Minijob während man Rente von der Berufsgenossenschaft bezieht?

4 Antworten

Bis zu einem Einkommen von 450 €,wird nichts angerechnet,ist bei allen anderen Renten auch so !

Klabauterman22 
Fragesteller
 13.08.2014, 13:00

Okay danke! Wie sicher bist du dir bei dieser Aussage? Möchte ihm natürlich nicht in Sicherheit wiegen lassen und hinterher bekommt er Probleme.

lg

Lokicorax  13.08.2014, 15:29

Hoi.

Und das steht wo? Nenn mal einen Paragrafen für die Unfallrente.....

Ciao Loki

Eine Unfallrente der BG wird nach einer abstrakten Schadensbemessung errechnet und nicht nach einer konkreten. Das bedeutet, dass die Rente nach der MDE (Minderung der Erwerbsfähigkeit) auf Grundlage der z. B. körperlichen Beeinträchtigung als Folge des Unfalls abstrakt berechnet wird und nicht nach dem konkreten Einkommensverlust. Er könnte sogar voll arbeiten und trotzdem Rente beziehen. Voraussetzung für den Rentenbezug ist z. B. auch nicht, dass die bisherige Berufstätigkeit nicht mehr ausgeübt wird.

Zu Voraussetzungen und Höhe einer Unfallrente der BG siehe Par. 56 SGB VII.

Einkommen wird nur auf Verletztengeld ("Krankengeld" der BG) angerechnet, Par. 52 SGB VII.

Hoi.

Nein, die Rente der BG wird nicht gekürzt.

Allerdings wird dieser Verdienst auf andere Renten, Altersrente/Erwerbsunfähigkeitsrente, und wenn es um eine Witwerrente der BG geht, angerechnet.

Ciao Loki

Bis 450€ darf steuerfrei verdient werden , mit BU Rente ! Da wird nichts abgezogen, das ist offiziell..und erlaubt!

LG