Was genehmigungsbedürftig oder genehmigungsfrei ist, regelt die Landesbauordnung deines Bundeslandes. In NRW z.B. kommt es darauf an, ob der Wintergarten beheizt ist und wie groß er ist. Unbeheizt und kleiner als 30cbm wäre genehmigungsfrei, beheizt wäre genehmigungspflichtig, da er dann als Aufenthaltsraum gilt. Eventuell ist sogar der Abriss genehmigungspflichtig.