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Meldeadresse in Deutschland

gefragt von YsobelYsobel am 12.06.2008 um 14:05 Uhr

Mein Vater ist Rentner und wird demnächst nach Spanien auswandern. Nun möchte er meine Adresse als seine Meldeadresse angeben. Können mir dadurch nachteile entstehen?

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recht x 35.157 meldeadresse x 5

anonym
beantwortet von jotde01 am 12. Juni 2008 15:02
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wenn es darum geht, für Rentenbezüge, Krankenkassenbeiträge oder staatliche Hilfen diese Adresse zu haben könnte es irgendwann, wenn es auffliegt, ein Problem geben, denn es ist illegal. Als reine Postadresse macht es auch wenig Sinn, da die Brieflaufzeiten nach Spanien auch nicht wesentlich von unseren, anders wäre vielleicht mit Ostasien oder so.


anonym
beantwortet von ArnoNestler am 12. Juni 2008 14:32
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Kann er nicht seinen Zweitwohnsitz in Spanien anmelden? Wie lange er sich genau hier oder dort aufhält, ist doch zunächst nicht nachvollziehbar. Mit zwei Wohnsitzen hätte er alle Möglichkeiten offen.


rautenflechter
beantwortet von rautenflechter am 12. Juni 2008 14:12
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Keine Nachteile. Deine Adresse fungiert sozusagen für Deinen Vater nur als Briefkasten. Er ist nicht Mitbewohner. Wahrscheinlich möchte er seinen Personalausweis auch nicht verlieren, was der Fall wäre, wenn er eine Abmeldebescheinigung hat und der Ausweis abläuft. Kannst Du unbedenklich machen.


anonym
beantwortet von Lissa am 12. Juni 2008 14:10
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Wenn die Rentenversicherung herausbekommt, dass er dauerhaft im Ausland lebt, kann es sein, dass er Ärger bekommt.

Auch muss er sich um seine Krankenversicherung kümmern.

Diese Stellen mögen es nicht, wenn man sie belügt.

Besser wäre es, er würde seinen Umzug korrekt melden:

http://kuerzer.de/Sw4HFMRnp


anonym
beantwortet von AALFI am 12. Juni 2008 14:08
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Du könntest höhere Nebenkosten zahlen.

Es ist nicht legal, sich eine Schein-Meldeadresse zu beschaffen. Ein solches Verhalten ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbuße geahndet werden kann.

Die Ahndung gehört zu den Aufgaben des Einwohnermeldeamts. Dieses Amt kann aber nur tätig werden, wenn ihm Tatsachen mitgeteilt werden, die belegen, dass es sich um eine Schein-Anmeldung handelt.

Eine Ordnungswidrigkeit begeht im Übrigen auch, wer an einer Schein-Anmeldung durch unrichtige Angaben mitwirkt.

Kommentar von B6e916940f858768e14a55d95cd5c284smallYsobel am 12. Juni 2008 14:10

danke


Medard
beantwortet von Medard am 12. Juni 2008 14:08
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Wenn Du Förderungen (Wohnbeihilfen, ect.) bekommst schon, da ja sein Einkommen mitgerechnet wird. Liebe Grüße Medard

Kommentar von B6e916940f858768e14a55d95cd5c284smallYsobel am 12. Juni 2008 14:10

Danke


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