Mieterhöhung bei einer Gewerbeimmobilie?
Hallo. Ich vermiete seit Sept.2004 eine Gewerbeeinheit mit einer Nettokaltmiete von 281,17Euro ?
Im Jahre 2006 wurde eine Anpassung auf 302,19 Euro und zum 01.01.2007 eine Anpassung auf 337,50 €.
Seitdem erfolgte eine erfolglose Erhöhung (04.2011),welche von seitens des Mieters mit folgendem Wortlaut abgelehnt wurde:
Nach geltendem Recht wird die Miethöhe für einen Gewerberaum frei vereinbart und bedarf bei einem Erhöhungsbegehren der gegenseitigen Zustimmung. Demzufolge ist Ihre Mitteilung der einseitigen Mieterhöhung unwirksam,da diese meiner Zustimmung bedarf.
Meine Kosten deckt dies aber nicht,da die Immobilie noch finanziert ist.
Daher meine Frage: Wie kann ich plausibel dem Mieter mitteilen,dass ich die Nettokaltmiete erhöhen möchte,ohne den Mieter zu vergraulen?
Gibt es da vorgefertigte Musterbriefe irgendwo?
Der Mietvertrag ist ein Standardmietvertrag für Gewerberäume.
Danke für eure Hilfe. Freu mich auf zahlreiche Zuschriften mit konstruktiven Vorschlägen.
2 Antworten
Mieterhöhungen sind bei Gewerbemietverträgen nur möglich, wenn
"die Parteien in Abänderung des bestehenden Mietvertrages eine entsprechende
Abredeüber eine Mieterhöhung treffen
oderwenn
die Parteien eine
Erhöhungs- oder Änderungsvorbehaltfür die Miethöhe mietvertraglich vereinbart haben
oderoder
wenn der Vermieter eine
Änderungskündigungdes bestehenden Mietvertrages ausspricht und zugleich dem Mieter einen
neuen Mietvertrag zu unveränderten Konditionen, allerdings mit einer
erhöhten Miete anbietet.
Die Änderungskündigung zum Zwecke der Mieterhöhung ist im Gewerbemietrecht zulässig und stellt im Gegensatz zum Wohnraummietrecht
keine unzulässige Rechtsausübungdar (BGH MDR 1980, 834). Voraussetzung ist ein auf unbestimmte Zeit abgeschlossener Mietvertrag, der ordentlich gekündigt werden kann. Bei befristeten Mietverträgen ist eine Änderungskündigung nicht möglich.
Oder
wenn die Parteien vereinbart haben, dass sich die Miete während der
Vertragslaufzeit unter bestimmten Voraussetzungen automatisch erhöht (
Mietpreisanpassungsklauseln: Indexmiete, Staffelmiete u.a.)"
Zitat und Quelle:
Wie kann ich plausibel dem Mieter mitteilen,dass ich die Nettokaltmiete erhöhen möchte,ohne den Mieter zu vergraulen?
Gar nicht. Wenn sich der Mieter standhaft weigert die erhöhte Miete zu zahlen hilft nur ihm zu kündigen.
Natürlich ändern sich Priese im laufe der Jahre.
Aber wenn der Mieter der Mieterhöhung nicht zustimmt und Du ihm nicht kündigen willst kannste machen nix.
Nur bei Wohnraummietverhältnissen wäre eine Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung möglich.
Ist denn vertraglich überhaupt die Möglichkeit einer Mieterhöhung vereinbart?
Nein es ist nicht vertraglich vereinbart, dass die Miete erhöht wird.
Nein es ist nicht vertraglich vereinbart, dass die Miete erhöht wird.
dann wäre bezüglich einer Mieterhöhung nur eine Änderungskündigung möglich, und zwar unter der Voraussetzung, daß es sich um ein unbefristetes Mietverhältnis handelt.
Aber es ändert sich doch der Qm preis mit den Jahren ? Kündigen möchte ich ihm eigentlich nicht.