Meine Tante will ihre Aktien verkaufen aber sie kriegt Wohngeld.
Ist das verboten, wenn man jetzt die Aktien verkauft? Sie hat angst, dass sie dann das Wohngeld zurückzahlöen muss oder dass sie kein wohngeld mehr bekommt. Kriegt das Finanzamt das raus, wenn sie das verkauft? Wo sie wohngeld beantragt hat hat sie nicht amngegeben, dass sie aktien besitzt. Kann mir einer helfen bitte=?
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Au Mann - was für ein Sammelung von falschen Antworten. Aber das ist ja leider nichts neues bei diesem Thema :-( Grundsätzlich kann ein Bezieher von Wohngeld durchaus Vermögen haben. Anscheinend handelt es sich um einen 2-Personen-Haushalt, was bedeutet, daß hier ein Vermögen von 90.000 € statthaft wäre. Dieses Vermögen muss im Normalfall gegenüber dem Wohngeld auch nicht angegeben werden. Erlöse aus Vermögen - hier die Dividenden - sind jedoch Einnahmen und müssen angegeben werden. Ist dies nicht geschehen, muss mit der Rückzahlung von zuviel gezahltem Wohngeld und - je nach Bundesland - mit einem Bußgeld oder eine Strafanzeige rechnen. Insofern würde ich raten, dringendst die Erlöse nachzumelden.
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Dann ist sie sowieso eine Betrügerin wenn sie Wohngeld unter Falschen angaben beantragt.Natürlich würde das dann auch Folgen nach sich ziehen.
Kommentar von wahidsworldwahidsworld 10.12.2010ja aber was soll ich denn jetzt sagen? gibts keinen ausweg?xD
Kommentar von Chrissy99Chrissy99 10.12.2010Deine Tante hat auch jedes Jahr Einnahmen an Zinsen,hat sie zwar nicht auf der Hand,aber das zählt als Einkommen... weil,sie hätte VOR Beanspruchung des Wohngeldes sie schon verkaufen und davon leben müssen,da diese als Vermögen gelten. Da hat sie ein dickes Problem an der Backe... Besch....gilt nicht,genauso wenig vermeindliche oder gewollte Unwissenheit!!
Kommentar von wahidsworldwahidsworld 10.12.2010ja dann ok danke
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Grundsätzlich gilt: Ertrag aus Kapitalanlagen(Aktien usw.)sind anzeigepflichtig bei Inanspruchnahme sozialer Leistungen!
Kommentar von wahidsworldwahidsworld 10.12.2010wieso sollte man ein grund haben sowas nicht anzugeben dass man keine aktien hat?
Kommentar von Chrissy99Chrissy99 10.12.2010das weiß nur Deine Tante allein..frag sie mal..
Kommentar von XXXKKKXXXXXXKKKXXX 10.12.2010wieso sollte man ein grund haben sowas nicht anzugeben dass man keine aktien hat wie naiv bist du denn? Gründe gäbe es genug...
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das hätte sie melden müssen das sie Aktien hat
Kommentar von wahidsworldwahidsworld 10.12.2010ich versteh das nicht, wieso hat sie das nicht gemacht!!
Kommentar von XXXKKKXXXXXXKKKXXX 10.12.2010frag sie foch... ist deine Tante
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um ehrlich zu sagen finde ich es sowieso etwas unfair Wohngeld zu beziehen, aber Aktien zu haben... Lasst das Geld den Leuten die es wirklich brauchen ;-)
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Ähm... also zum einen ist der aktuelle Stand "Erschleichung von Sozialleistungen" und zum anderen, wenn sie dem Finanzamt die Aktien nicht angibt, nennt man das "Steuerhinterziehung"!!!
Und ich finanziere sowas auch noch mit meinen Steuern...
Kommentar von wahidsworldwahidsworld 10.12.2010ja aber sie zahlt auch steuern oder so weil sie arbeitet und ihr mann auch
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tja das ist mal wieder sozialbetrug... sie hat es nicht angegeben, dass sie vermögend ist und kassiert aus steuergeldern knete für ihre wohnung. sagen wir mal so: ich wünsche mir, dass das auffliegt (wo wohnt sie, wie heisst sie??) und vater staat sich das zu unrecht ausbezahlte geld wierderholt. mit zins und zinseszins
Kommentar von wahidsworldwahidsworld 10.12.2010ich versteh dich und finde edas selber nicht toll, wo ich das herausgefunden habe aber es is nunmal so
Kommentar von pupsdichplattpupsdichplatt 10.12.2010dann soll sie es einfach ausgleichen: aktien verklingenln und das zu unrecht kassierte geld zurückzahlen
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Antwort von noofreeteetee 10.12.20101 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Hallo, wenn die Tante die Aktien schon längere Zeit hält(vor dem 1.1.2009 gekauft) wird keine Steuer fällig. Die laufende jährl.Dividende gehört wohl zum anzurechnenden Einkommen.
Kommentar von wahidsworldwahidsworld 10.12.2010aber die siemens aktie hat sie schon seit jaaaaahren! keine ahnung wie lange, ist das jetzt nicht mehr strafbar?
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die will doch meiner merkel kein geld stehln :(
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Frei verfügbares Vermögen in Höhe von 2000,00 Euro pro Lebensalter sind zugelassen. Allerdings sämtliche Vermögensverhältnisse müssen bei Bezug von Sozialleistungen offenbart werden. Für Aktien wird die sogenannte Abgeltungssteuer fällig. Diese behält das Kreditinstitut von sich aus ein und meldet es automatisch den Finanzbehörden. Ist der Betrag für den Freistellungsauftrag sämtlicher Sparguthaben, Wertpapiere etc. überschritten, werden tatsächlich 24 % vom Ertrag einbehalten.
Kommentar von wahidsworldwahidsworld 10.12.2010danke, also heißt das, dass wen sie gesagt hätte dass sie aktienb hat, sie dann 24% des betrages abzahlen müsstre?
Kommentar von kbra01kbra01 11.12.2010Nein, nicht 24 % (oder noch aktuell zu ermittelnder jetzt gültiger Satz) von den Aktieneinlagen, sondern nur von den Erträgen, also den Gewinnmitnahmen. Früher gab es da noch andere Bezeichnungen dafür bei Aktiengeschäften, heute ist das alles zusammengefaßt unter dem Begriff "Abgeltungssteuer". Hinzu kämen dann noch die Zinsgewinne aus Sparguthaben etc. Das wird dann alles aufsummiert. Für Sparguthaben gilt die Freibetragsgrenze, bis deren Grenze "nichts" an Steuern erhoben wird, wenn ein Freistellungsauftrag der Bank vorliegt, und dessen Rahmen nicht überschritten wurde (Früher hieß das "Kapitalertragssteuer" - heute wird das alles zusammengefaßt unter dem Begriff "Abgeltungssteuer"). Offenlegen müßte man allerdings alles. Auch Renditen, die man garnicht selbst bekommt, zum Beispiel bei Krediten mit Sicherheit Kapitallebensversicherungen, bei denen als Sicherheit eine Kapitaldeckung abgeschlossen wurde. Da wird es auch etwas ungerecht dem "Verbraucher" gegenüber. Geld, das er garnicht selbst bekommt, sondern die Versicherungsgesellschaft kassiert, wird dann nochmals versteuert.
Tip, laßt Euch von einer Verbraucherzentrale beraten, das schafft mehr Gewißheit. Jetzt könnte man eventuell noch auf Unwissenheit in Finanzgeschäften plädieren, wenn schnellstmöglich alle Vermögen dem Amt aufgelistet werden. Ich könnte mir nämlich nicht vorstellen, daß es unmittelbar zu einer Strafanzeige kommt. Allenfalls mit einer "Selbstanzeige" zuvorkommen, falls das angeraten würde. Erst einmal cool bleiben.
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Und hiermit ist mein Morgen schon wieder im Eimer, ich muss gleich k_otzen.
Kommentar von XXXKKKXXXXXXKKKXXX 10.12.2010ich auch..........
Kommentar von wahidsworldwahidsworld 14.12.2010Ja man du übertreibst echt es gibt viel schlimmeres als so ein scheiß
danke für den rinzig wahren Rat
das zeigt mal wieder wie ungerecht unsere Politik ist. Wohngeld ist eine Beihilfe zum Leben, und ein Mensch der Aktien besitzt braucht deffinitiv kein Wohngeld oder sonstige Hilfen vom Staat. "Falsche Antworten"? NEIN! Nur Antworten von Leuten mir einem gesunden Verstand!
FDP lässt grüßen :-S
Man sollte nur dann polemisch werden, wenn man sich entsprechend auskennt. Entgegen Deiner Ansicht ist das Wohngeld KEINE (Bei-)hilfe zum Lebensunterhalt, sondern ausschließlich ein Zuschuss zur Miete. Und auch der von Dir aneführte "gesunde Verstand" ändert nichts an falschen Antworten. Also am besten ein bißchen ruhiger werden...