Mietvertrag einfach ändern?

6 Antworten

Die Vermieterin kann erst einen neuen Mietvertrag mit deiner Ex abschließen, wenn der alte Mietvertrag gekündigt und die Kündigungsfrist abgelaufen ist.

Wurde der alte Mietvertrag jedoch zwischen zwei Mietern und der Vermieterin abgeschlossen, kann er nicht von einem Mieter allein gekündigt werden - die Kündigung wäre nicht rechtswirksam...

Bis Zur Beendigung des alten Mietverhältnisses wären allerdings beide Noch-Mieter zur Mietzahlung verpflichtet - das bedeutet: zahlt ein Mieter seinen Anteil nicht, könnte der Vermieter die volle Miete vom anderen Mieter einfordern... Am Mietverhältnis (bzw. -vertrag) selbst würde das allerdings nichts ändern...

Solange du die Wohnung also nicht zusammen mit der Ex gekündigt hast, darfst du sie genauso wie die Ex nutzen - sie darf dir den Zutritt nicht verwehren.....

Jetzt meine Frage, kann man einfach so einen Mietvertrag zwischen 3 Parteien abändern?

Kann man. Aber nur, wenn alle Vertragspartner einverstanden sind. Offensichtlich hat deine Ex der Vermieterin was vorgegaukelt. Die Vermieterin macht sich dann nicht strafbar, aber ein neuer Mietvertrag mit der Ex wäre unwirksam, da der gemeinsame Vertrag nicht wirksam von beiden Seiten gekündigt wurde und der neue unter Vortäuschung falscher Tatsachen entstanden ist. Deine Ex bewegt sich auf sehr dünnem Eis, denn unter solchen Umständen wird die Vermieterin vermutlich mit ihr keinen Vertrag mehr schließen.

Rücksichtnahme auf deine Ex ist hier fehl am Platz. Sie lässt dich nicht rein um deine Sachen abzuholen, obwohl du noch Mieter der Wohnung bist. Ob du Miete gezahlt hast, ist egal. Der Vermieterin darf es herzlich egal sein, vom wem sie ihren Miete bekommt. Ohne Kündigung gilt der alte Mietvertrag. Deine Ex macht sich der Unterschlagung strafbar. Wenn sie sich absolut quer stellt, nimm dir einen Anwalt.

(Ich hoffe, ich hab die ganze Sache auch richtig verstanden)

Ihr Mietvertrag, den Sie geminsam mit Ihrer Ex unterschrieben haben, ist solange gültig, bis dieser Vertrag von beiden Mietern gemeinsam oder beim Vorliegen von Vertagsverstößen durch die Vermieterin wirksam gekündigt wird.

Der neue Mietvertrag ist solange unwirksam.

Eine andere Lösung wäre die, dass Sie einvernehmlich mit den beiden Beteiligten, Vermieterin und der Ex eine gemeinsame Erklärung unterzeichnen, welche der Ex ermöglicht, den Mietvertrag im Einverenhmen mit der Vermieterin alleine forszusetzen oder auch, wie geschehen, eine neues Mitetverhältnis gegenüber der Vermieterin alleine  zu begründen.

Richtigerweise kann man einen Mietvertrag nur durch allseitige Zustimmung aufheben oder durch gemeinsame Kündigung beenden.

Bis dahin bleibst du gleichberechtigter Mieter der Wohnung und kannst dir mit Hilfe der Polizei jederzeit Zutritt zu (auch) deinen Mieträumen verschaffen.

Soweit die Theorie. Schwierig wird es deswegen, weil du eurer gemeinsames  und damit auch dein Mietverhältnis nicht nachweisen kannst. Wären sich deine Ex und die VM einig, dass es euren gemeinsamen MV nie gegeben hat und zeigen den aktuellem MV mit ihr als Alleinmieterin vor, hast du ein Problem.

G imager761


kinimod85 
Fragesteller
 10.11.2016, 08:52

Es gibt ja Zeugen, die beweisen können, dass ich da gewohnt habe. 

kinimod85 
Fragesteller
 10.11.2016, 09:13
@kinimod85

und die VM könnte mir dann ja meine Kündigung zeigen, oder?

DFgen  10.11.2016, 12:31
@kinimod85

Wären sich deine Ex und die VM einig, dass es euren gemeinsamen MV nie gegeben hat 

Auf eine solche "böse Falle" wäre ich gar nicht gekommen....

Dann müsstest du erstmal beweisen, dass du selbst den Mietvertrag mit unterzeichnet hat (also ein eigenes Exemplar vorlegen)...

Es gibt ja Zeugen, die beweisen können, dass ich da gewohnt habe

Das würde nicht bedeuten, dass du auch Mieter der Wohnung bist, denn du hättest dort auch als "Mitbewohner" gemeldet gewesen sein können......

imager761  10.11.2016, 14:32
@kinimod85

Aber nicht, dass du Mieter in einem gemeinsamem MV warst, da hat DFgen schon Recht  :-(

Salue

Deine Vermieterin und Deine Ex liegen zwar richtig, wenn sie davon ausgehen, dass die Vermieterin einen neuen Mietvertrag mit Deiner Ex-Freundin abschliessen kann.

Zuerst muss aber der bestehende Vertrag auslaufen. Da ist eine gesetzliche Kündigungsfrist einzuhalten. So lange Euch beiden gemeinsam die Vermieterin nicht gekündigt hat und die Kündigungsfrist abgelaufen bist, bist Du offizieller Mieter.

Damit kann Die niemand den Zutritt in Eure gemeinsame Wohnung verbieten. Du kannst Dir nötigenfalls den Zutritt mit der Polizei verschaffen.

Im Moment, den Friedens willen, würde ich mal die Vermieterin darüber orientieren, dass Du zurzeit noch keine Kündigung erhalten hast.

Freundlich bleiben und ihr empfehlen, dies doch noch zu machen, da Du immer noch ihr Vertragspartner seist und die gesetzliche Kündigungsfrist ja einzuhalten wäre.

Die Holzhammer-Methode kannst Du dann immer noch anwenden.

Es grüsst Dich

Tellensohn (selber Vermieter)

kinimod85 
Fragesteller
 09.11.2016, 18:28

wie oben erwähnt, habe seitdem aus Frackigkeit auch keine Miete mehr überwiesen, die hat meine EX alleine gezahlt, habe mich zwischenzeitlich auch schon umgemeldet, müsste ich dann nachzahlen? Wie sieht es aus, dass ich beweisen kann, dass ich dort noch "wohne", auf meinem Perso steht schon die neue Adresse


Mietvertrag und alles andere ist in der alten Wohnung -.-


Tellensohn  09.11.2016, 18:38
@kinimod85

Salue

Nun, es steht den Vertragspartner frei, wenn sie alle damit einverstanden sind, von den gesetzlichen Vorgaben abzuweichen.

Nach meiner Meinung ist damit ein "stillschweigendes" Abkommen entstanden. Nicht wirklich absichtlich, aber da alle aber entsprechend einem solchen Abkommen gehandelt haben, ist es rechtmässig. Eigentlich dient es auch Dir.

Den Punkt mit Deinem Material habt ihr nicht abgesprochen. Auch wenn jetzt das Verhältnis zu Deiner Freundin gestört ist, es ist auch ihr klar, dass Du Anrecht auf Deinen Besitz hast.

Biete Ihr ein Lösung an, wo Du einen Termin abmachst von z.B. 1/2 Stunden maximale "Aufenthaltszeit".

Du kommst mir ein paar Kumpeln (wenn es viel ist) und einem Anhänger. Einige Minuten später ist die Sache abgeschlossen.

Du hast Dein Material und sie muss nicht noch weiter die Verantwortung für Dein Material tragen.

Na, ich hoffe Du kommst damit durch. Ich wünsche das Beste !

Gruss

Tellensohn

kinimod85 
Fragesteller
 09.11.2016, 18:43
@Tellensohn

Wie würde ich denn z.B.: in 5 Jahren oder so beweisen, dass es stillschweigend vereinbart wurde? Z.B. wenn sie die Miete nicht mehr zahlt oder Renovierung etc? Danke für deine Antworten!

Tellensohn  09.11.2016, 19:01
@kinimod85

Ich würde die Vermieterin freundlich bitten, Dir noch die offizielle Kündigung zu schicken. Du würdest entgegenkommenderweise ein aktuelles Datum, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, akzeptieren. Damit sei Sie ja auch frei, mit Deiner Ex einen Mietervertrag abzuschliessen.  

Du wärst sogar mit einer Kopie des neuen Mietvertrages, anstelle einer offiziellen Kündigung, einverstanden.

Die kann fast nicht nein sagen. Schmeichler und Lügner müssen zwar auch sterben, aber es erleichtert da Leben ungemein ! 

Es grüsst Dich

Tellensohn

kinimod85 
Fragesteller
 09.11.2016, 20:03
@Tellensohn

das erweist sich als schwierig, habe schon versucht eine Kopie vom alten Vertrag zu bekommen, Begründung: "Ich kann weder kopieren noch einscannen" Und was ich denn damit will... Problem ist, die Eltern der Vermieterin sind mit den Eltern meiner Ex befreundet -.- 

Aber ich habe damals ein Schreiben von der VM für den neuen VM bekommen, quasi so ein Beleg wo drin steht, wieviel Miete ich bezahlt habe, pünktlich bezahlt etc. Dort steht als Enddatum der Tag vor dem neuen MV drin. Würde das rechtlich reichen? 

TrudiMeier  09.11.2016, 20:38
@kinimod85

Macht doch einen Aufhebungsvertrag, der dich mit sofortiger Wirkung aus dem Mietvertrag entlässt. Ist doch für alle Parteien am günstigsten. An dich können keine Forderungen mehr gestellt werden, deine Ex kann sicher sein, dass du keine Ansprüche mehr stellst und die Vermieterin hat keinen Stress.