Ysobel am 12.06.2008 um 14:05 Uhr
Mein Vater ist Rentner und wird demnächst nach Spanien auswandern. Nun möchte er meine Adresse als seine Meldeadresse angeben. Können mir dadurch nachteile entstehen?
wenn es darum geht, für Rentenbezüge, Krankenkassenbeiträge oder staatliche Hilfen diese Adresse zu haben könnte es irgendwann, wenn es auffliegt, ein Problem geben, denn es ist illegal. Als reine Postadresse macht es auch wenig Sinn, da die Brieflaufzeiten nach Spanien auch nicht wesentlich von unseren, anders wäre vielleicht mit Ostasien oder so.
Kann er nicht seinen Zweitwohnsitz in Spanien anmelden? Wie lange er sich genau hier oder dort aufhält, ist doch zunächst nicht nachvollziehbar. Mit zwei Wohnsitzen hätte er alle Möglichkeiten offen.

Keine Nachteile. Deine Adresse fungiert sozusagen für Deinen Vater nur als Briefkasten. Er ist nicht Mitbewohner. Wahrscheinlich möchte er seinen Personalausweis auch nicht verlieren, was der Fall wäre, wenn er eine Abmeldebescheinigung hat und der Ausweis abläuft. Kannst Du unbedenklich machen.
Wenn die Rentenversicherung herausbekommt, dass er dauerhaft im Ausland lebt, kann es sein, dass er Ärger bekommt.
Auch muss er sich um seine Krankenversicherung kümmern.
Diese Stellen mögen es nicht, wenn man sie belügt.
Besser wäre es, er würde seinen Umzug korrekt melden:
Du könntest höhere Nebenkosten zahlen.
Es ist nicht legal, sich eine Schein-Meldeadresse zu beschaffen. Ein solches Verhalten ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbuße geahndet werden kann.
Die Ahndung gehört zu den Aufgaben des Einwohnermeldeamts. Dieses Amt kann aber nur tätig werden, wenn ihm Tatsachen mitgeteilt werden, die belegen, dass es sich um eine Schein-Anmeldung handelt.
Eine Ordnungswidrigkeit begeht im Übrigen auch, wer an einer Schein-Anmeldung durch unrichtige Angaben mitwirkt.
Ysobel am 12. Juni 2008 14:10 danke