Mein Selbstbehalt wurde vom Jugendamt gekürzt, weil neu verheiratet. Gibt es dafür ein Gesetz bzw. Umbwieviel Prozent darf der Selbstbehalt gesenkt werden?

5 Antworten

Darüber bekommst du einen Bescheid. Der enthält auch die Begründung und den Verweis auf die Rechtsgrundlage. Lies erstmal diesen Bescheid gründlich.

Werner124 
Fragesteller
 25.08.2015, 17:26

Ich habedafür keinen Bescheid erhalten, lediglich ein Schreiben vom Jugendamt mit der Aufstellung was zu zahlen ist und von welchem Einkommen sie ausgehen. 11% wurden vom Selbstbehalt 1080 Euro in Abzug gebracht,  weil verheiratet, so dass jetzt mein Selbstbehalt bei 962 liegt. Und dafür gehe ich 172 Stunden von Mo - Sa arbeiten, dass ich dann noch 820 Euro habe. Toll 

Ich habe jetzt mal alle deine Fragen dazu gelesen...ja, das hat seine Richtigkeit.

Selbstverständlich ist dir zuzumuten, zur Erfüllung deiner Unterhaltspflicht die  (für dich) günstigere Steuerklasse IV zu wählen, somit hättest du ein höheres Nettoeinkommen.

Dein Selbstbehalt wird üblicherweise um 10-25% gekürzt, wenn ein Mangelfall vorliegt, dazu gibt es eindeutige Urteile.

Solange dein Kind minderjährig ist (und das ist es mit 15) unterliegst du einer erhöhten Erwerbsobliegenheit und musst alles daran setzen, den Unterhalt zu erwirtschaften.

Ein Gesetz, um wie viel/ welchen Betrag... Unterhaltsleistungen wegen Heirat gekürzt werden können, gibt es nicht. Denn nach geltendem Recht ist der Ehepartner eines Unterhaltspflichtigen dessen Kindern gegenüber ja nicht unterhaltspflichtig.

Wenn aber der Unterhaltspflichtige selbst so wenig Einkommen erzielt, dass er nicht wenigstens den Mindestunterhalt für sein Kind leisten kann, könnte überprüft werden, ob er vielleicht selbst einen Unterhaltsanspruch an seinen Ehepartner hätte - und diesen Unterhalt dann für das Kind einsetzen könnte.

Um dies festzustellen, müsste aber auch erst das Einkommen seines Ehepartners geprüft werden. Dieser Ehepartner ist aber weder dem betreuendem Elternteil der Kinder noch dem Jugendamt gegenüber auskunftspflichtig, sondern nur dem Gericht gegenüber... 

Deshalb kann das Jugendamt selbst keine Anhebung des "unterhaltsrelevanten Einkommens" wegen Unterhaltsanspruchs an den Ehepartner oder eine Herabsetzung des Selbstbehaltes durchführen, diese müssten vom Gericht getroffen werden - und dieses sind dann jeweils "Einzelfallentscheidungen", ein entsprechendes Urteil  also keine für andere geltende "Gesetzmäßigkeit".


Das Jugendamt ist aber berechtigt, das "unterhaltsrelevante Einkommen" des Unterhaltspflichtigen anhand seiner Einkommensnachweise festzustellen. 

Das Einkommen eines alleinstehenden Unterhaltpflichtigen wird nach Steuerklasse 1 versteuert. Nach der Heirat entspricht das in etwa Steuerklasse 4. 

Es steht den Eheleuten frei, welche Steuerklassenkombination (4/4 oder 3/5...) sie wählen. 

Würde aber eine Kombination gewählt, durch die ein Unterhaltspflichtiger ein geringeres Nettoeinkommen hätte als er das als Alleinstehender hätte, so könnte sein "unterhaltsrelevantes Einkommen" nach oben "korrigiert" werden, z.B. anhand der Steuererklärung, zu der Ehepaare verpflichtet sind, wenn nicht 4/4 gewählt wurde... 

Das ganze nennt sich Synergieeffekt und er wird von Richtern allgemein bei ca. 10 % angesetzt, der Selbstbehalt wird daher um 10 % gekuerzt.

Begruendet wird dies damit, dass gemeinsames Leben und Wirtschaften in einem Haushalt eine gewisse Ersparnis mit sich bringt, d.h. die Miete bei 2 Personen ist fuer den Einzelnen guenstiger als alleine zu leben (Schlafraum, Bad und Kueche werden ja geteilt) und auch Energie und  Heizkosten sind etwas geringer (Raum wird nur einmal geheizt, man kocht gemeinsam, schaut gemeinsam Fern usw).

Und der Selbstbehalt bezieht sich halt auf eine alleine lebende Person.

Bei Bekannten wurde das vom Richter auch so gemacht (10 % Abzug) bei der Unterhaltsabaenderungsklage, weil sie zusammen gezogen waren.

Diese Anrechnung des Synergieeffektes erfolgt aber nur, wenn der Mindestunterhalt wegen zu geringem Einkommen nicht gezahlt werden kann.

So weit ich weiss, gibt es da kein Gesetz, nur richterliche Auslegungen. Da bin ich mir aber nicht sicher.

sieh das mal von anderer Seite. Du hast Kinder in die Welt gesetzt num mußte auch dafür aufkommen. Falls du auf Selbstbehalt bestehst leistet Jugendamt Kindesunterhaltsvorschuss. Diesen werden sie sich aber von dir wieder holen egal wie du das anstellst

Werner124 
Fragesteller
 25.08.2015, 17:19

Darum geht es doch gar nicht, natürlich zahle ich Unterhalt.  Jugendamt zahlt nix mehr,  da Kind bereits 15 Jahre alt ist. Aber ich erhalte netto 1200 Euro bei Steuerklasse 5,  Jugendamt geht von der 4 aus und senkt dann noch den Selbstbehalt auf 962 Euro, so dass ich letztendlich nur noch 820 Euro auf der Hand habe. Davon zahle ich dann noch meine monatliche Fahrkarte,  Miete usw. Deshalb die Frage, ob es da irgend eine Richtlinie gibt?

petrapetra64  26.08.2015, 11:21
@Werner124

Wenn du die 5 hast, kann das Jugendamt ja davon ausgehen, dass deine Frau mehr verdient als du, daher wird kann sie ihren Bedarf und Mietanteil ja aufbringen und du hast damit eine Einsparung.

Und natuerlich darf die Steuerklasse 5 nie zur Unterhaltsberechnung herangezogen werden, das waere ja mehr als unfair gegenueber dem Kind. Denn es bedeutet ja immer, der andere Ehepartner verdient dadurch mehr. Geld was dem Kind vorenthalten werden soll auf diese Art.

Daher wird natuerlich immer die 4 bzw. 1 zugrunde gelegt und es steht euch ja frei, diese Steuerklassenwahl zu treffen. Hast du die 5, dann hat deine Ehefrau dir natuerlich ihre Ersparnis auch zugute kommen zu lassen und sie kann deine Fahrkarte daher sicher uebernehmen. Will sie das nicht, hol dir die Steuerklasse 4 und dann zieht ihr der Arbeitgeber das Geld ab und deiner gibt es dir.

Ich finde es ja auch recht wenig an Geld, was einem noch bleibt durch den Selbstbehalt.

Aber gegenueber einem Alleinlebenden musst du jetzt nur noch die halbe Miete zahlen und nicht mehr die Ganze und dass du freiwillig eine schlechte Steuerklasse zugunsten deiner Frau nimmst, das ist ja deine ganz persoenliche Entscheidung, die das Kind nicht benachteiligen darf. Insgesamt sparst du ja durch die Ehe wirklich einiges an Geld ein und deine Frau bekommt noch einiges mehr als frueher raus. Das darf man auch nicht unter den Tisch kehren.