Mein Mann ist verstorben und war in einem Pflegeheim. Wer muss jetzt für die Heimkosten aufkommen?

2 Antworten

Das kommt darauf an, wie hoch Deine Rente dann insgesamt ist, also ob die Gesamtrente den Selbstbehalt übersteigt. Wenn die gesamte Rente höher liegt, dann kann es sein, dass Dir der Überbetrag genommen wird, sofern nicht anderes Vermögen vorhanden ist, womit die Heimkosten bezahlt werden könnten. Aber oft gibt es in den Gemeinden eine extra Abteilung, die sich auch um solche Berechnungen kümmert, ob da alles stimmt. Ich würde mal im Bürgerbüro etc. nachfragen, ob es sowas gibt. Sehr oft sind da falsche Berechnungen gemacht worden, also besser nochmal kontrollieren lassen. Alles Gute

Alle Schulden des Verstorbenen gehen mit seinem Tode in das Nachlassvermögen über und sorgen somit dafür, dass dieses geschmälert wird oder sogar nur noch aus Schulden besteht.
Mein Rat ist, das Erbe - innerhalb von 6 Wochen - auszuschlagen und alle Anspruchsteller an den Nachlassverwalter zu verweisen.
Ungeachtet dessen bist Du allerdings dazu verpflichtet für die Beerdigungskosten aufzukommen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung