Mietvertragsdatum vs Mietbeginn
Hallo :)
Was gilt bei einer Kündigung seitens des Vermieters bezüglich der Kündigungsfristen - das Datum der Vertragsschließung oder das des Vertragsbeginns?
Wir wollen unserer Mieterin wegen Eigenbedarfs kündigen - und zwar jetzt. Die gesetzliche Kündigung beträgt ja 3 Monate. Wäre also zum 30.6.11, da sie noch keine 5 Jahre in der Wohnung wohnt. (Einzug: 1.8.06)
Allerdings wurde der Vertrag am 1. Mai schon geschlossen, also 3 Monate vor Vertragsbeginn, was das mit der Kündigungsfrist auf etwas mehr als 5 Jahre bringen würde und somit eine 6monatige Kündigungsfrist nach sich ziehen würde...
Welches Datum gilt denn da jetzt? Oder bring ich da jetzt was total durcheinander?
Danke für eure Hilfe :)
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Auszug aus dem § 573c Abs. 1 BGB
Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate. Also Vertragsbeginn. -
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Ausschlaggebend ist das Datum des Mietbeginns und nicht wann der Mietvertrag unterschrieben wurde.
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Das Vertragsdatum ist ausschlaggebend. Nicht, wann der Vertrag unterschrieben wurde, sondern das Datum des Vertragsbeginns. Ist der Vertragsbeginn der 01.05 und sind mehr als 5 Jahre verstrichen, beträgt die Kündigungsfrist 6 Monate. Ist das Datum der Unterschrift der 01.05 und der Vertragsbeginn dann der 01.08, dann beträgt sie Kündigungsfrist 3 Monate. MfG
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Da gilt immer Beginn des MV, nicht das Vertragsdatum zu einem solchen.
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Wenn es keine gesonderte Klausel gibt (z.B. Kündigung bis 4 Wochen vor Vertragsbeginn etc. möglich), gilt das Datum Vertragsbeginns.
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Mieterin ist sie seit Einzug, ich kenn zwar das Deutsche Recht nicht so genau, jedoch wohnt sie keine 5 Jahre in der Wohnung und das ist was zählt.