Mietminderung bei Reinregnen

7 Antworten

JA - das ist ganz klar ein gravierender Mangel -

und eine Mietminderung halte ich schon für die richtige Reaktion.

Aber das können andere übernehmen.

Besser ist nämlich die Mitgliedschaft im Mieter-Schutzbund - da die sich um alles kümmern - auch um die Korrespondenz mit dem Vermieter.

Dort sitzen Juristen - die sich genau auskennen - und die genau wissen - wie dem Vermieter beizukommen ist. Dann hat man selbst nicht den ganzen Ärger bzw. die ganze Auseinandersetzung am Hals.

Und das ist doch was !

Als aller erstes musst du dem Vermieter die Möglichkeite geben, diesen Mangel in einer angemessenen Frist zu beheben.

Erst wenn er das nicht tut, kannst du die Miete mindern.

Gib dem Vermieter erst die Chance den Schaden zu deiner Zufriedenheit zu lösen. Wenn es wider erwarten nichts gebracht hat solltest du die Miete kürzen.

Jedenfalls bereite ich mich gerade auf das Schlimmste vor und würde gerne wissen ob jemand weiß wieviel % der Miete man abziehen darf. Ich habe im Internet leider nichts zu diesem speziellen Fall gefunden. Danke für eure Antworten!

Da gibt es noch die Möglichkeit sich beim Mieterbund zu erkundigen.

Sollte man eh machen, wenn man die Miete mindern will, denn eine nicht gerechtfertigte Mietminderung kann eine Kündigung nach sich ziehen.