Müssen Genossenschaft Anteile nach austritt ausgezahlt werden?

2 Antworten

Genaue Auskunft - auch über die Höhe des Anteils - gibt die Satzung die dir bei Unterzeichnung ausgehändigt werden muss. Schau doch vorher einmal in die Satzung rein und lass es dir erklären. Normalerweise werden die Geschäftsanteile nach Ablauf der in der Satzung geregelten Kündigungsfrist im folgenden Jahr nach der Generalsversammlung ausbezahlt. Es kann jedoch passieren, dass, falls die Genossenschaft einen ungedeckten Verlust ausweist, die Auszahlung um den auf dein Geschäftsguthaben entfallenden Anteil am Verlust gekürzt wird. Ebenfalls kann es sein, dass der Anteil vollständig wertlos wird, wenn der ungedeckte Verlust so hoch ist, dass dieser den einzelnen Anteil übersteigt. Eventuell wird in diesem Fall sogar eine in der Satzung vereinbarte zusätzlich Haftsumme fällig.

Der Anteil kann auch wertlos werden! Lies dir sorfältig die Bedingungen durch.