Mehrfach zu unrecht Beschuldigt was tun?
Hallo,
Zum Sachverhalt:
Mein Mann wurde mehrfach von seiner Ex Freundin bei der Polizei zu Unrecht beschuldigt.
6 mal wurde laut ihr gegen ihn ermittelt Wegen Betrug aber alles sofort eingestellt, so das wir davon keine Kenntnis hätten. (Sie zeigte ihm die schreiben der Polizei)
Das 7. Mal gab es wegen Ausspähung von Daten, eine vorladung damit er sich dazu äußert, dieses wurde vor kurzem von der Staatsanwaltschaft eingestellt.
Kann er sie jetzt wegen falscher Verdächtigungen anzeigen oder muss er das alles auf sich sitzen lassen?
Vielen Dank für eine Antwort.
4 Antworten
Du kannst es nachlesen: https://www.juraforum.de/gesetze/stgb/164-falsche-verdaechtigung
Nach meiner Meinung ist der Straftatbestend der falschen Verdächting gegeben.
Wenn du die Anzeige schreibst, sie ist an keine Form gebunden und kann oft auch per Internet abgegeben werden, dann schreibe bitte: Ich habe den Verdacht, daß der Tatbestand des § 164 StGB erfüllt ist.
Die Ermittlungen nimmt dann die Staatsanwaltschaft auf und entscheidet über die weiteren Maßnahmen. Darüber entscheidet die Polizei nicht.
Ein Anwalt kostet dich nur Geld und der macht auch nichts anderes. MfG
sieh es doch mal auch von der anderen Seite. Was hat denn diese Ex-Frau noch immer mit ihm verloren? Rennt sie ihm noch nach? Vielleicht mal aus dieser Richtung sehen, es kommt auch darauf an, wie dein Mann reagiert.
Hast du die Anzeigen, wohl 7 an der Zahl, selbst gesehen oder nur gehört? Meines Erachtens -aus beruflicher Erfahrung- ist diese Zahl viel zu hoch, ohne dass nicht wegen Gegenanzeigen wie Verleumdung, üble Nachrede, Vortäuschen einer Straftat usw. ermittelt werden würde.
Kläre erst einmal den tatsächlichen Status Quo. Wenn du dann beide Füße auf dem Trockenen hast kannst du dir überlegen was du zu tun hast. Ich sehe nur, du weißt noch gar nicht, was eigentlich vor liegt.
Also spätestens nach dem 3 mal hätte die Polizei eigentlich eingreifen sollen, ich würde das mal mit einen Anwalt besprechen.
Eine Anzeige wegen Belästigung und Nötigung kann man da auch in betracht ziehen.
Strafanzeige wegen falscher Verdächtigung und Vortäuschen einer Straftqat am besten bei der Staanwaltschaft, dann sie die ganzen Aktenzeichen geben lassen und Akteneinsicht bzw Kopien geben lassen. Mühsam...