Mietkauf Haus aus Verkäufersicht

4 Antworten

Vertraglich kannst Du alles festlegen, solange Du aber Eigentümer bist, bist Du auch für die öffentlichen Lasten der Ansprechpartner, selbst wenn was anderes vereinbart worden ist.

Kann ich im Kaufvertrag festlegen, dass der Käufer alle weiteren Kosten, wie Grundsteuer, Brandversicherung, Gemeindeabgabe, etc. zahlt? Oder bleibe ich weiterhin Ansprechpartner und Zahlungspflichtiger für sämtliche Behörden?

Beides. Du kannst das so festlegen, letztlich bleibt der Eigentümer aber immer Schuldner...

Wenn ich mein Haus auf Mietkaufbasis verkaufe, möchte ich von allen weiteren Pflichten entbunden sein. Kann man das im Vertrag festhalten?

Im Vertrag kannst Du alles festlegen, es hat aber keine Wirkung gegenüber Deinen Gläubigern, wenn sie dem nicht zustimmen...

Was ist mit der Grunddbucheintragung, und evtl. Rücknahme, wenn der Käufer seine monatlichen Raten nicht bezahlt?

Darüber berät Dich der Notar, das ist seine Aufgabe, dafür wird er bezahlt...

Wenn du per Mietkauf verkaufst, bist du doch weiterhin Eigentümer. Ein echtes Verkaufen findet doch erstmal gar nicht statt. Also auch kein Eintrag ins Grundbuch.

Für den Vertrag solltest du auf jeden Fall einen Anwalt zu Rate ziehen. Hier kommen eh nur Vermutungen :)

Ein Mietkauf ist halt eine Miete mit Kaufoption.

Und damit

as ist mit der Grunddbucheintragung, und evtl. Rücknahme, wenn der Käufer seine monatlichen Raten nicht bezahlt?"

ist die monatliche Zahlung halt Miete und wenn er nicht zahlt dann hängst Du in dem gleichen Verfahren wie bei einem Normalmieter mit Kündigungsschutz usw. Natürlich kannst Du bei der Option andere sofort wirkende Sanktionen notariell vereinbaren. Das ändert aber nicht an dem Mietverhältnis mit allen Belangen.

Gerade bei einem sanierungsbedüftigem Haus mit vielen Entscheidungen zur Sanierung, Umbau, Behördengenehmigungen halte ich einen Mietkauf für einen Albtraum. Und bei Zahlungsproblemen wird es ein Rattenschwanz von Prozessen um zu Klären wer für Baufusch, Vermögenszuwachs durch Sanierung usw. eigentlich welchen Ausgleich zu leisten hat.

Also vergiss nicht gleich ein paar 10.000 Euro für Anwaltskosten (ist kein Fall für die private Rechtsschutz) auf die Seite zu legen.