Mein Auto wurde heute abgeschleppt

8 Antworten

Habe erst vor 2 Tagen mit einem Beamten darüber gesprochen und dieser hat mir gesagt, dass wenn jemand den Abschleppdienst anruft und jemanden abschleppen lässt, derjenige die Kosten Tragen muss, der den Abschleppdienst gerufen hat.

Nur wenn die Polizei wegen deinem Auto den Abschleppdienst ruft, musst du bezahlen.

Heißt also für dich: Du müsstest theoretisch 0,00€ bezahlen.

Kalivero 
Fragesteller
 25.05.2014, 22:55

Kommt drauf an, ob es der Vermieter war, der den Abschleppdienst gerufen hat. Das könnte vielleicht dann ganz anders aussehen.

Ortogonn  25.05.2014, 22:58
@Kalivero

Dann müsste es ein Privatgrundstück sein, auf dem er gestanden hat.

Kalivero 
Fragesteller
 25.05.2014, 23:04
@Ortogonn

Nee, ringsrum sind einige Privatparkplätze, daneben ist so eine Insel mit Bäumen und daneben eine rundgestrichelte Stelle, an der ich nicht hätte parken dürfen, es jedoch gemacht habe. Neben der gestrichelten Stelle ist allerdings noch genügend Platz gewesen, wenn ein Feuerwehrauto oder ein Krankenwagen da durch gemusst hätte. Auch die Privatparkplätze habe ich nicht behindert. Ein privates Grundstück ist es nicht, weil dort nur Mehrfamilienhäuser sind und jeder einzelne Privatparkplatz drumherum von den Mietern angemietet worden ist.

Ortogonn  26.05.2014, 19:19
@Kalivero

Bei mir am Haus (9 Parteien) werden auch anzumietende Parkplätze angeboten. Die befinden sich allerdings nicht an der Straße sondern sind über eine Zufahrt erreichbar. Da ist es eindeutiger, das sie auf Privatgelände liegen. Dennoch ist auch ein Parkplatz auf Privatgelände direkt an der Straße möglich. Vielleicht gehören die Privatparkplätze und der freizuhaltende, markierte Platz zum Grundstück der Mehrfamilienhäuser? Oder es ist gar eine Privatstraße?

Wenn der Parkplatz kein Privatgrundstück ist, dann kann bei einer Ordnungswidrigkeit eigentlich nur das Ordnungsamt abschleppen.

Bei Privatgrundstücken ist es relativ selten, aber kommt vor, dass eine Vereinbarung mit dem Abschleppunternehmen besteht, dass der Eigentümer/Halter des Fz die Kosten übernimmt. Wobei hier das Einbehalten des Fz schon wieder schwierig ist und der Eigentümer die Herausgabe theoretisch erstmal ohne Bezahlung durchsetzen könnte.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Unternehmen von der Stadt eine Ermächtigung hat, alle ordnungswidrig geparkten Fz ohne Anwesenheit eines Vertreters abzuschleppen und die nur auf einen Anruf eines Anwohners warten. Des Weiteren wäre hier auch die Verhältnismäßigkeit zu wahren.

Entweder, du hast einen Hydranten (die sind auch auf dem Boden und nicht nur so rote Säulen) zugeparkt, oder eine Feuerwehrzufahrt o.ä. Oder tatsächlich gefährdet oder massiv behindert, dass ein Umsetzen / Abschleppen verhältnismäßig war. Dann hätte aber beim Ordnungsamt oder der Polizei eine Info vorgelegen.

Kein Privatgrundsstück? Dann würde ich nicht bezahlen, da keine Verhälntnismäßigkeit gewahrt ist und die Polizei rufen, sollte das Fzg nicht herausgegeben werden.

Kalivero 
Fragesteller
 25.05.2014, 23:00

Leider zu spät! Ich brauche das Auto morgen ja sehr dringend, weil ich ein Vorstellungsgespräch habe. Daher war ich heute beim Abschleppdienst und habe die Gebühren komplett bezahlt, um das Auto wiederzubekommen. Trotzdem bleibt die Frage, ob ich das Geld dann noch zurückverlangen kann, wenn da etwas nicht richtig gelaufen ist?!

Ortogonn  26.05.2014, 19:19
@Kalivero

Da hilft nur noch der Gang zum Anwalt, um aus dieser Position weiter zu kommen.

Zuerstmal ist das denke ich nicht rechtens jedoch wirst du wohl um die Gebühren nicht umherkommen. Eventuell reicht es ja einen Teil der Gebühren auf den unwissenden Melder abzuwälzen der es verbockt hat bei der Ploizei anzurufen.

Kalivero 
Fragesteller
 25.05.2014, 22:48

Zunächst mal dachte ich, der Wagen sei gestohlen gewesen, weil die Polizei keinerlei Eintragung verfügbar hatte. Erst über Umwege hab ich dann erfahren, dass der Wagen abgeschleppt worden ist, allerdings wegen eines Anrufs einer Privatperson und nicht auf Druck der Polizei. Die Anwohner an der Straße sind sehr extrem schadenfreudig, wenn sie jemandem einen reinwürgen können, weiss ich. Seitdem es dieses Parkplatzproblem durch die vielen eingeführten Privatparkplätze vor dem Haus meiner Eltern gibt, herrscht dort ein permanenter Kampf um die Parkplätze und die Leute dort greifen als erstes zum Hörer, statt jemanden anzumahnen, wenn er einmal versehentlich falsch geparkt hat. Vor fünf Jahren war das noch so, dass man dort "immer" einen Parkplatz gefunden hat, aber irgendwann hat der Vermieter es dort kostenpflichtig gemacht. Das ist sehr schlimm dort geworden. Mittlerweile kann man am Wochenende oder abends ab 20Uhr nirgendwo mehr parken. Da ich heute so schwer schleppen musste, war es mir aber auch nicht möglich, einen Kilometer bis zum Haus meiner Eltern zu laufen.

Steffert  25.05.2014, 23:12
@Kalivero

Nur mal so... Straßengelände privat zu machen ist nicht erlaubt.

Frage da am besten jemanden der sich mit Verkehrsrecht auskennt oder die Polizei selbst. Natürlich nicht mit einem Anruf aber mit einem Besuch auf der Wache.

Kalivero 
Fragesteller
 25.05.2014, 23:22
@Steffert

Ja, da der Wagen auf den Namen meines Vaters läuft, will er sich nun morgen nochmal beim Abschleppdienst schlaumachen, ob das der Vermieter oder eine Privatperson war, die den Abschleppdienst gerufen hat. Sollte sich das herausstellen, dass es ein Anwohner war, dann geht das zum Anwalt.

an sich ist es so, das die person bezahlt, die den auftrag gibt. das heisst der unbekannte nachbar. ausser abschleppdienst lässt sich darauf ein, das der autohalter bei abholung zahlt.

deshalb ruft man an sich zuerst ordnungsamt oder polizei, die alles veranlassen.

ich würde mich erstmal dummstellen und versuchen auf den nachbar abzuwälzen

Kalivero 
Fragesteller
 25.05.2014, 22:54

Dafür ist es leider zu spät. Das Auto habe ich ja heute schon abgeholt, denn ich brauche es morgen früh auch ganz dringend, weil ich zu einem Vorstellungstermin fahren muss. Bezahlt habe ich den Abschleppdienst daher natürlich auch schon!

larry2010  25.05.2014, 23:22
@Kalivero

dumm gelaufen, da kannst du nur mal einen anwalt befragen

Normaler Weise muss derjenige der den Dienst ruft, auch dafür bezahlen und es dann bei dir wieder einfordern.

Kalivero 
Fragesteller
 25.05.2014, 22:41

Hat er ja nicht gemacht. Ich musste mich erst erkundigen, wo der Wagen steht. Bei der Polizei war keine Eintragung... die dachten erst, der Wagen sei geklaut gewesen.