Mikrozensus – Können/Dürfen wir die Beantwortung bestimmter Fragen ablehnen?

4 Antworten

In der obigen Antwort ist ja bereits alles Wesentliche gesagt. Soweit die Beantwortung von Fragen freiwillig ist, wird in dem Fragebogen darauf hingewiesen: es steht dann am Rand "freiwillig". Aber was meinen Sie denn mit "der Rate für unser Haus"? So etwas wird doch im MZ gar nicht erfragt? Uns was ist mit "etc." gemeint? Und wo sehen Sie ein Problem, Ihr monatliches Nettoeinkommen sowie Ihr gemeinsames Haushaltseinkommen in eine Kategorie einzuordnen? Ich geht nur um statistische Zahlen um die soziale Situation der Bevölkerung statistisch darstellen zu können. Es geht überhaupt nicht um Sie PERSÖNLICH! Es wird ja immer wieder über solche Fragen politisch diskutiert, geforscht und diskutiert. Woher sollen sonst die Erkenntnisse über die Lebenssituation der Privathaushalte und der Menschen (siehhttp://www.amtliche-sozialberichterstattung.de/tung.de/ oder http://www.der-paritaetische.de/armutsbericht/download-armutsbericht/?layout=mxlkrcrmoamxlkrcrmoa) kommen? Aus der Tageszeitung oder bei facebook?

Gartenfee1971 
Fragesteller
 28.11.2016, 14:34

Wir wollen durch Antworten, wie z. B. "Darüber geben wir keine Auskunft" den Aufwand minimieren. Wir fühlen uns allein durch diese Befragung gestört. Wir haben nicht umsonst eine Geheimnummer und geben auch sonst kaum Daten von uns raus. Des weiteren sind wir in den Wald gezogen, weil wir nicht belästigt werden wollen; weder durch Nachbarn noch durch solche Fragesteller.Es stört uns einfach. Punkt. Wir sind weder Forschungs- noch Diskussionsobjekte.

je nun, nicht jeder lebt im Wald, gänzlich abgeschieden von der Gesellschaft und ganz autark. Selbst bei Ihnen wird das so nicht ganz zutreffen. Auch im Wald kann man sich nun mal nicht so ganz von der Gesellschaft, in der man nun mal lebt, isolieren. Im übrigen: der Zeit-Aufwand, den Sie hier bereits getrieben haben, übertrifft die Beantwortung der paar Fragen bei weitem. Im übrigen erinnere ich an J.F.Kennedy: "Don't aks, what your country can do for you. Ask, what you can do for your country!"

Ich fürchte auch, dass man alles beantworten muss, da auch bei "unvollständiger" oder "unrichtiger" Auskunft eine Geldbuße droht.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/zensus-die-volkszaehlung-aus-juristischer-sicht_017769.html (Bezieht sich auf 2011, aber ich denke, da wird sich nichts geändert haben)

Ich kann euch gut verstehen - mich hat es dieses Jahr auch erwischt und ich ärgere mich maßlos.

Ich finde auch, dass die Fragen über "statistische Daten" weit hinaus gehen. Wozu muss ich z.B. den Namen (!) meines Arbeitgebers angeben? Wenn man nicht gerade für die Telekom oder VW arbeitet, ist das alles andere als anonym. Die Branche sollte für statistische Zwecke doch ausreichen.

Es stimmt auch nicht ganz, dass die Daten "vollkommen anonymisiert" werden. Das werden sie - aber erst nach Ende der letzten Befragung, also irgendwann in 4 bis 5 Jahren. Bis dahin werden sie zwar getrennt aufbewahrt, sind aber natürlich jederzeit wieder zusammenführbar.

Ich finde das alles gruselig und wundere mich, dass es nicht viel mehr Widerstand dagegen gibt.

Ihr müsst alle Fragen beantworten.

Die Daten werden vollkommen anonymisiert

Die Angaben aus der Befragung werden grundsätzlich geheim gehalten. Sie
dürfen nur für statistische Zwecke verwendet werden. Damit ist ausgeschlossen, dass Einzelangaben der Befragten und daraus gewonnene Erkenntnisse zu Maßnahmen gegen den oder die Befragte verwendet werden.
Bei der Datenverarbeitung werden die Namen und Anschriften von den
Erhebungsmerkmalen getrennt gespeichert. Sie dürfen nur zur organisatorischen Durchführung der Erhebung genutzt werden. In den
Daten, die statistisch ausgewertet werden, sind keine Namen und
Anschriften vorhanden.

https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesellschaftStaat/Bevoelkerung/Mikrozensus2.html#auskunftspflicht

https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesellschaftStaat/Bevoelkerung/Mikrozensus3.html#erfragt

Gesetzliche Auskunftspflicht:

§ 7 Mikrozensusgesetz 2005 in Verbindung mit § 15 BundesstatistikgesetzFeiwillige Beantwortung der Fragen zur Europäische Union (EU)-Arbeitskräfteerhebung:

§ 18 Absatz 2 BundesstatistikgesetzWiderspruch und Anfechtungsklage gegen die Aufforderung zur Auskunftserteilung haben keine aufschiebende Wirkung:

§ 15 BundesstatistikgesetzGeheimhaltung:

§ 16 BundesstatistikgesetzRechte, Pflichten und Einsatz der Interviewerinnen und Interviewer:

§ 6 Mikrozensusgesetz 2005 in Verbindung mit § 14 BundesstatistikgesetzErhebungsmerkmale:

§ 4 Mikrozensusgesetz 2005

Hilfsmerkmale: § 5 Mikrozensusgesetz 2005Die Verwendung der persönlichen Angaben:

§ 8 Absatz 4 Mikrozensusgesetz 2005Speichern und Löschen der Ordnungsnummern und Hilfsmerkmale:

§ 8 Absatz 3 Mikrozensusgesetz 2005Weitergabe von Einzelangaben:

§ 16 Absatz 6 BundesstatistikgesetzWeitergabe von Einzelangaben an Eurostat:

Artikel 6 der Verordnung (EG) Nummer 577/98 des Rates vom 9. März 1998

Gartenfee1971 
Fragesteller
 27.11.2016, 18:37

Das nützt uns nichts. Wir wollen durch Antworten, wie "Darüber geben wir keine Auskunft" etc. den Aufwand minimieren. Wir fühlen uns allein durch diese Befragung gestört. Wir haben nicht umsonst eine Geheimnummer und geben auch sonst kaum Daten von uns raus.

baindl  27.11.2016, 20:26
@Gartenfee1971

Wir wollen durch Antworten, wie "Darüber geben wir keine Auskunft" etc. den Aufwand minimieren.

Deswegen habe ich im unteren Bereich meiner Antwort
die entsprechenden Gesetzesverweise zitiert..

Ihr kommt nicht darum herum.