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Mietrecht: Bei uns läuft der Spülkasten am WC. Ist das Sache des Vermieters ?

gefragt von tourerotourero am 18.01.2009 um 20:32 Uhr

Hallo, in unserer Mietwohnung gibt es das Problem, daß der Spülkasten leider permanent läuft. Hab schon alles versucht, aber leider bekomme ich das Problem so nicht in den Griff... Sieht wohl so aus, daß der Kasten getauscht werden muss. Ist da nun eigentlich der Vermieter in der Pflicht, oder muss ich das auf eigene Kosten machen ? (Wenn es leicht ginge, würde ich nicht fragen, aber die Wohnung ist dermassen 'verbastelt', daß ich echt Angst habe, hinter dem Spülkasten die Bohrmaschine an den Fliesen anzusetzen...

Danke für die Info.


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albatros
beantwortet von albatros am 19. Januar 2009 10:43
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Hilfreichste Antwort

insofern eine wirksame kleinreparaturklausel vereinbart wurde (es müssen die beträge je einzelreparatur und die jahressumme drin stehn, fehlt eine angabe, ist die klausel unwirksam!), ist es sache des mieters, ansonsten des vermieters. bist du nun tatsächlich selbst kostenpflichtig, kommst du sicher besser, die rep. selbst durchzuführen (dazu bist du berechtigt). vermutlich ist es tatsächlich nur die dichtung unten am stöpsel, die auszuwechseln wäre, gibt es im fachhandel. oder der schwimmer muss nachgestellt werden, ist alles kein problem. auf jeden fall würdest du damit viel geld sparen. der spülkasten bräuchte deswegen nicht ausgetauscht werden.

Kommentar von Simple_avatar9smalltourero am 20. Januar 2009 21:51

Die Dichtung unten ist es leider nicht, der Schwimmer läßt sich auch nicht weiter nachstellen. Das Zulaufventil schliesst einfach nicht mehr richtig, und nach einiger Zeit tropft es dann durch den Überlauf in die Toilette. Der Schwimmer ist bei uns ein Hebel mit Styropor-Schwimmer dran, und der ist schon so weit draussen, daß der an dem Ablaufrohr anschstösst. Auch wenn ich ihn weiter zurückdrehe, gibt das keinen Unterschied, dann läuft es eher noch stärker... Das Einlauventil sieht nun so verkapselt aus, daß ich da nicht drankomme. Schätze mal das Alter der ANlage auf ca. 20 Jahre (Ich sage nur: bahama-beige ! Igitt...). Ich denke, da lohnt es nicht mehr, noch etwas rumzubasteln. Werde dann mal dem Vermieter bitten, da tätig zu werden (wie schon gesagt: normalerweise würde ich das selber machen, aber wer weiss, was da hinter den Fliesen so zum Vorschein kommt, wenn da der Bohrer angesetzt wird. Hab hier in der Wohnung an anderen Stellen schon böse Überraschungen erlebt, deshalb hier lieber machen lassen...

Danke an alle für die Hilfe !

Kommentar von C741c538c26b1430e074d07ec6c91474smallalbatros am 21. Januar 2009 10:52

hallo tourero, grad deinen kommentar gelesen. wenn dem so ist wie du schreibst, ist es tatsächlich zeit das ding auszutauschen. also wie schon oft dargelegt, schriftl. info an vermieter geben, termin stellen. nun ist die frage, ob du eine wirksame kleinreparaturklausel im mv stehen hast (einzelbetrag und jahressumme müssen drin sein, ansonsten unwirksam). theoretisch könntest du in diesem falle selbst die reparatur veranlassen, da du ja sowieso zahlen musst. wenn nun aber keine bzw. keine wirksame klausel da ist, muss der vermieter zahlen. in letzterem fall also dem verm. gleich im selben schreiben mitteilen, dass, wenn nach einer von dir zu setzenden frist (1 woche), die sache nicht erledigt ist, du selbst eine firma beauftragst und die kosten mit der miete verrechnen wirst. ich bezweifle , dass der spülkastenwechsel überhaupt als kleinreparatur durchgehen kann. für mich wäre es eher eine instandhaltung, die ja grundsätzlich durch den vermieter zu tragen ist (verpflichtung, die mietsache in einem zum vertragsgemäßen gebrauch geeigneten zustand zu erhalten). überlass dementsprechend dem vermieter die erledigung und warte dann ab, ob er geld von dir will.


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Maximus40
beantwortet von Maximus40 am 18. Januar 2009 20:34
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In Deinem Mietvertrag könnte etwas über sogenannte Kleinreparaturen stehen. Höchstgrenze pro Jahr = 150 Euro bzw. Einzelrechnung = 75 Euro. Wenn es teurer wird oder wenn nichts im Mietvertrag steht ist der Vermieter zuständig. Informiere ihn gleich Morgen früh. :-)

Kommentar von Obelhicks am 19. Januar 2009 00:30

die durch rechtsprechung gesetzten grenzen scheinen zur zeit leicht aufzuweichen, aber sonst ist alles richtig.


Nachtflug
beantwortet von Nachtflug am 18. Januar 2009 20:34
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Ja, es ist Sache des Vermieters. Bis das geregelt ist, denke daran, den Zulaufhahn zuzudrehen, wenn der Kasten voll ist. Sonst hast Du folgendes Problem: http://www.gutefrage.net/frage/wassernachzahlung-wegen-laufender-toilettenspuelu...


tomknopf
beantwortet von tomknopf am 18. Januar 2009 20:34
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Bei mir war es Sache des Vermieters/ Hausverwaltung. Es gab aber im Mietvertrag eine Klausel, dass Kleinst-Reparaturen bis 60 (?) Euro selbst übernommen werden müssen... Zum Glück war der Spülkasten nicht so günstig ^^


pippi60
beantwortet von pippi60 am 18. Januar 2009 20:34
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Bei uns ist es Mietersache. Hat jedenfalls der Vermieter gesagt.


Kommentar von Ebb8f5df01a98adac6eeb7ab2bb9d4a6smallNachtflug am 18. Januar 2009 20:37

Hängt von den Kosten ab (sh. Tomknopf) grüßdichpippi


Kleinestrinchen
beantwortet von Kleinestrinchen am 18. Januar 2009 20:35
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Das ist sache des vermieters


anonym
beantwortet von Szintilator am 18. Januar 2009 21:04
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Ein Spülkasten wechseln dürfte wohl Sache des Vermieters sein. Das Wasser, welches da nutzlos wegläuft, muß der Mieter bezahlen. Es könnte sein, daß am Stöpsel nur die Dichtung mal ausgetauscht werden muß, die muß mal genauer in Augenschein genommen werden!


fraya2007
beantwortet von fraya2007 am 18. Januar 2009 20:34
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ja muss dein vermieter machen


fraya2007
beantwortet von fraya2007 am 18. Januar 2009 20:34
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sonst mietminderung


Linda51
beantwortet von Linda51 am 18. Januar 2009 20:37
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war bei mir auch am nach meinem Einzug, hatte mir mein Vermieter sofort repariert.


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