minderjährigen nach Deutschland holen

4 Antworten

Hallo, ich wohne in Deutschland und würde gerne wissen, ob es einen Weg gibt, meinen Neffen hier nach Deutschland zu bringen. Er wohnt in Italien und möchte wissen, ob es eine Möglichkeit gibt, es mir hierher zu bringen und es dann in der Schule zu registrieren.

Hallo. man kann nicht einfach so Ausländer zu uns nach Deutschland holen. Ihr Neffe kann bestimmt nicht deutsch sprechen.
Das ist zwar Nachbar aber ziemlich kompliziert. aber ich weiß dass sie ihm helfen wollen.

Andreas Starke  17.05.2014, 00:07

Unsinn! Natürlich gibt es Fälle, in denen ein Deutscher, oft auch ein Ausländer, der rechtmäßig in Deutschland lebt, einen Ausländer nach Deutschland "holen kann".

Beispiele sind:

1 -- Ehepartner

2 -- eigene Kinder

3 -- eigene Elternteile

1 -- Bei Ehepartnern gibt es Einschränkungen, was die wirtschafltichen Verhältnisse und die Sprachkenntnisse betrifft.

2 -- Da die Kinder eines Deutschen die deutsche Staatsangehörigkeit im Normalfall seit der Geburt besitzen, sind diese nicht einmal "Ausländer", auch wenn sie vor der "Reinholung" im Ausland gelebt haben. Aber auch jeder rechtmäßig in Deutschland lebende Ausländer kann seine Kinder, die im Ausland wohnen, normalerweise nach Deutschland holen.

3 -- Dieser Fall wird oft übersehen, ist aber sehr wichtig. Ein Kind, das die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, kann im Normalfall bewirken, dass es sich selbst in Deutschland aufhält (das ist klar, wenn es selbst Deutscher ist) und sich seine beiden Eltern in Deutschland aufhalten dürfen. Anders gesagt: Alle Ausländer können im Normalfall dauerhaft legal in Deutschland leben, wenn sie ein Kind mit deutscher Staatsangehörigkeit haben, das in Deutschland lebt. Eine interessante Frage wäre, ob ein ausländisches Kind, das legal in Deutschland lebt, seine beiden ausländischen Eltern auch aus dem Ausland "nachholen" kann. Jedenfalls braucht der Vater nicht mit der Mutter verheiratet sein, und im Normalfall wird auch kein Vaterschaftsbeweis benötigt. Die Anerkennung der Vaterschaft genügt.

Das hlft natürlich dem Fragesteller nicht. Er kann ja die Vaterschaft für seinen Neffen nicht anerkennen, weil die Mutter seine Schwester ist. Aucvh so etwas soll vorkommen, aber es würde sicher in der Türkei auffallen und in Deutschland erst recht. Da würde mit Sicherheit ein Vaterschaftstest gemacht.

Deine Schwester könnte Deinen Neffen hier in einem Internat anmelden und Du pflegst dann den Kontakt mit ihm :)) machen doch viele Eltern, die schicken ihre Kinder ins Ausland ..das aufnehmende Internat kann auch sicher bei den Formularen &&& behilflich sein

m.l.G.;)h

Die sog. Familienzusammenführung betrifft normalerweise nur Ehegatten und Kinder. Weitere Verwandte können auch eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, aber nur dann, wenn eine besondere Notlage vorliegt und die Verweigerung eine "unzumutbare Härte" darstellen würde.

Leider kann man eine solche Härte nur sehr schwer beweisen. Beispiele, die funktionieren können, sind: Ein Verwandter im Inland muss gepflegt werden, und als Pfleger muss ein Verwandter / eine Verwandte aus dem Ausland "einwandern", oder umgekehrt, ein Pflegebedürftiger im Ausland kann die notwendige Pflege durch einen Verwandten nur im Inland erhalten. Dann müsste er, falls nötig, auf Dauer nach Deutschland einwandern. Aber selbst diese Fälle müssen meist gerichtlich durchgeklagt werden. Und, wie man so sagt: "Auf hoher See und vor einem deutschen Gericht ist man in Gottes Hand", d.h. oftmals entscheidet das Gericht dagegen.

In Deinem Falle gibt es eine aufwendige, aber garantiert funktionierende Möglichkeit: Du müsstest Deinen Neffen adoptieren. Damit kann er als Dein Kind sofort nach Deutschland kommen und auf Dauer hier bleiben. Wenn Du noch nicht eingebürgert bist, kannst Du nach der Adoption Deinen Neffen bei der Einbürgerung "mitnehmen", d.h. er wird dann gleichzeitig mit Dir deutscher Staatsbürger.

Erkundige Dich genau, was die Adoption bedeutet. In Deutschland bedeutet sie, dass Dein Neffe dieselben Rechte und Pflichten (Unterhalt!) erhält wie Dein eigenes Kind.

Eine andere Variante, die man verfolgen könnte, wäre die folgende:

Wenn Dein Neffe, der ja noch minderjährig ist, durch Deine Schwester nicht versorgt werden kann, weil diese z.Zt. aus gesundheitlichen Gründen das nicht leisten kann und auch kein anderer in der Türkei dafür zur Verfügung steht, könntest Du versuchen, für ihn in der Türkei und in Deutschland eine "Pflegschaft" zu erhalten, d.h. dass Dein Neffe Dein Pflegekind wird. Als solches könnte Dein Neffe eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland erhalten.

Wie dem auch sei:

Ohne die Beratung durch einen Rechtsanwalt, am besten einen der auf Ausländerrecht spezialisiert ist, wirst Du nicht auskommen. Du findest so jemanden über die Anwaltskammer (anrufen!). Frag direkt bei der Terminvereinbarung, was eine Erstberatung kostet. Viele Anwälte machen die Erstberatung kostenlos.

himako333  25.05.2014, 20:04

Guten Abend lieber starkea, Du hast ja viele Wege gezeigt die nach hier führen könnten ..finde ich gut :)

aber zur Adoption ist unbedingt anzuführen es geht ..geistert .. der Begriff samt Inhalt .. Zweckadoption... durch/ in Ablehnungsbescheide schon seit einigen Jahren, gab mal einen FDP'ler der hat "massenhaft" Menschen adoptiert damit die hier ein Aufenthaltsrecht bekommen, dem wurde leider sein "Handwerk" lahm gelegt..

heute sind nach die §en zur Verhinderung von: Einschleusen in unser System dazu gekommen:( und die Strafbarkeit bis hin zur Ausweisung des Menschen der das versucht, oder auch die Aberkennung der Staatsbürgerschaft sollte Person eingebürgert sein.

zur Pflegschaft ist an zu merken... die würde nur klappen, wenn Kind keine lebende Fam. mitglieder in der Türkei hat, die sich um Kind kümmern können. Dies muß bewiesen werden.

zu mir, ich arbeite seit Hoyerswerda in der Asylantenbetreuung .. auch in einem Cafe International mit ..und unsere Kommune schult uns :))

wünsche Dir einen tollen Wochenstart & nicht nur einfach so alles Liebe :)himako

Andreas Starke  26.05.2014, 14:43
@himako333

Wenn ich mich richtig erinnere, ging es in dem Fall, den Du zitierst, nicht um Adoptionen, da sind die rechtlichen Schritte viel zu langwierig und zu kompliziert, als dass das "in der Masse" funktionieren könnte. Es ging um die Anerkennung von Vaterschaften. Das war nämlich ganz einfach und ist es noch, wenn kein Missbrauchsverdacht vorliegt. Man geht einfach zum Standesamt und erklärt, dass man der Vater ist. Wenn die Mutter bei der Anmeldung des Kindes keinen anderen Vater angegeben hat, ist das Kind ab Geburt Deutsche/r und die ausländische Mutter kann nicht mehr ausgewiesen werden. Ich kenne mehrere solcher Fälle aus eigener Anschauung.

Wenn natürlich der Verdacht besteht, dass jemand das massenweise macht, wird das Standesamt wohl einen Vaterschaftstest durchführen lassen, bevor die Vaterschaftsanerkennung mit allen Rechtsfolgen rechtskräftig wird.

Interessante Frage: Was ist, wenn ein deutscher Samenspender mit seinen Spermien glaichzeitig die deutsche Staatsangehörigkeit des Kindes und damit das Aufenthaltsrecht der Mutter "verkauft"? Das wäre doch einmal ein Geschäftskonzept ...