gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Mietkauf: Wer trägt Kosten von Reparaturen?

gefragt von simbow am 19.04.2009 um 17:31 Uhr

Trägt der aktuelle Vermieter die Kosten? Wenn nein, kann man ihm die Kostentragungspflicht übertragen?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Recht (34824)
Finanzen (23462)
Geld (22316)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


moewie
beantwortet von moewie am 19. April 2009 17:32
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

das steht im Vertrag, lässt sich so allgemein nicht beantworten


anonym
beantwortet von faustus08 am 19. April 2009 17:33
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nein, leider trägt meistens der Mieter bis zum Eigentumsübergang auch noch die Kosten der Instandhaltung.


anonym
beantwortet von deranderebernd am 19. April 2009 17:33
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Während der Mietphase gilt ganz normal das Mietrecht. Bagatellreparaturen sind also vom Mieter zu bezahlen, alles was "über das Ersetzen einer Glühbirne" hinausgeht, vom Vermieter.


anonym
beantwortet von avernafan am 19. April 2009 17:34
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

grundsätzlich kannst du mit dem Vermieter eine Klausel ausmachen, wonach er die Reparaturkosten trägt. Es herrscht ja Vertragsfreiheit.

Kommentar von Simple_avatar5smallNebenbeifrage am 19. April 2009 21:10

falsch. nicht alle kosten sind umlagefähig. da kann im vertrag stehen was will. er ist ungültig. deranderebernd hat recht. ALLE reparaturen die keine Bagatellreparaturen sind sind nicht umlagefähig. wenn der vermieter dies dennoch versucht macht er sich strafbar. fazit: eine glühbirne wirst du wohl ersetzen müssen (sofern sie sich in deiner wohnung befindet [nicht im treppenhaus!]) eine aufzugreparatur oder andere sachen hingegen niemals

eure nebenbeifrage

Kommentar von Ruedi am 19. April 2009 22:35

Strafbar? Wegen was?


anonym
beantwortet von jockl am 19. April 2009 17:38
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Gehe einmal davon aus, dass du über Miete (Raten) quasi das Haus kaufst. Du hast also einen Mietkauf-Vertrag geschlossen. Dieser Vertrag muss dann ja auch notariell beglaubigt sein und im allgemeinen steht da dann auch darinnen wie du "mietgekauft" hast. Somit erledigt sich deine Frage eigentlich von selbst.


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.