Müssen die Eltern bei einer Polizei Vorladung unbedingt mitkommen?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Je nach Art des Vorhaltes und der Funktion in der man geladen wurde - Zeuge/Beschuldigter -, ja. Im letzteren Falle sollte ein Anwalt mitmarschieren, bzw. erst nach Akteneinsicht schriftlich Stellung nehmen!

Bei Minderjährigen Ja, und das ist auch gut so.Sie sollten schon mitbekommen, was ihre Sprösslinge so treiben.

Deine Eltern müssen nur mitkommen, wenn Du das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hast. Bist du bereits 14 ist es die Entscheidung der ELtern, ob sie mitkommen wollen. Eltern dabei wären wichtig, wenn das Kind (unter 14 Jahre) dem Anschein nach nicht reif genug ist zu verstehen, worüber es belehrt wird und welche Konsequenzen zB ein Geständnis haben könnte. Allerdings wird die Vorladung an die Personensorgeberechtigten ( im Normalfall die ELtern) adressiert. Die sollen ja auch mitkriegen, dass du n schlimmer Finger bist ;). Sollten allerdings gute Gründe dagegen sprechen, dass sie mitkommen ( wie zB deine ELtern sind Beschuldigte in dem Verfahren) dann bekommt man nen Vertreter vom Jugendamt. Und ganz zur Not, einfach die Nummer des Sachbearbeiters anrufen und fragen. Die sind eigentlich immer ganz korrekt drauf.

Mitkommen müssen sie nicht. Wäre aber sinnvoll, damit du dich nicht um Kopf und Kragen quatscht !

In jedem Fall müssen sie informiert sein und die Gelegeheit haben, mitzukommen.

Da Du noch keine 18 bist und somit noch minderjährig, müssen Deine Eltern mitkommen.