mit auto gegen hauswand

4 Antworten

es ist tatsächlich unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (mal abgesehen vom Befahren eines Privatgrundstückes). Du hast Dich strafbar gemacht und haftest für die Schäden am Graben und am Haus. Deine Haftpflichtversicherung kann Dich in Regreß nehmen.

ErsterSchnee  05.12.2010, 20:03

Ein Privatgrundstück zum Wenden zu befahren ist selbstverständlich erlaubt.

Wenn Du Fahranfängerin bist, solltest Du das in der Fahrschule gelernt haben. Wenn nicht, solltest Du vielleicht ein paar Theoriestunden nachholen...

Wenn nachweislich nichts beschädigt wurde, erfolgte auch keine "Sachbeschädigung".

Gib alles zu und akzeptier die Strafe.

Und lern daraus... niemals auf fremde Grundstücke fahren!! Das ist Privateigentum und kein öffentlicher Verkehrsraum.

ErsterSchnee  05.12.2010, 20:03

Wenn die Einfahrt frei und nicht abgesperrt war, darf man jederzeit rauffahren und auch wenden. Wer das nicht will, muß ein Tor oder eine Kette davor machen.

Sommerloch2010  05.12.2010, 20:04
@ErsterSchnee

Unfug, Privateigentum ist Privateigentum. Keiner kann mich zwingen, eine Kette vor meine Auffahrt zu hängen. Ist meine Auffahrt und Schluss.

ErsterSchnee  05.12.2010, 20:06
@Sommerloch2010

Ist ein weitverbreiteter Irrtum. Kannst ja mal versuchen, jemanden deswegen anzuzeigen...

Sommerloch2010  05.12.2010, 20:09
@ErsterSchnee

Naja, ich greif da lieber zur Selbsthilfe, wenn ich wen erwische^^.

ErsterSchnee  05.12.2010, 20:15
@Sommerloch2010

Und was willst Du da machen? Viel mehr als "anmeckern" bleibt Dir ja nicht übrig - und will man sich wirklich deshalb so zum Affen machen?

Sommerloch2010  05.12.2010, 20:22
@ErsterSchnee

Nicht nur Meckern, aber was konkret verrat ich lieber nicht. ;)

ErsterSchnee  05.12.2010, 20:35
@Sommerloch2010

Achsoooooo - selber strafbar machen... Sag das doch gleich! :-P

nunnu 
Fragesteller
 05.12.2010, 21:01

mit welcher strafe muss ich rechnen??

Sommerloch2010  05.12.2010, 21:10
@nunnu

Ich weiß es ehrlich gesagt nicht. Du hast je mehrere Sachen begangen^^. Vielleicht wär es gut, dir zu gegebener Zeit, rechtlichen Beistand zu suchen.

ErsterSchnee  05.12.2010, 22:49
@nunnu

Kommt auch auf die Schadenshöhe an. Bei Fahrerflucht gibt man leicht mal den Führerschein ab, aber nicht bei Bagatellschäden.