Merkzeichen "B" im Schwerbehinderten-Ausweis aber alleine unterwegs - ist das erlaubt?

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Ja dein Sohn darf trotz Merkzeichen B alleine unterwegs sein, Wenn er einen Schaden verursacht haftet er oder ihr wie es bei jedem anderen Kind auch der Fall ist,

Nur weil dein Sohn ein B im ausweis hat Bedeute das nicht das du eine besondere Aufsichtspflicht hast. Du machst dich genau so wenig und genau so viel Strafbar wie bei seinem Zwillingsbruder.

Hallo Claudiask,

mein Mitgefühl mit dem Handikap Ihres Sohnes ist Ihnen in jedem Fall sicher!

Meine Meinung zu Ihrer Frage:

(Bin weder Rechtsanwalt noch Jurist, also ist diese Meinungsäußerung auch auf keinen Fall mit einem rechtsverbindlichen Rat gleichzusetzen.)

Das Merkzeichen "B" im Schwerbehindertenausweis bezieht sich in erster Linie auf eine bestimmte, in Tabellen ablesbare Ermäßigungen, Freistellungen, Sondererlaubnisse und dergleichen.

Der Kernpunkt Ihrer sorgenvollen Frage betrifft jedoch das Kriterium "Haftung" und im speziellen Fall Haftung für minderjährige Kinder.

Sie können davon ausgehen, daß es da keine allegemeinverbindlichen Aussagen geben wird.

Jeder Fall, allein schon bei vollkommen gesunden Kindern, kann nach Würdigung aller Gesichtspunkte anders gelagert sein.

Entsteht ein wie auch immer gearteter Schaden, so gibt es in jedem Fall immer einen Geschädigten und immer auch einen Schadensverursacher.

Wenn Sie bei Google nach diesem Thema googeln, werden Sie unzählige Beiträge zu diesem Thema finden.

Schauen Sie bitte einmal auf die hier angezeigte Webseite und Sie werden besser verstehen, was ich meine.

http://www.meine-rechte.de/02_Rechtsinfos/10_Elternhaftung.html

Fazit:

Sie werden ein Kind (ob gesund oder nicht gesund) nie zu 100 % beaufsichtigen und jeden einzelnen Schritt überwachen können!

Aus diesem Grund müßen Sie in jedem Fall die wichtigste Versicherung überhaupt, die Privathaftpflichtversicherung abschließen, sofern dies noch nicht der Fall ist.

Privathaftpflichtversicherungen unterscheiden sich in den Hauptkriterien relativ wenig, es gibt allerdings diverse Zusatzdetails, welche sinnvoll sein können.

Die sicherste und rationellste Vorgehensweise wäre ein Termin beim Verbraucherschutz oder/und einem unabhängigen Versicherungsmakler.

Dort tragen Sie Ihre spezielle Sitaution vor und dann wird man Ihnen eine auf Ihre spezielle Situation maßgeschneiderte Police empfehlen/anbieten.

Die Jahresprämien sind verhältnismäßig sehr preiswert.

Mit der Privathaftpflicht haben Sie in jedem Fall das Haftungsrisiko voll im Griff!

Käme es zu einem Haftungsfall, würde die Haftpflichtversicherung Ihre Interessen voll vertreten, unberechtigte Ansprüche durch hauseigene Juristen abwehren, bei berechtigten Ansprüchen den Schaden regulieren.

Eine weitere zusätzliche, empfehlenswerte Ergänzung, soweit finanziell machbar, wäre der Abschluß einer Familienrechtsschutzversicherung!

Auch hier Beratung wie oben in Anspruch nehmen.

Eines ist natürlich auch klar:

Auch eine noch so gute Versicherung kann den Eltern Ihre ureigensten Sorgen nicht abnehmen. Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie die mentale Kraft, auch weiterhin den vielfältigen Anforderungen gerecht zu werden.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen ein bischen weiterhelfen.

Beste Grüße und alles erdenklich Gute

Konrad

 

Anton96  15.04.2011, 07:59

"(Bin weder Rechtsanwalt noch Jurist, also ist diese Meinungsäußerung auch auf keinen Fall mit einem rechtsverbindlichen Rat gleichzusetzen.)"

Diese Einschränkung musst du nicht  explizit erwähnen. :-)

Hier gibt mit Sicherheit keiner eine rechtsverbindlichen Rat.

Also das Zeichen B bedeutet eigentlich nur, dass er wenn er mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren möchte eine Begleitperson (die nichts zahlen muss) mitnehmen darf! Dieses Zeichen beduetet nicht, dass er sich nicht frei auf der Straße bewegen darf oder das diese Begleitperson mitkommen MUSS. Es müsste eigentlich noch ein andere Zeichen abgedruckt sein. Meine Schwester bspw hat ein H für "hilflos" und infolge dessen ein B für die Begleitperson. Sie fährt aber auch allein mit öffentlichen Verkehrsmitteln und darf das auch!

Ganz ganz sicher bin ich mir aber auch nicht. Guck doch mal hier nach: <a href="http://www.zbfs.bayern.de/schwbg/wegweiser/wegbehinderung.html#A91" target="_blank">http://www.zbfs.bayern.de/schwbg/wegweiser/wegbehinderung.html#A91</a>
dort sind einige Zeichen erklärt.       Viel Erfolg noch