Mündlicher Vertrag...rechtsgültig? Wichtig
Hallo zusammen ich habe da mal eine Frage zu einem mündlich geschlossenen Vertrag.. Ich habe meinen Imbiss ( Holzhütte, steht auf einem Pachtgrundstück) zum Verkauf angeboten. Ein potentieller Käufer war dort und hat sich alles besichtigt. Ein paar Tage später hat er mich angerufen und sagte mir er möchte den Imbiss kaufen. Ich habe ihn mehrmals am Telefon gefragt ob ich mich wirklich auf seine Aussage verlassen kann. Er hat mir 100% versichert das er den Imbiss kaufen will. Er hat mich weiter gebeten das ich alle Inserate beende da er den Imbiss unbedingt kaufen will. Dies habe ich natürlich auch getan. Ein paar Tage später rief er mich an ich möchte doch bitte einen Kaufvertrag erstellen lassen. Daraufhin war ich bei einem Notar in der Nähe... Im Beisein meines Notare habe ich nochmal mit ihm telefoniert (es ging dabei um das Kaufdatum welches wir in den Kaufvertrag einsetzten sollten). Anschließend habe ich ihm den Kaufvertrag persönlich vorbei gebracht. Er sagte er wollte sich in den nächsten Tagen melden... Hat er natürlich nicht... Habe ihn darauf angerufen und er meinte er hätte meine Nummer verloren...schon klar :(.. und er möchte den Imbiss nun nicht mehr kaufen..mit irgendwelchen fadenscheinigen Ausreden. Meine Frage nun...ist diesen Vertrag rechtsgültig obwohl wir ihn "nur" mündlich geschlossen haben ??? Lieben Dank für Ihre Antworten
9 Antworten
Meine Einschätzung: Ja, der Vertrag ist rechtskräftig geschlossen.
Aber Recht haben und Recht bekommen ist bei uns zweierlei:
Der Käufer wird alles abstreiten, du musst ihn also per Anwalt auf Schadenersatz verklagen, kannst vor Gericht praktisch gar nichts beweisen und wirst nach rund 2,5 Jahren einen Vergleich schließen (müssen), der dir höchstens ein Drittel bis die Hälfte deiner Forderungen einbringt.
Anschließend erhälst du eine Schlußrechnung deinen Anwaltes (den du schon mit mehreren Abschlägen bezahlt hast) und hast unter dem Strich 1000 bis 2000 EUR "in den Sand gesetzt"!
Also spar dir den Weg zum Anwalt.
auch ein mündlicher vertrag ist ein rechtswirksamer vertrag. aufgrund der mündlichen kaufzusage hast du ja erst den notar eingeschaltet. eine pizza bestellt man ja auch über telefon, ist also auch ein mündlicher vertrag...;)
Verträge können mündlich abgeschlossen weden. Allerdings gibt es einige wenige Ausnahmen. und dazu gehört auch der Verkauf von haus und grundstück. Hier ist nur der notarielle Vertrag bindend.
Falsch! Es geht nicht um ein Haus, also eine fest verbaute Gebäudlichkeit, die bleibend "FEST" mit dem Untergrund verankert ist, sondern um eine "Verkaufshütte", die NICHT* als Gebäude, sondern als "Stand" einzuordnen ist. Verkaufshütten sind somit als "bewegliche" Objekte, ähnlich einem "Baucontainer" zu betrachten und bedürfen somit keiner notariellen Beglaubigung und keines Eintrages in das Grundbuch.
Sa etwas kann man nicht mündlich verhandeln , absolut unmöglich....
Hm, ich sehe es im Zusammenhang mit der Brisanz des verkauften Gegenstandes, da verlaß ich mich nicht auf eine mündliche Zusage...
Lieben Dank schon mal an alle...
also das es mit einem Immobilienverkauf mit Grundstück nur über einen Notar geht habe ich im BGB nachgelesen... Aber hier handelt es sich ja "nur" um die Holzhütte ohne Grundstück und somit ist meines Erachtens ja auch kein Grundbucheintrag nötig...im BGB habe ich immer nur etwas gefunden im Zusammenhang mit dem Grundstück, also das für solche Verträge ein Notar notwendig ist. Meine nächste Frage ist wäre: Wer kommt denn jetzt für die Kosten bei meinem Notar für den entworfenen Kaufvertrag auf ???(immerhin 178,50€). Der "potentielle Käufer" hat mich ja gebeten das in Auftrag zu geben da er mir 100%ig zugesichert hat meinen Imbiss zu kaufen... LG an alle...
doch sicher! man verspricht dem verkäufer mündlich den kauf. alles andere MUSS über den notar, das ist logisch...