Mietvertrag, mündliche Zusage, Zusage per E-Mail
Hallo Community. Ich habe folgendes Problem. Ich habe eine Wohnung besichtigt, und beim Anruf der Vermieterin mündlich zur Wohnung zugesagt. Ein paar Tage später habe ich den Mietvertrag erhalten. Dann habe ich per E-Mail zugesichert, dass ich den MIetvertrag unterschrieben per Post zuschicke, später habe ich per E-Mail zugesichert, dass ich den Mietvertrag persönlich unterschrieben vorbeibringe. Bis zu dem Termin habe ich den Mietvertrag aber nicht unterschrieben. Einen Tag vor dem Termin, an dem ich den Mietvertrag abgeben wollte, habe ich im Mietvertag eine Zeile entdeckt, bei der von Schönheitsreperaturen die Rede ist, die ich übernehmen muss, wenn der Kosten 100€ nicht übersteigt. Da ich nicht bereit bin diese Kosten zu übernehmen, habe ich mein Interesse zurückgezogen, da ich den Mietvertrag noch nicht unterschrieben habe. (2 Wochen vor Mietbeginn) Jetzt erhebt die Vermieterin Schadenersatzansprüche. Das heißt, dass sie die 3 Kaltmieten (3x300€) haben möchte. Ist der Anspruch überhaupt rechtens???
7 Antworten
Ich bin jetzt mietrechtsmäßig nicht bewandert, deswegen beantworte ich deine Frage nicht.
bei der von Schönheitsreperaturen die Rede ist, die ich übernehmen muss, wenn der Kosten 100€ nicht übersteigt.>
Dies ist aber ein heutzutage völlig üblicher Passus, der auch bei anderen Metverträgen bestimmt mit drin steht.
Eine Klausel mit Instandhaltungsschäden oder Reparaturmaßnahmen (Kleinreparaturen) ist nicht unüblich in Mietverträgen und die Höhe auch nicht!
habe ich im Mietvertag eine Zeile entdeckt, bei der von Schönheitsreperaturen die Rede ist, die ich übernehmen muss, wenn der Kosten 100€ nicht übersteigt. Da ich nicht bereit bin diese Kosten zu übernehmen,
Dann wirst Du wohl nie eine Wohnung bekommen.
Denn dabei handelt es sich um sog. Kleinreparaturen, nicht Schönheitsreparaturen.
Diese Klausel ist in den meisten deutschen Mietverträgen Gang und Gäbe.
Die Vermieterin konnte durch Deine mehrfache Zusage davon ausgehen das Du die Wohnung mieten willst.
Damit wäre sie durch Deine kurzfristige Absage durchaus berechtigt Schadenersatzansprüche zu stellen.
In welcher Höhe sei mal dahin gestellt.
Hat man als Privatperson im Endeffekt nicht das Widerrufsrecht innerhalb einer gewissen Frist (z.B. 2 Wochen / 14 Tage)?
Darauf habe ich regelrecht gewartet.
Ein 14tätiges generelles Widerrufsrecht gibt es nur bei Fernabsatz- und Haustürgeschäften.
Ansonsten müßt es ausdrücklich im Vertrag vereinbart sein.
Ja, Du hast es schriftlich zugesichert. Außerdem ist das in jeder Wohnung so das Du, meist sogar noch mehr, bis zu einem bestimmten Betrag Reparaturen selber zahlen musst.
Ich habe der Vermieterin gegenüber mein Interesse sogar innerhalb einer Woche nach Erhalt des Mietvertrages zurückgezogen. Und das war 2 Wochen vor Mietvertragsbeginn. Hat man als Privatperson im Endeffekt nicht das Widerrufsrecht innerhalb einer gewissen Frist (z.B. 2 Wochen / 14 Tage)?
natürlich steht ihr schadensersatz zu, weil du sie hingehalten hat und sie vermutlich anderen mietern in gutem glauben eine absage erteilt hat..w ie hoch der sein darf, sagt dir ein fachanwalt.
Ich habe der Vermieterin gegenüber mein Interesse sogar innerhalb einer Woche nach Erhalt des Mietvertrages zurückgezogen. Und das war 2 Wochen vor Mietvertragsbeginn. Hat man als Privatperson im Endeffekt nicht das Widerrufsrecht innerhalb einer gewissen Frist (z.B. 2 Wochen / 14 Tage)?
Ich habe der Vermieterin gegenüber mein Interesse sogar innerhalb einer Woche nach Erhalt des Mietvertrages zurückgezogen. Und das war 2 Wochen vor Mietvertragsbeginn. Hat man als Privatperson im Endeffekt nicht das Widerrufsrecht innerhalb einer gewissen Frist (z.B. 2 Wochen / 14 Tage)?
diese Regelung gibt es beim Mietvertrag nicht.
Ich habe der Vermieterin gegenüber mein Interesse sogar innerhalb einer Woche nach Erhalt des Mietvertrages zurückgezogen. Und das war 2 Wochen vor Mietvertragsbeginn. Hat man als Privatperson im Endeffekt nicht das Widerrufsrecht innerhalb einer gewissen Frist (z.B. 2 Wochen / 14 Tage)?