Mit welcher Strafe ist bei 1,9 Promile zu rechnen?

12 Antworten

Wer mit 1,9 Promille Blutalkoholkonzentration ein Kraftfahrzeug führt, begeht eine Straftat (Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGB). Die Strafe ist Freiheitstrafe bis zu einem Jahr (bei Ersttätern nur im Extremfall) oder Geldstrafe (ca. 1-2 Monatsnettogehälter).

Sollte zudem eine Gefährdung des Straßenverkehrs vorgelegen haben (§ 315 c StGB), dann ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.

Außerdem wird die Fahrerlaubnis entzogen (§ 69 StGB) sowie eine Sperrfrist für die Wiedererteilung von mindestens 6, eher jedoch 9 - 15 Monaten angeordnet (§ 69a StGB). Nach der Sperrfrist wird eine neue Fahrerlaubnis erst nach Vorlage eines positiven Gutachtens einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU)  erteilt werden.

Schließlich werden 7 Punkte auf das Punktekonto in Flensburg addiert, die jedoch durch die Entziehung der Fahrerlaubnis wiedeer auf 0 Punkte zurückgesetzt werden (der Eintrag der Tat an sich bleibt jedoch erhalten).

Sollte der Täter Fahranfänger auf Probe sein, dann verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre. Außerdem muss der Betroffene vor der Neuerteilung einer Fahrerlaubnis die Teilnahme an einem besonderen Aufbauseminar für Alkoholauffällige nachweisen.

Bei diesem Blutalkoholwert solltest du mit einem Fahrerlaubnisentzug von ca. 12 Monaten und einer Geldstrafe von 45-60 Tagessätzen rechnen (30 Tagessätze sind ein Monatsnettogehalt). Die Strafen können je nach Bundesland unterschiedlich ausfallen (Bayern ist als ziemlich "hart" bekannt).

Vor Neuerteilung der Fahrerlaubnis wird die Fahrerlaubnisbehörde eine MPU anordnen (Das müssen sie ab 1,6 Promille zwingend tun, sie haben kein Ermessen).

FreeEagle  04.05.2011, 10:59

Nachtrag:

Die 7 Flenspunkte werden durch den Entzug der Fahrerlaubnis gleich wieder gelöscht.

Es ist zu empfehlen sofort mit den Vorbereitungen auf die MPU zu beginnen. Besonders natürlich, was Alkohol angeht, aber auch die persönliche Einstellung.

In dieses Forum kannst du dich mal einlesen: http://www.verkehrsportal.de/board/index.php

Bei 1,9 Promille ist auf jeden Fall eine saftige Geldstrafe fällig, ich schätze mal so etwa 2-3 Monatslöhne. Dazu kommt noch ein Führerscheinentzug von 6-12 Monaten. Nach dieser Sperrfrist ist eine MPU fällig, bei der Du auch deine fortlaufende Abstinenz dokumentieren solltest (EGT-Messung o.ä.). Wenn Du diese MPU bestehst, bekommst Du nach der Sperrfrist den Führerschein zurück, ansonsten darft Du den Schein neu machen.

Auszug aus dem Bußgeldkatalog:

 

"ab 1,1 Promille: Geldstrafe oder Freiheitsentzug, 7 Punkte, 6 Monate bis 5 Jahre Entzug der Fahrerlaubnis

Bei Ersttätern sind bei einem Entzug der Fahrerlaubnis ein bis zwei Netto-Monatslöhne und eine Sperrfrist von 6 bis 12 Monaten üblich."


 

Bist Du noch nicht volljährig und/oder noch in der Probezeit ? Dann könnte die Strafe etwas milder ausfallen. Ansonsten drohen Dir 6-12 Monate Führerschein-Entzug und eine saftige Geldstrafe von bis zu zwei Netto-Gehältern.