Mieter und Vermieter in einem Haus ohne Wasserzähler?

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Kann der Verbrauch nicht per Zähler, was bei 2FHn nicht zwingend vorgeschrieben ist, abgerechnet werden muß entweder nach Wohnfläche, Personenzahl oder Nutzer (Mietpartei) abgerechnet werden.

Nun könnte es ja gut sein das das mit 2/3 und 1/3 mit der Wohnfläche übereinstimmt.

Personen sind Personen. Egal ob wenige Wochen oder 100 Jahre alt.

Wobei Babys und Kleinkinder einen nicht unerheblichen Anteil an Wasser und Müll verursachen.

Was gesetzlich ist kannst Du unter § 556a im BGB oder der Betriebskostenverordnung nachlesen

so weit ich weiß gibt es in Sachen Wasserverbrauch gewisse Normschlüssel, die man Zugrunde legen kann. Auf die Weise braucht man keine eigene Wasseruhr, sondern zahlt gemäß diesem Schlüssel separat anteilig am Wasserverbrauch.

War in der letzten Wohnung, in der ich gewohnt habe, üblich. Und hat über 20 Jahre zu keinen Problemen geführt. Geht alles, wenn man nicht immer direkt so streitlustig ist und alles hinterfragt...

Ich würde auf das Angebot eingehen, es erscheint mir redlich. Es ist sogar besser, als wenn nach WF oder Pers. abgerechnet würde.

Es "riecht" von vornherein nach Ärger!

Ich schätze, der Vermieter hatte ständig geduldige "Schafe" als Mieter, welche sich haben "scheren" lassen und seinen Wasser-Verbrauch mitgetragen haben!

wenn keine Zähler vorhanden sind sollte nach Personen abgerechnet werden. Auch ein Baby zählt als 1 Person. Verbraucht viel Wasser durch häufuges Baden u nd ständiges Wäschewaschen.Wie sieht das denn mit der Heizung aus. Beachte: in deiner Konstellation greift die Heizkostenverordnung nicht. Das hat zur Folge, das für den Heizverbrauch auch VORHER eine Regelung getroffen werden sollte, mit der alle leben könnenn u nd die auch in den nächsten Jahren akzepiert wird. Späteres Meckern geht nicht.