Mündlicher Kaufvertrag Pferd?

3 Antworten

Der sogenannte mündliche Kauf oder Kauf per Handschlag ist ein bindender Kaufvertrag. Wenn sie das Pferd nicht mehr haben möchte, kann der Verkäufer trotzdem auf Erfüllung des Vertrags bestehen. 

Entweder muss sie die volle Kaufsumme zahlen oder sie einigt sich mit dem Verkäufer auf eine Abstandszahlung. 

JA ein mündlicher Kaufvertrag ist rechtskräftig und somit auch bindend. Es war leider sehr dumm von deiner Freundin KEINEN schriftlichen Vertrag zu machen! Denn in so einem Vertrag hält man z.B oft fest, dass wenn innerhalb von 4 Wochen nach dem Kauf das Pferd einen erheblichen gesundheitlichen Schaden aufweist, der Verkäufer noch geldlich dafür einstehen muss oder man das Pferd zurückgeben kann!

Natürlich ist dieser theoretisch rechtskräftige mündliche Kaufvertrag immer so eine Sache, denn keiner kann es im Prinzip nachweisen oder beweisen, dass er tatsächlich zu Stande gekommen ist, bzw was im Detail vereinbart wurde. Würde deine Freundin jetzt sagen es war abgemacht sie kann das Pferd bei auftretenden Schäden zurückgeben, könnte keiner nachweisen o das stimmt oder nicht^^ Grundsätzlich gilt dass immer der Verkäufer nachweisen muss was vereinbart wurde - sprich deine Freundin behauptet es war abgemacht sie kann es zurückgeben, dann muss der Verkäufer beweisend dass es eben nicht so war ! 

Ich würde das Pferd zurücknehmen und 30% des Kaufpreises einbehalten weil mir ein Schaden entstanden ist.

Alles Verhandlungssache.