Mein Auto in einer anderen Stadt zulassen?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hier ein Amtlicher Text:

Kennzeichenmitnahme trotz wechselndem Zulassungsbezirk

Die Entscheidung für die Kennzeichenmitnahme beim Wohnortwechsel wurde 2012 bei der bundesweiten Verkehrsministerkonferenz gefällt. In einzelnen Bundesländern, wie Hessen und Schleswig-Holstein, ist die Mitnahme beim Umzug in einen anderen Landkreis bereits möglich. Ab 2015 profitieren die Fahrzeugbesitzer bundesweit von der vereinfachten Neuregelung.

In Deutschland gab es 2012 rund 54 Millionen Kraftfahrzeuge und im gleichen Jahr wechselten 600.000 Fahrzeughalter durch einen Umzug den Zulassungsbezirk. Die Reform vereinfacht den Umzug, da der Gang zur Zulassungsstelle wegfällt. Außerdem sparen sich die Fahrzeughalter Gebühren für die Ummeldung ihres Fahrzeugs und können ihre Kennzeichenkombination behalten.

Kennzeichenmitnahme – weitere Informationen

Bereits möglich ist die Kennzeichenmitnahme beim Fahrzeugwechsel. Wer sein Fahrzeug wechselt, kann gegen eine Gebühr sein altes Kennzeichen behalten und dieses für sein neues Fahrzeug übernehmen. Hierfür ist jedoch der Gang zur Zulassungsstelle unerlässlich. Die jeweiligen Gebühren variieren und können bei der zuständigen Zulassungsbehörde erfragt werden.

Auf die Kfz-Versicherung hat die Reform zur Kennzeichenmitnahme keinen Einfluss. Der Tarif richtet sich weiterhin nach dem jeweiligen Wohnort. Um bei den vielen unterschiedlichen Versicherungen den Überblick zu behalten, ist den Fahrzeughaltern der Vergleich von Kfz-Versicherungen zu empfehlen. Häufig gibt es neue und günstigere Angebote für die Fahrzeug-Versicherung und dadurch deutliches Einsparpotential.

Das WOB Nummernschild würdest Du nur bekommen, wenn dein Hauptwohnsitz in Wolfsburg ist, oder Du bereits ein WOB Nummernschild hast und das alte Auto Abmeldest.. Das kann man dann Reservieren lassen und für das neue Fahrzeug nehmen. Allerdings muss das auf der Zulassungsstelle von Gifhon geschehen.

Wenn du in WOB deinen jetzigen Wohnsitz hast und nach GF umziehst, dann kannst du für dein jetziges Auto das WOB-Kennzeichen behalten. Wenn du dir dann aber mal in GF wieder ein anderes Auto kaufst, dann bekommst du dafür nur noch ein GF. Wenn du gar nicht in WOB gemeldet bist, bekommst du auch kein WOB ans Auto.

Das geht leider schon seit einigen Jahren (seit 2007 oder 2008, wenn ich mich recht erinnere) nicht mehr. Als Privatperson kann man sein Kfz nur noch an seinem Hauptwohnsitz zulassen, die Anmeldung an einem Nebenwohnsitz wird nicht mehr erlaubt.

Ich habe gelesen das es glaub ich seit Anfang dieses Jahres möglich ist sein altes Kennzeichen also in deinem Fall WOB zu behalten, du musst es nur halt bei der neuen Zulassungsbehörde ummelden und dort dann sagen das du deine alte Nummer behalten möchtest. Die können dir dort dann auch weiterhelfen.