Hallo
ich werde nächste Woche für meinen AG auf Montage fahren. sieht wie folgt aus:
Dienstag, 5:30 Uhr Abfahrt Firmensitz Beginn Montage 7 Uhr Ende Montage 16-17 Uhr Abfahrt / Ankunft zweite Baustelle (durch halb Deutschland) ca. 21 Uhr Hotelübernachtung Mittwoch Montagebeginn 8 Uhr Ende 18 Uhr Hotelübernachtung Donnerstag Rückfahrt ca. 5 Stunden
Was davon müsste als Arbeitszeit vergütet werden? Gibt es gesetzliche Regelungen über Zulagen?
DANKE

Fahrt am Anreisetag und Rückfahrt vom Montageort werden über den Stundenlohn vergütet. Überstunden werden mit dem entspr. Zuschlag bezahlt. Dann kommt die Reisekostenabrechnung hinzu (Fahrtkosten, Tagespauschale bzw. Hotelkosten, Verpflegung).
entspr. Zuschlag: Gibt es da gesetzl. Vorgaben? Unser Unternehmen ist an keinen Tarifvertrag gebunden
critter am 18. August 2009 16:03 Schau Dir hier mal an "Reisekosten" und "Erläuterungen":
http://www.disque.de/ra/index.html?/ra/info/reisekosten.html
(erst auf "Formulare" oben links klicken)

Steht im Tarifvertrag. Allgemein sind Fahrzeiten über 1 Stunde Arbeitszeit. Z.B. 5h Fahrt = 4h Arbeitszeit.
http://www.steuerlexikon-online.de/Dienstreise.html