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müssen studenten ohne einkommen unterhalt zahlen??

gefragt von kuschelpute00 am 29.08.2008 um 0:30 Uhr

hallo ihr lieben, mein ex fängt am ende des jahres sein studium an und verdient somit kein geld..(er hat auch keinen nebenverdienst) jetzt ist die frage ob er denn als student für unsere tochter unterhalt zahlen müsste....den zurzeit ist er als vater noch nicht angegeben (waren persönliche gründe) was sich aber bald ändern soll. nun behauptet er= er müsste nichts zahlen, denn er ist student und hätte kein einkommen!! in dem falle würde seine mutter dazu verpflichtet unterhalt für unsere tochter zu zahlen!? stimmt denn das?? er selbst bekommt nämlich keinen unterhalt da seine eltern in einem scheidungskrieg stecken und der vater sich weigert unterhalt zu zahlen (obwohl er müss


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anonym
beantwortet von seesee am 29. August 2008 00:34
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Puhh, tolle Familie... Wie der Vater, so der Sohn, oder wie? Es gibt viele viele viele Studenten, die arbeiten neben ihrem Studium. Warum nicht "dein Mann"? Will er sich um den Unterhalt drücken? Oder ist deine Frage (hoffentlich) nur theoretisch?

Kommentar von kuschelpute00 am 29. August 2008 00:43

nein leider ist es nicht nur theoretisch....ja er will sich schon irgendwie drücken und denke eben das er das ausnutzt mir vorzulügen das seine mutter das zahlen müsste da ich mit ihr ein sehr sehr gutes verhältniss habe und ich eigentlich nicht möchte das sie da eingemischt wird

Kommentar von 6677023ba14a79d9997d1e50768bd0absmallhagentronje am 29. August 2008 01:30

weil man als student nur eine begrenzte stundenzahl/monat arbeiten darf!


wandpilz
beantwortet von wandpilz am 29. August 2008 00:32
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ich glaube, dass da der Staat eingreift und den Unterhalt übernimmt. Die Eltern haften nur für ihre eigenen Kinder und nicht für die Enkelkinder. Wenn doch, wäre das ein starkes Stück...hmmmm...jetzt im Ernst: ich bin Student und könnte meinem Vater eins auswischen...will sich hier jemand schwängern lassen? :-D

Kommentar von 4c880fc43a45c11f15e08d0a44c7febfsmallwandpilz am 29. August 2008 00:33

also sofern das stimmt, dass mein Vater dann zahlen müsste...

Kommentar von Bb904a70a750c5fdc16c32511c9b26basmallWieselchen1 am 29. August 2008 00:34

Wandpilz.... ggg....

Das Jugendamt übernimmt bis zum 12. Lebensjahr den Unterhaltsvorschuss. Das holt es sich aber irgendwann vom Vater wieder.

LG

Wieselchen

Kommentar von 4c880fc43a45c11f15e08d0a44c7febfsmallwandpilz am 29. August 2008 00:35

schade...na dann nicht, Ladys... :-D

Kommentar von 07b6983d22e967beab2f3a156800f5a1smallgertrude2 am 29. August 2008 00:39
Kommentar von 5bb4f711fff682cfd0ba50e960106bdbsmallKr4bat am 29. August 2008 01:27

Das Jugendamt übernimmt bis zum 12. Lebensjahr einen Unterhaltsvorschuss - aber für längstens 6 Jahre lang, nicht die ganzen 12 Jahre!!!


pippi60
beantwortet von pippi60 am 29. August 2008 00:36
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Du kannst für eine gewisse Zeit einen Unterhaltsvorschus vom Jugendamt bekommen. Der geht aber nur maximal 72 Monate, oder so ähnlich. Google mal nach. Seine Eltern müssen nichts zahlen.


anonym
beantwortet von seesee am 29. August 2008 00:37
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Beim Jugendamt gibt es die sog. Unterhaltsvorschusskasse. Dort kann man Unterhaltsvorschuss beantragen. Das ist der geringste Unterhaltssatz gem. Düsseldorfer Tabelle abzüglich anteiligem Kindergeld. Allerdings muss der Kindsvater es irgendwann zurück erstatten, es sei denn er "taucht unter" oder stellt sich als "ohne Einkommen" dar bzw. nimmt erst gar keine Arbeit auf, wie das so viele Väter machen.


wyssmarketing
beantwortet von wyssmarketing am 29. August 2008 00:43
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Ist nicht so klar, da Du Ihn nicht als Kindsvater angegeben hast. Da kann er auf ein Vaterschaft Nachweis bestehen.Kommts heraus das er der tatsächliche Vater ist. Bezahlt das Jugendamt und fordert das Geld von Ihm zurück.Und wenn es in 100 Jahren ist, Denn irgendwann hat er auch aus studiert.





oohpss
beantwortet von oohpss am 29. August 2008 00:44
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Ups, das ist komplex.
Vorweg, die Mutter des Vaters muss nichts zahlen. Dafür ist der Erzeuger schon selbst zuständig.
Der Anspruch ergibt sich aufgrund aller Einkommen, auch jener, die nicht in Anspruch genommen werden oder nicht materiell sind.
Einkommen des Studenten können sein die Unterhaltsansprüche gegen den Vater und die Mutter oder das mietfreie Wohnen.
Wenn er sich nicht darum kümmert, dass er sein Einkommen auch bezieht, ist das sein ganz persönliches Problem.
Hast Du das Sorgerecht für die Tochter?
Warst Du schon beim Jugendamt?
Du solltest die Ansprüche Deiner Tochter gegen den Vater "titulieren" lassen. Das ist auch wichtig, damit das Kind später, wenn es volljährig ist, seine Ansprüche gegen den Vater ohne Probleme durchsetzen kann.
Sprich auf jeden Fall mit dem Jugendamt, denn der Vater scheint zu versuchen seinen Verpflichtungen nicht nachkommen zu wollen.

Kommentar von kuschelpute00 am 29. August 2008 00:50

ja das sorgerecht habe ich und er ist noch nicht als vater eingetragen...was sich aber bald ändern soll....

das problem ist das seine familie mich füher sehr unter druck gesetzt hat und ich ihn damals nicht als vater engegeben habe damit er ohne sorgen sein abitur beenden kann (was ziemlich dumm war!!!) ich habe angeben müssen das ich den vater des kindes nicht kenne...bekomm ich dann ärger wenn ich wieder zum jugendamt gehe und meine aussage ändere??

Kommentar von 6d37b037b2184af7bf00ec4a8dd64e05smalloohpss am 29. August 2008 00:54

Nein, die sind ja froh, wenn Du nun jemanden hast, den das Amt in Anspruch nehmen kann.
Außerdem: Geh mal nicht davon aus, dass Du die einzige bist, der es so ergangen ist. Die kennen solche Fälle ohne Ende.

Außerdem bist Du nicht die Schuldige, sondern das Opfer!

Und: Geh man davon aus, dass die ziemlich viel Verständnis für Dich haben werden.

Übrigens: Es kann Dir kaum noch schlechter gehen, zu verlieren hast Du nämlich gerade überhaupt nichts.


auchmama
beantwortet von auchmama am 29. August 2008 08:21
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Gar nix zahlen, geht schon mal gar nicht!!! Dann könnten sich ja alle, die Unterhaltspflichtig sind, an Unis eintragen und sind somit alle Verantwortung los....und ein Kind hat ja nicht weniger Bedürfnisse, nur weil die Eltern studieren....LG


Eddy21
beantwortet von Eddy21 am 30. August 2008 07:02
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Unterhalt geht vor Studium ! Dann muss Er halt das Studium abbrechen und arbeiten!


Mosef
beantwortet von Mosef am 29. August 2008 00:34
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Das wohl Ihrer Tochter steht an erster Stelle! Woher Sie das Geld einbeziehen, sollte egal sein, ob vom Vater des Kindes oder seine Eltern. Ob die nun im Scheidungskrieg stecken oder nicht... es ist immer ein ungünstiger Zeitpunkt, wenn es ums Geld geht. Auf das Kind muß Rücksicht genommen werde und nicht umgekehrt!


Fotografin
beantwortet von Fotografin am 29. August 2008 00:34
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Das Jugendamt geht evtl. in "Vorkasse". Aber Dein Ex, der Student wird später zahlen.


anonym
beantwortet von oconner am 29. August 2008 00:37
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ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube zu wissen, das es unterhaltszahlungen vom staat gibt, wenn der vater nicht zahlungsfähig ist (was er natürlich beweisen muß). aber dann zahlt der staat unterhaltsvorschuß und der vater des kindes muß nichts zahlen und auch nichts zurückzahlen. sobald er allerdings entsprechend geld verdient etc, ist er zahlungspflichtig! der vater des kindes sollte sich entsprechend informieren, damit ihn keine nachzahlungen ruinieren. das andere familienmitglieder hinzugezogen werden kann ich mir nicht vorstellen!!


krokodilchen
beantwortet von krokodilchen am 29. August 2008 00:40
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Wenn er kein oder ein niedriges (ich glaube, 980,- ist Existenzminimum und Selbstbehalt) Einkommen hat, muss er auch nicht zahlen. Das macht dann aber vermutlich das Jugendamt. Seine Eltern müssen für ihn auch nur unter bestimmten Umständen aufkommen (sein Alter, abhängig von der Anzahl seiner Ausbildungen usw), für sein Kind nur im Rahmen dessen, was er selbst erwirtschaften könnte- und der Selbstbehalt der Großeltern ist höher, ich meine 1400,- für den unterhaltspflichtigen Großelternteil und 1050,- für dessen Ehegatten. Also schwierig. Diese Aussage ist nach bestem Wissen und Gewissen, aber OHNE meine Gewähr. Google das mal, da findest Du bestimmt ne Menge!!


spatzi
beantwortet von spatzi am 29. August 2008 00:42
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hmmm sag deinem freund, dass er sich damit in die nesseln setzt. er muss jetzt nichts zahlen, aber was da an unterhalt aufläuft, soll er sich mal ausrechnen. ich habe jedenfalls auch studiert und zahle seit jahren ans jugendamt. zu seinem vorteil ist das jedenfalls nicht. er wäre schlauer, sich mit dir zu einigen.


hagentronje
beantwortet von hagentronje am 29. August 2008 01:57
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selbst wenn er selber unterhalt von seinem dad bekommt, was glaubt ihr denn, wie viel das bitte sein soll?!? nicht mehr als bafoeg... also 585 € max. davon muss er - seine unterkunft - verpflegung - uni (material plus, je nach bundesland, ~750 €/semester zahlen. oder würde dir/euch ein unterhalt von 3,50 ausreichen, welchen ihr/die tochter von ihm bekommen könnte? wohl kaum.

arbeiten? soviel kommt dabei auch nicht rum, als student darf er nämlich nur eine bestimmte stundenzahl/monat arbeiten.

erstmal wird also das jugendamt einspringen müssen. und für die aussichten, dass er durch sein studium zwar erst später richtig geld verdient, dafür dann aber "richtiges geld", wünsche ich ihm viel glück


Mismid
beantwortet von Mismid am 29. August 2008 08:07
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Studenten mit Kinder müssen ja wenigstens keine Studiengebühren bezahlen, also hat er dieses Geld ja schon mal übrig





Beraterkoeln
beantwortet von Beraterkoeln am 23. September 2008 13:24
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Solange er sich in der Regelstudienzeit befindethast kaum eine Chance, ihn zur Zahlung heranzuziehen. Du musst bei der zuständigen Stelle (jugendamt o.ä.) Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz beantrage. Die zahlen zwar nur den Mindestunterhalt und ziehen Dir auch Kindergeld ab, aber immerhin. Vor allem sind das Zahlungen, die Du nie zurück zahlen musst.


MuskeTier
beantwortet von MuskeTier am 26. November 2008 09:26
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Deine Ansprüche verfallen an jedem 1. des Monats für den gewesenen Monat.

Also schnell zum Anwalt und Ansprüche gegen diesen Taugenichts geltend gemacht.

In fünf Jahren ist er der Herr Doktor, Du die Putzfrau, die ihr Kind allein durchbringt, was Dir keiner dankt. - Er wechselt die Straßenseite, wenn er Dich und Dein Kind kommen sieht.

Laß es nicht soweit kommen - das bist Du Deinem süßen kleinen Baby schuldig! -

Den Lümmel umgehend verklagen!





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