Midijob + Minijob Versteuerung, Lohnsteuerklasse
Hallo liebe Community,
ich habe folgendes Problem. Wenn ich einen Minijob habe auf 450€ Basis und keine weiteren Einkünfte so ist für diesen ja keine weitere Lohnsteuer zu entrichten, sondern nur die Paschalsteuer von 2%.
Wenn ich nur einen Midijob bis 800€ habe fallen die üblichen Abzüge an, d.h Brutto zu Netto und von Netto dann nochmal die Lohnsteuer. Da ich ledig bin, wäre das ja Lohnsteuerklasse 1.
Mein Problem ist jetz, was passiert wenn ich einen Mini und einen Midijob habe, sind dann die 450€ des Minijobs in der Steuerklasse 1 ebenfalls zu versteuern, obwohl einzeln darauf keine Abgaben zu leisten wären ? Würde ich gar eine andere Steuerklasse nehmen müssen, (SK VI) ?... was ja doch recht ungünstig wäre da gar keine Freibeträge...
Versuche gerade auszurechnen wie viel mir da am Ende noch bleiben würde. Natürlich gibts noch die Option nur Midijob und dann mit ALGII auszustocken, was mein Problem ja auch lösen würde, dazu bin ich aber zu stolz, sry ^^
Vielen Dank für eure Hilfe, Levi
2 Antworten
Der Minijob wird nicht mit deinem "Midijob" addiert. Dein Arbeitgeber bezahlt die Abgaben an die Knappschaft und damit ist alles erledigt. Der Minijob gehört nicht in die Einkommensteuererklärung.
Bei deinem "Midijob" mit 800 Euro hast du keinen Lohnsteuerabzug. du musst nur die Sozialabgaben bezahlen.
Versuchs doch mal mit einen Brutto- Nettorechner.
Genau, der Minijob wird nicht mit in die Lohnsteuerberechnung einbezogen. Die Abgaben aus dem Minijob bezahlt dein Arbeitgeber. Er kann höchstens 2% Lohnsteuer bei dir vom Lohn abziehen. Wird aber oft nicht gemacht. Außerdem musst du seit 2013 Rentenversicherungsbeiträge bezahlen. Davon kannst du dich aber auf Antrag befreien lassen.
Bei zwei Midijobs wird einer mit der Lohnsteuerklasse 1 versteuert und der zweite mit der Steuerklasse 6.
Okay, jetzt ist mir alles klar, vielen Dank ! =)
Ich hätte an hier noch einmal eine Nachfrage bzgl. des Arbeitgebers: Midijob Arbeitgeber A und Minijob Arbeitgeber B ist klar, die Frage wurde hier hinreichend beantwortet. Danke nochmal! Was ist aber wenn ich Midijob Arbeitgeber A und Minijob Arbeitgeber A! habe! Zählt das dann als ein gesamter Job mit einem Einkommen von über 850€? Es geht hier um die Betreuung von 2 kranken Menschen. Der Vertrag würde hier bei beiden aber von einer Krankenpflege GmbH geschlossen werden. Hoffe auf Euren scharfen Verstand! :-) Danke und VG alin
Bei einem Arbeitgeber kannst du nicht gleichzeitig einen Minijob und einen Midijob machen.
Der Arbeitgeber muss dich normal anstellen. Eine andere Lösung sehe ich hier nicht.
Das stimmt so nicht ganz, soweit ich richtig informiert bin und ich hab lang recherchiert, wird dann der minijob zum zu versteuernden einkommen dazu addiert. D. H. Falls dein jahreseinkommen über 8004 euro liegt wird alles darüber besteuert. Liegt dein sv-pflichtiger über 850 euro ist der minijlb komplett steuerfrei. D. H. Midijob mit fast 850 euro is blöd, dann besser gleich 851 euro...
Natürlich hast du recht, wenn ich nur den Midijob mache, zahle ich keine Lohnsteuer, hätte ich wohl nochmal vorm abschicken drüberlesen sollen ;) Aber wenn ich die 1250 Brutto im Brutto-Netto-Rechner angebe, mit Steuerklasse I, dann sagt er mir ich muss Steuern zahlen und zwar ab 920 Brutto.
Beziehen sich die Bruttoangaben nur auf Lohnsteuerpflichtige Arbeitsverhältnisse? also wenn ich bzw. Mini+MIdi mache, wird bei der Berechnung nur der Midi herangezogen? wenn ich 2 Midi mache, addieren sie sich und ich müsste z.B. 1600 Brutto angeben, korrekt?