützung entsteht!
Ihr wärd in der Tat billiger weg gekommen, wenn ihr es selber erledigt hättet!
Mit dem tropfenden Hahn ist alles ok! Der wurde ausgewechselt und die Rechnung übernimmt die Verwaltung. Das Problem liegt bei der 2. Rechnung für den Aufsatz der Waschmaschine. Bitte Beitrag nochmals lesen ;-)
Frage gelesen? Und verstanden? "Muss der VM zusätzliche Arbeiten bezahlen, um an der Tauscharmatur eine Waschmaschine wieder anschliessen zu können?" Nein, denn der Aufwand ist vom M gewollt, aber vom VM nicht geschuldet gewesen :-O
Der VM hat die verschlissene Armatur zu ersetzen aber eben nicht derart, den bislang möglichen Mit-Anschluss einer WaMA wiederherzustellen :-O
Schon garnicht dann, wenn dieser "Doppelanschkluss" vorm Vormieter installiert und damit wie die Maschine übernommen wurde :-)
G imager761