Mietminderung bei Balkonsanierung
Mietminderung wegen baulicher Maßnahmen und Balkonsanierung.
Bei uns steht seit Montag 20.06. ein Gerüst vor dem Balkon, weil unser Vermieter die kompletten Balkone an seinem Haus neu machen will.
Da ich zur Nutzung nur meinen Balkon zur Verfügung habe und durch das Gerüst die Sicht und auch die Nutzung des Balkons ja weitestgehend nicht gegeben sind, wollte ich jetzt eine Mietminderung veranlassen. Ist dies rechtens und in welcher Höhe? Noch eine Frage ist das dann von der Kalt- oder Warmmiete zu berechnen.
Im voraus vielen Dank
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Nebenbei wollte ich dir den Tipp geben, deine Versicherung zu informieren, dass deine Wohnung über die Rüstung erreichbar ist. Es kam kürzlich ein Bericht darüber im TV.
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Moin Moin,
keine Antwort auf Deine Frage, aber ein wichtiger Hinweis:
wenn ein Gerüst am Haus steht, muss man das seiner Hausratversicherung melden, sonst zahlt die bei Diebstahl nicht!
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Nein dafür kannst du keine Mietminderung veranlassen, ganz im Gegenteil kann er nach der Modernisierung sogar die Miete erhöhen ;)
Kommentar von hoermirzuhoermirzu 29.06.2011Erzähl keinen Müll! Der Hausherr ist dazu angehalten, dass die Balkone sicher sind, da kann er hinterher nicht die Miete erhöhen.
Mietminderung ist natürlich nicht drin.
Kommentar von Staralliance89Staralliance89 29.06.2011Schönheitsreparaturen sowie Modernisierung kann er leider auf jeden Mieter umlegen ;)
Kommentar von XtraDryXtraDry 29.06.2011Schönheitsreparaturen [...] kann er leider auf jeden Mieter umlegen ;)
Nein, das ist falsch...
Und eine Balkonsanierung ist keine Modernisierung...
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Mietrecht - Balkon nicht nutzbar: Der Balkon ist nicht nutzbar und die Wohnung wird verdunkelt, weil Bauarbeiten am Gebäude stattfinden. Mieter dürfen eine Mietkürzung in Höhe von 15% vornehmen (Urteil AG Hamburg, 38 C 483/95).
Minderung bezieht sich auf Nettomiete
Verständnis habe ich allerdings nicht zu deinem Gedanken - anläßlich einer Sanierung die Miete zumindern.
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Du kannst froh sein, dass du nicht noch eine Mieterhöhung bekommst! ;)
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Was ich nicht verstehe ist der Punkt, warum das nicht im Vorfeld geklärt wurde- dein Vermieter hat dich doch sicher darüber in Kenntnis gesetzt, dass diese Renovierungsarbeiten stattfinden. Jetzt erst mit der Idee der Mitminderung anzukommen, ist etwas spät. Da hättest du ihn direkt darauf ansprechen müssen!
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Wenn der Vermieter die Balkone sanieren will,so ist das ja letztlich auch zu deinem Vorteil.Verstehe nicht,warum du dir daraus etwas abzapfen willst.Diese Maßnahme ist ja zeitbegrenzt. Versteh deinen Gedankengang überhaupt nicht ,tut mir leid
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Du hättest spätestens bei Aufbau des Gerüstes deine Versicherung benachrichtigen müssen. Wegen der Mietminderung würde ich mich beim Mieterverein erkundigen. Die Minderung wird normalerweise von der Kaltmiete berechnet.
Wenn die Sanierung rechtzeitig angekündigt wurde, kann der Vermieter die Miete erhöhen, aber nur, wenn eine wirkliche Wohnwertverbesserung eintritt. Daß euch keine Putzteile mehr auf den Kopf fallen, ist keine, sondern gehört zum normalen Gebrauch. Erkundige dich auf jeden Fall.
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Du hast keine gesetzliche Grundlage die Miete zu kürzen. Eine Mietkürzung wird von der Kaltmiete berechnet.
Kommentar von XtraDryXtraDry 29.06.2011Beides falsch...
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Du solltest eigentlich froh sein, wenn Dein Vermieter alles auf Vordermann bringt und Du in Kürze einen schönen sanierten Balkon hast.
Wenn Du trotzdem etwas unternehmen willst, kannst Du hier nachlesen. Ich glaube jedoch nicht, dass Du eine Chance hast.
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Ist dies rechtens
Je nach Gegebenheiten, ja...
und in welcher Höhe?
... geschätzt 5 %...
ist das dann von der Kalt- oder Warmmiete zu berechnen.
... von der Warmmiete...
Kommentar von schnecke64schnecke64 29.06.2011Wieso von der Warmmiete?
Muß der Vermieter jetzt auch keine Nebenkosten zahlen?
Kommentar von XtraDryXtraDry 29.06.2011Weil der BGH das so entschieden hat...
XII ZR 225/03
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Naja, man kann es versuchen, muss aber die "Veranlassung" aus eigener Tasche vorfinanzieren. Das wird aber ein "Schuss ins Ofenrohr", denn eine Mietminderung, da max. 50% der Fläche als sog. Wohnfläche anrechenbar, wird frühestens im übernächsten Monat wirksam und bis dahin dürfen alle Arbeiten schon erledig sein.
Rückwirksam kann Mietminderung nicht geltend gemacht werden.
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Wenn der VM das vorher bei Euch rechtzeitig angekündigt hat , hast Du schlechte Karten für eine Mietminderung !
Kommentar von power241 29.06.2011Tja wir mussten den VM sogar darauf hinweisen dass die Balkonsanierung unbedingt gemacht werden müsste. Denn es sind ja schon betonteile vom oberen Balkon gebröckelt
Jep, Hausratversicherung wegen Einbruchgefahr, sonst verliert man den Versicherungsschutz, guter Tipp...