Mietschuldenfreiheitsbescheinigung aber von wo und wie jetzt?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn du Mietschulden im Gästehaus hast, dann wird dir der Vermieter keine Bescheinigung ausstellen. 

Da du in einem Gästehaus WOHNST und auch manchmal Miete bezahlst, bist du automatisch durch mündlichen Mietvertrag MIETER und somit Besitzer der Wohnung. Das hat mit dem Charakter des Hauses (Gästehaus) nichts zu tun.

Im Ergebnis all dessen solltest du schleunigst deine Mietschulden ausgleichen und weiter regelmäßig sowie vollständig deine Miete bezahlen.

Ein Recht auf diese Mietschuldenfreiheitsbescheinigung hast du übrigens nicht.

Vielleicht reicht eine eidesstattliche Erklärung, nachfragen.

Da der Gästehausbetreiber nicht dazu verpflichtet ist, dir eine solche Bescheinigung auszustellen, besteht für dich auch die Möglichkeit, als Nachweis deiner regelmäßigen Mietzahlung, dies per Kontoauszügen/ oder Barquittungen über die gesamte Mietzeit nachzuweisen.

Hallo

Danke für eure Antworten .

Also im Gästehaus habe ich keine mietschulden und von davor auch nicht . ( nur weil man in einem Gästehaus lebt heißt das nicht das man automatisch mietschulden hat , auch anderes kann dazu führen )Bei wonungsbewerbungen hat man mir gesagt das die kontoauszüge nichts bringen weil das mein vorletzter Vermieter ist und es um die aktuelle bzw mein jetzigen Vermieter geht von dem ich soetwas benötige also das Gästehaus. Da zahle Ich aber Bar und nicht über mein Konto und quittungen sind nicht dasselbe wie kontoauszüge oder die Bescheinigung daher werden die nicht akzeptiert . Und so bekomme ich aber keine wohnung .