Mini Job gekündigt? Einfach nicht mehr kommen?

9 Antworten

Hallo,

wenn der Arbeitsvertrag eine per Datum definierte Befristung enthält, so musst Du nach Deinem Urlaub allgemein bis zu dem im AV angegebenen Enddatum Deine Arbeitskraft anbieten. Nichterfüllung eines Arbeitsvertrages kann auf jeden Fall zur Konsequenz haben, dass Du eine fristlose Kündigung erhalten könntest und ggf. noch für Kosten in Regress genommen werden könntest, die Dem Chef durch unentschuldigte Fehlzeiten entstanden sein könnten.

Also entweder bis zum bitteren Ende, oder wenn Du vorher aus dem Vertrag willst, mit dem Chef mal über einen Aufhebungsvertrag reden.

Verlierst Du Deine Arbeit vorzeitig ohne wichtigen Grund durch eigene Schuld, so kann das auch Sanktionen bezüglich möglicher Sozialleistungen nach sich ziehen.

mfg

Parhalia

nevermind171 
Fragesteller
 25.02.2013, 20:53

Ich brauch keine Sozialleistungen bin Schüler und habe auch schon eine andere Stelle in Aussicht...

Parhalia  25.02.2013, 22:33
@nevermind171

Bliebe die Gefahr auf Entschädigungsforderungen durch den Arbeitgeber, wenn Du Deinem Vertrag allgemein ohne wichtigen Grund nicht nachkommst und ihm dadurch finanzielle Schäden entstehen. Und selbst wenn Du wichtige Gründe anmelden könntest, so müßtest Du es zunächst gegenüber Deinem AG zur Ansprache bringen.

Wenn dein arbeitsverhältnis aufgelöst ist, dann musst du nicht hingehen: ganz klar.

Wenn du allerdings mit einer höheren instanz erstmal dein einstellungsverhältnis klären willst (kündigung, bzw vertrags-nicht-verlängerung rechtmäßig oder unrechtmäßig?), dann reich für den betreffenden tag ein attest ein, damit dir keiner einen strick aus deinem nicht-erscheinen drehen kann.

Also ich würde weiterhin hingehen. ch könnte mir nämlich auch vorstellen, dass es konsequenzen geben könnte, immerhin hast du ja einen vertrag unterzeichnet, aber dazu weiß ich nichts genaueres. Aber alleine aus solidarität zu den anderen kolegen, mit denen man meistens keine probleme hat würde ich bis zum ende hingehen.

Wenn dein Arbeitsverhältnis noch nicht endet, dann wäre es Vertragsbruch, nicht mehr hinzugehen.

Wenn in der Firma krankheitsbedingte Fehltage nicht bezahlt werden, ist das ein klarer rechtsbruch seitens der Firma. Die kann man dann natürlich auf die Lohnfortzahlung verklagen. Ebenso würdest aber auch du einen Vertragsbruch begehen, wenn du nicht mehr zur Arbeit erscheinen würdest.