Mitgliedsgebühr im Lohnsteuerhilfeverein ...?
Guten Tag , wenn jetzt 2010 in einem Lohnsteuerhilfeverein Mitglied werden möchte , muß ich neben der einmaligen Aufnahmegebühr ja auch den Mitgliedsbeitrag entrichten . Da ich aber nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet bin , sondern diese freiwillig machen möchte und auch noch rückwirkend für die Jahre 2006 , 2007 und 2008 , nun meine Frage : muß dann für jedes Jahr rückwirkend ein Beitrag gezahlt werden oder ist dies doch auch schon mit dem aktuellen Beitrag abgegolten ? Danke im Voraus
3 Antworten
Natürlich mußt Du für jedes Jahr den Beitrag bezahlen, dafür bekommst Du dann ja auch Deine Steuererklärung gemacht.
Aber ein Tipp, wenn Du so viele Steuererklärung auf einmal machen mußt, lohnt es sich einen Steuerberater aufzusuchen und für die Gesamtarbeit ein Pauschalhonorar zu vereinbaren.
Denn wenn man ehrlich ist, wenn Du 1x die Arbeit gemacht hast ist der Rest eigentlich nur Jahresübernahme und die aktuelle Lohnsteuerbescheinigung eingeben. Zumindest ich würde dafür einen Sonderpreis machen....
Der Lohnsteuerhilfeverein KonWerl e.V., Wickede, erstellt alle Steuererklärungen der Jahre 2006 bis 2010 für einen einzigen Mitgliedsbeitrag! Ja, denn laut Gesetz darf ein Lohnsteuerhilfeverein nur einen einzigen Beitrag pro Mitgliedsjahr erheben. Denn wer Mitglied im Lohnsteuerhilfeverein ist, zahlt einen Beitrag und nicht für jede Steuererklärung! Es kann so sein, dass für 30,00 € alle Steuererklärungen erstellt werden können - wirklich wahr! Einfach googlen, informieren.
MfG Klaus Lockner
Auf welches Gesetz beziehst Du Dich denn?! Im Steuerberatungsgesetz haben die Vereine da etwas Spielraum. Die Mitgliedschaft wird in der Regel rückwirkend begründet.
Wo bleibt sonst die Gleichbehandlung zwischen den langjährigen und regelmäßig zahlenden Mitgliedern und jenen, die für ein Jahr Mitglied werden und am besten 10 Steuererklärungen machen lassen!?
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass ein Verein, bei dem man für einmalig 30 Euro ein paar Steuererklärungen machen lassen kann nichts taugt. Mit ernsthafter Steuerberatung hat das dann nichts mehr zu tun. Eine Lohnsteuerbescheinigung abtippen ist keine Steuerberatung! ;-)
Dann frag doch mal bei diesem Verein, wie die das handhaben.