Müssen Eltern ihrem alleinewohnenden Kind das Kindergeld auszahlen?

6 Antworten

Rechtlichen Anspruch haben nur die Eltern darauf, wenn sie unter 18 ist, auf jeden Fall. Ein gesunder Menschenverstand sagt da aber natürlich, dass sie den Anspruch darauf hat. Ich glaube, da erkundigt euch mal beim Jugendamt.

7zwerge  22.06.2012, 16:43

Ich weiß es aber nicht sicher.

schnucki65  22.06.2012, 18:21
@7zwerge

Sie will aber ausziehen und brauch das geld selber!!!!!!

Nein, sie hat keinen rechtlichen Anspruch bzgl. des Kindergeldes. Die Eltern sind ihr nicht barunterhaltspflichtig, nur weil sie ausziehen möchte. Es ist ausreichend, wenn ihr die Eltern Naturalunterhalt "zahlen" durch Zimmer, Essen, Trinken, Kleidung. Kidnergeld steht den Eltern zu u.a. für diese Ausgaben und nicht dem Kind, jedenfalls solange sie noch nicht ihre erste Ausbildung abgeschlossen hat und zu Hause wohnen kann.

Wenn allerdings die Eltern den Auszug der Tochter befürworten und auch unterstützen, werden sie doch barunterhaltspflichtig. D.h. die Tochter hätte einen Anspruch nach der Düsseldorfer Tabelle in Abhängigkeit des Einkommens der Eltern und auf das Kindergeld.

Um das Kindergeld direkt zu erhalten, muss sie dann einen Abzweigungsantrag bei der Kindergeldstelle stellen, damit das Geld auf ihr Konto übrwiesen wird und den Unterhalt müsste sie ggf. gegen ihre Eltern einklagen.

jippijajey  22.06.2012, 16:53

vollkommen richtig und ums nochmal kurz zu sagen:

kein Anspruch auf Kindergeld, wohl aber auf Unterhalt

Wobei ich absolut nicht verstehe, wieso man mit 17 auszieht und nen 400€-Job hat. Andere 17-jährige gehen zur Schule oder machen eine Ausbildung. Warum deine Freundin nicht?

Das Kindergeld steht ihr zu. Es ist ja nicht dafür da, das die Eltern die miete bezahlen, sondern ihre Verpflegung, Kleidung, Schulsachen etc. Wohnt das Kind nicht mehr zuhause, steht es dem Kind selbst zur Verfügung, die Eltern haben somit kein anrecht mehr darauf. Zeigen die Eltern keine Einsicht, würde ich das Jugendamt empfehlen, schließlich muss sie ja von irgendwas leben

jippijajey  22.06.2012, 16:47

nein, falls man nicht Vollwaise ist, liegt der Kindergeldanspruch bei den Eltern

http://www.gesetze-im-internet.de/bkgg_1996/__1.html

schnucki65  22.06.2012, 18:10
@jippijajey

Nein das ist nicht richtig,das Kindergeld steht ihr zu. Die Eltern haben ja keine Ausgaben mehr für sie.

jippijajey  22.06.2012, 20:19
@schnucki65

och schnucki, du meinst das Bundeskindergeldgesetz würde lügen?

mit 400€ zieht man doch nicht aus?

Das Kindergeld kann man bis zum 25. bzw.27. Lebensjahr bekommen und die Eltern sind auch in dem Fall Ihrem Kind zum Unterhalt Verpflichtet. Also zu unterstützen bis zur wirtschaftlichen Selbstständigkeit. Die beanspruchung des Kindergeldes zur eigenen Verfügung (auf eigenes Konto)besteht erst ab dem 18. Lebensjahr. Mit dem 17. oder auch schon früher kann das Kind unter Umständen schon in eine eigene Wohnung ziehen aber nur mit Zustimmung der Eltern ,in dem Fall hat das Kind aber auch den Anspruch auf das Kindergeld und Unterhalt. Wenn Wiedere(Problematische Lebensverhältnisse) Umstände dazu führen das das Kind nicht mehr zu Hause Wohnt bereits mit dem 17. Lebensjahr, hat das Jugendamt die Obhutspflicht für das Kind und dessen Kindergeld . MFG Rudi