Frage von wahidsworld 10.12.2010

Meine Tante will ihre Aktien verkaufen aber sie kriegt Wohngeld.

  • Hilfreichste Antwort von Hoppel1961 10.12.2010
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Au Mann - was für ein Sammelung von falschen Antworten. Aber das ist ja leider nichts neues bei diesem Thema :-( Grundsätzlich kann ein Bezieher von Wohngeld durchaus Vermögen haben. Anscheinend handelt es sich um einen 2-Personen-Haushalt, was bedeutet, daß hier ein Vermögen von 90.000 € statthaft wäre. Dieses Vermögen muss im Normalfall gegenüber dem Wohngeld auch nicht angegeben werden. Erlöse aus Vermögen - hier die Dividenden - sind jedoch Einnahmen und müssen angegeben werden. Ist dies nicht geschehen, muss mit der Rückzahlung von zuviel gezahltem Wohngeld und - je nach Bundesland - mit einem Bußgeld oder eine Strafanzeige rechnen. Insofern würde ich raten, dringendst die Erlöse nachzumelden.

  • Antwort von Fireball3 10.12.2010
    5 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Dann ist sie sowieso eine Betrügerin wenn sie Wohngeld unter Falschen angaben beantragt.Natürlich würde das dann auch Folgen nach sich ziehen.

  • Antwort von Chrissy99 10.12.2010
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Grundsätzlich gilt: Ertrag aus Kapitalanlagen(Aktien usw.)sind anzeigepflichtig bei Inanspruchnahme sozialer Leistungen!

  • Antwort von schildi 10.12.2010
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    das hätte sie melden müssen das sie Aktien hat

  • Antwort von XXXKKKXXX 10.12.2010
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    um ehrlich zu sagen finde ich es sowieso etwas unfair Wohngeld zu beziehen, aber Aktien zu haben... Lasst das Geld den Leuten die es wirklich brauchen ;-)

  • Antwort von ratzenlady 10.12.2010
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Ähm... also zum einen ist der aktuelle Stand "Erschleichung von Sozialleistungen" und zum anderen, wenn sie dem Finanzamt die Aktien nicht angibt, nennt man das "Steuerhinterziehung"!!!

    Und ich finanziere sowas auch noch mit meinen Steuern...

  • Antwort von pupsdichplatt 10.12.2010
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    tja das ist mal wieder sozialbetrug... sie hat es nicht angegeben, dass sie vermögend ist und kassiert aus steuergeldern knete für ihre wohnung. sagen wir mal so: ich wünsche mir, dass das auffliegt (wo wohnt sie, wie heisst sie??) und vater staat sich das zu unrecht ausbezahlte geld wierderholt. mit zins und zinseszins

  • Antwort von noofreeteetee 10.12.2010
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Hallo, wenn die Tante die Aktien schon längere Zeit hält(vor dem 1.1.2009 gekauft) wird keine Steuer fällig. Die laufende jährl.Dividende gehört wohl zum anzurechnenden Einkommen.

  • Antwort von nsi86 10.12.2010
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    die will doch meiner merkel kein geld stehln :(

  • Antwort von kbra01 10.12.2010
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Frei verfügbares Vermögen in Höhe von 2000,00 Euro pro Lebensalter sind zugelassen. Allerdings sämtliche Vermögensverhältnisse müssen bei Bezug von Sozialleistungen offenbart werden. Für Aktien wird die sogenannte Abgeltungssteuer fällig. Diese behält das Kreditinstitut von sich aus ein und meldet es automatisch den Finanzbehörden. Ist der Betrag für den Freistellungsauftrag sämtlicher Sparguthaben, Wertpapiere etc. überschritten, werden tatsächlich 24 % vom Ertrag einbehalten.

  • Antwort von GrandOranje 10.12.2010
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Und hiermit ist mein Morgen schon wieder im Eimer, ich muss gleich k_otzen.

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