Mit Mofa schwarzfahren was kommt auf einen zu?
3 Antworten
Hallo
Wer mit einem versicherten, unfrisierten Mofa fährt, ohne im Besitz der ggf. nötigen Mofa-Prüfbescheinigung zu sein , begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit 20.- € (§ 5Abs. 1, § 75FeV; § 24) geahndet wird.
Moped oder Mofa ?
Das macht einen Riesenunterschied.
Wie schnell ist das Fahrzeug maximal ?
meine Antwort bezieht sich auf einen Ersttäter
solltest du öfters angehalten werden kann die Strafe erhöht werden oder das Mofa entzogen werden
Moped oder Mofa ?
richtig, aber weiter unten schrieb er Mofa
Moped ist nicht gleich Mofa....
Wer ohne gültigen Führerschein ein Fahrzeug führt, begeht eine Verkehrsordnungswidrigkeit nach § 75 Nr. 4 i.V.m. § 4 Abs. 2 Satz 2 Fahrerlaubnis Verordnung (FeV). Wer jedoch ohne Fahrerlaubnis ein Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen führt, begeht nach § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) sogar eine Straftat.
Hier finden Sie die Erklärungen im Einzelnen.
Die Verkehrsordnungswidrigkeit ist eine meist mit Verwarnungs- oder mit Bußgeld bewehrte Sanktionsnorm für Verstöße gegen das Straßenverkehrsrecht.
Verwarnt wird der Fahrzeugführer in diesem Fall also für das Nichtmitführen der Führerschein-Urkunde. Bundesweit ist hierfür ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro fällig. Wer jedoch ohne Fahrerlaubnis ein Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen führt, begeht nach § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) eine Straftat.
Als Straftat bezeichnet das deutsche Strafrecht ein Verhalten, das durch ein Strafgesetz mit Strafe bedroht ist. Solche Strafen sind üblicherweise die Freiheitsstrafe oder die Geldstrafe. Zusätzlich kann vom Gericht z.B. bei Verkehrsvergehen der Entzug der Fahrerlaubnis angeordnet werden.
http://www.bussgeldkatalog-mpu.de/bussgeld/fahranfaenger/fahren-ohne-fahrerlaubnis/index.php
Die Rede ist von einem Mofa. Also nichts Fahren ohne Führerschein.
Wer mit einem versicherten, unfrisierten Mofa fährt, ohne im Besitz der ggf. nötigen Mofa-Prüfbescheinigung zu sein , begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit 20.- € (§ 5Abs. 1, § 75FeV; § 24) geahndet wird.
weiter unten vom FE Mofa, damit hat @ginatilan recht
stimmt Peter, aber als sie geantwortet hat stand das noch nicht dort:-)
und in der Frage steht ja "Moped" (was auch immer darunter gemeint ist:-))
ich nannte meine Kawa 900 früher auch immer Moped:-))))
So wie es viele Kradfahrer machen! MfG
jede Menge; https://dejure.org/gesetze/StVG/21.html viell. 35 Tagessätze in Abhängigkeit deines Verdienstes; genaueres sagt der Richter.
Interessant. Eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis bei einem fahrerlaubnisfreien Fahrzeug (was ein unfrisiertes Mofa, mit seinen max. 25 km/h auf jeden Fall ist)??
Der Staatsanwalt der sowas verfolgen würde, müsste wohl erst noch geboren werden. :D
Ahso, ich lese gerade, dass in der Frage anfangs scheinbar "Moped" stand. ;)
Bei Zuwiderhandlung ?