Habe ich mit 16 Jahren Anspruch auf den Mindestlohn als Aushilfe (8,50 €)?

4 Antworten

Nein, das gilt nicht für unter 18 jährige und Auszubildende. Den Chef kanns dir natürlich trotzdem zahlen. Is aber unwahrscheinlich

Ja, auch du erhälst den Mindestlohn, Das ist ja der sinn der ganzen sache.

Tina2012  04.01.2015, 12:28
doubleganger15  04.01.2015, 12:30
@Tina2012

oh sorry das wusste ich nicht. mein Bruder hat mir erzählt er bekäme jetzt auch mindestlohn (16 Jahre).

Tina2012  04.01.2015, 12:31
@doubleganger15

dann war der Chef nett - es gibt aber dafür keine gesetzliche Regelung - es sei den dein Bruder hat seine Ausbildung mit 16 beendet und arbeitet dann

Ausnahme 1: Minderjährige Minderjährige unter 18 Jahren haben keinen Anspruch auf den Mindestlohn. Anders als bei unseren europäischen Nachbarn, wo prozentuale Abstufungen für einen Jugendmindestlohn gelten, sind Minderjährige in Deutschland komplett vom Mindestlohn ausgenommen.

Quelle: http://www.dgb.de/themen/++co++f77c8eee-0ce9-11e4-ad27-52540023ef1a

Ich hoffe das beantwortet deine Frage. Wenn dein Chef nett ist bekommst du ihn. Aber es muss nicht....

2StrokeGainer 
Fragesteller
 04.01.2015, 12:31

Alles klar danke. Ja hoffe ich mal. Wäre echt schade sonst.

der gilt mW nicht für Schüler mit Aushilfstätigkeiten