"Miniauto" mit A1-Führerschein?

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Man braucht eine Fahrerlaubnis der Klasse S, sofern das Fahrzeug folgender Definition genügt (aus § 6 FeV):

Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen

Andernfalls ist Klasse B erforderlich.

Klasse L ist im Wesentlichen für landwirtschaftliche Zwecke gedacht und genügt nicht für die hier in Rede stehenden Fahrzeuge.

Delara 
Fragesteller
 20.10.2011, 18:34

Danke, dass hat mir weiter geholfen :)

Da hat sich einiges getan. Früher war alles was weniger als 4 Räder hatte ein Motorrad, daher auch dieser hype auf Dreirädrige Autos in England und Italien, aber auch hierzulande. In Italien hat das noch einen ernsteren hintergrund, da dürfen keine Autos in die engen Straßen von Rom. Aber Motorräder sind erlaubt. Daher sind die Italienischen Dreiräder auch so schmal, die Englischen normal breit.

So weit ich weiß funktioniert das mit den Motorradführerscheinen nicht mehr. Aber einen vollwetigen B nraucht man auch nicht, die kleinen 25km/h Kisten kann man so weit ich weiß auch mit "L" fahren.

Diese 25 und 45 Km/h Autos gibt es auch nicht mehr in Deutschland, also können nicht mehr zugelassen werden, nur die die noch im Umlauf sind und angemeldet sind haben Bestandsschutz, also wird es überhaupt schwer so ein fahrendes Verkehrshindernis zu bekommen.