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Mehrwertsteuer auf Pfandflaschen?

gefragt von goodwalnutgoodwalnut am 04.04.2009 um 18:10 Uhr

Habe heute viele (Plastik)Pfandflaschen abgegeben und sollte dafür € 9,25 erhalten. An der Kasse erhielt ich jedoch € 7,77 wieder, da 19% MwSt abgezogen wurden. Kann mir jemand erklären was das soll? Zahle ich nicht etwa beim Kauf auch für das Pfand 19% MwSt. ? Muss ich dann jetzt etwa doppelt Mehrwertsteuer zahlen?? Die beim Kauf gezahlte MwSt. müsste ich doch dann aber zurückbekommen, wenn ich mir das Flaschenpfand auszahlen lasse!

Ich meine, auch wenn ich keine MwSt. beim Kauf für die Pfandflasche bezahlt haben sollte, warum werden mir jetzt 19% für etwas abgerechnet, was mir letztendlich nicht gehört, da ich es zurückgegeben habe???


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anonym
beantwortet von PeterN6 am 4. April 2009 18:13
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Das war nicht korrekt. Pfand ist ein durchlaufender Posten und unterliegt nicht der Mehrwertsteuer. Ich denke da hat man im Laden einen Fehler gemacht. Also Die Leute darauf aufmerksam machen und Differenz auszahlen lassen.


Chaostante78
beantwortet von Chaostante78 am 4. April 2009 18:12
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Das habe ich allerdings noch nie erlebt...ich würde mich bei diesem laden sofort beschweren!


fruityfreak
beantwortet von fruityfreak am 4. April 2009 18:12
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die ham dich rgendwie verarscht ne


yumanji
beantwortet von yumanji am 4. April 2009 18:12
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Ich glaube kaum das davon die märchensteuer abgezogen wird, warum auch?


pippi60
beantwortet von pippi60 am 4. April 2009 18:14
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Ich habe bisher immer den vollen Preis dafür bekommen.

Kommentar von Simple_avatar4smallgoodwalnut am 4. April 2009 18:15

na ich ja auch, deshalb war ich ja so überrascht!


hajottka
beantwortet von hajottka am 4. April 2009 18:15
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bei ca. 100 Flaschen war der Typ wohl so genervt, dass er Dich verarscht hat!!!!

Kommentar von Simple_avatar4smallgoodwalnut am 4. April 2009 18:17

nö.. war ja ei automat.. der kassierer musste nichts weiter tun als den zettel einscannen ; )


anonym
beantwortet von tergenna am 4. April 2009 18:16
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Umsatzsteuerrichtlinien zu § 10 des Umsatzsteuergesetzes:

"(8) 1 Wird das Pfandgeld für Warenumschließungen dem Abnehmer bei jeder Lieferung berechnet, ist es Teil des Entgelts für die Lieferung. 2 Bei Rücknahme des Leerguts und Rückzahlung des Pfandbetrags liegt eine Entgeltsminderung vor. 3 Dabei wird es nicht beanstandet, wenn der Unternehmer die ausgezahlten Pfandgelder für Leergut unabhängig von dem Umfang der Vollgutlieferungen des jeweiligen Besteuerungszeitraums als Entgeltsminderungen behandelt. 4 Es muss jedoch sichergestellt sein, dass die Entgeltsminderungen in sachgerechter Weise (z. B. durch Aufteilung im gleichen Verhältnis wie bei den Vollgutlieferungen) den geltenden Steuersätzen zugeordnet werden. ...."

Das bedeutet, dass auch das Pfand umsatzsteuerpflichtig ist. Wird das Leergut zurückgegeben, so wird der Umsatz (Entgelt) wieder gekürzt. Zu beachten ist hierbei, dass ein Pfand sowohl dem ermäßigtem Steuersatz (zur Zeit 7%) unterliegen kann, z.B. bei Milchflaschen, als auch dem normalen Steuersatz (zur Zeit 19%) unterliegen kann, z.B. bei Colaflaschen. Wasser unterliegt übrigens auch dem Steuersatz von 19%, lediglich die Lieferung des Wassers von Ihrem Wasserversorger (Stadtwerke) unterliegen dem ermäßigten Steuersatz von 7%.
http://www.cashregisterstore.de/service/umsatzsteuerlichebehandlungvonpfand.php

D.h. dir stand das volle Entgelt zu


wiesudennblues
beantwortet von wiesudennblues am 4. April 2009 18:17
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Tatsächlich hast Du dadurch die Mehrwertsteuer 2x bezahlt - das ist so nicht richtig. Die Mehrwertsteuer auf das von Dir gezahlte Pfand beim Einkauf muss der Laden an das Finanzamt abführen. Im Gegenzug lassen sich die Unternehmer die MwSt bei Pfandrückgabe vom Finanzamt wieder anrechnen (sozusagen zurück zahlen). Wenn du das Pfand nur netto erhältst, kassieren die vom Finanzamt und von Dir! und verdienen vermutlich ganz gut daran... Sofort beschweren und mit dem Geschäftsführer sprechen!

Kommentar von Simple_avatar4smallgoodwalnut am 4. April 2009 18:21

gehe da heute noch gleich hin!


ichamcomputer
beantwortet von ichamcomputer am 4. April 2009 18:11
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Verarscht...


europahelfer
beantwortet von europahelfer am 4. April 2009 18:12
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Versteh ich auch nicht!


goodwalnut
beantwortet von goodwalnut am 4. April 2009 18:14
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das war heute beim PENNY-MARKT.. irgendwie komme ich mir auch verarscht vor.. aber beides kann ja doch nicht sein!


heinmueck
beantwortet von heinmueck am 4. April 2009 18:17
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Die bei Kauf der Flasche auf das Pfand entfallende Umsatzsteuer beträgt 19/119 tel vom Pfand (gelegent lich auch 7/107tel) und wird vom Händler an das Finanzamt abgeführt. Wird die Pfandflasche zurückgebracht, muss der Händler wieder den Bruttobetrag herausgeben und kann den Umsatzsteueranteil dafür mit anderen USt-Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt gegenrechnen.

Der Kunde hat nichts mit Netto oder Brutto zu tun. Als Endverbraucher zahlt er nur Bruttopreise und erhält selbstverständlich auch das Brutto-Pfand zurück.

Wenn der Händler das in diesem Fall nicht getan hat, hat er einen Fehler gemacht.


goodwalnut
beantwortet von goodwalnut am 4. April 2009 23:42
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Leider konnte man mir in dem Laden nicht weiterhelfen und ich soll mich an die ZENTRALE wenden... na mal sehen...

Kommentar von Simple_avatar4smallgoodwalnut am 20. April 2009 20:08

immer noch keine Antwort von der Zentrale.. und der Kassenbeleg ist weg : ( na super!


anonym
beantwortet von helgii am 25. August 2009 01:46
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Kauft jemand im Großhandel ein oder läßt sich gewerblich beliefern wird auf das Pfand Mwst. erhoben in den meisten Fällen 19%. z.B. für eine Kiste Apollinaris 3,00€ + 57Cent Mwst Kauft man den gleichen Artikel im Einzelhandel zahlt man selsamerweise nur 3,00€. Ich empfehle dir also 10 Kisten im Einzelhandel zu kaufen und das Pfand im Großhandel einzulösen Reingewinn 5,70Euro. Das versteht zwar kein Mensch ist aber so.


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