mehr wie 8 std ausser haus

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Mehr als 8 Std. außer Haus?

Na Glückwunsch, dann gehts dir doch gut. Andere sind glatt insgesamt 12 Std. - also einen halben Tag - von zu Hause fort.

Und solange ist es zulässig. Nur wer länger als 12 Std. aufgrund seiner Tätigkeit von zu Hause fort ist, der kann eine Entschädigung erhalten.

Ebenfalls, wie oben erwähnt, bei Wechselschichten oder wer ständiger Pendler ist - allerdings dabei dir Orte wechselt.

Ist der Arbeitnehmer aufgrund des Arbeitsverhältnisses längere Zeit von seinem Lebensmittelpunkt (= Heimatwohnsitz) abwesend, können unter Berücksichtigung der Dauer seiner Abwesenheit folgende Beträge pauschal steuerfrei durch den Arbeitgeber erstattet werden oder im Rahmen der Einkommensteuererklärung als ð Werbungskosten geltend gemacht werden:

Es ist gleichgültig, ob es sich bei der Auswärtstätigkeit um eine Dienstreise, einen Dienstgang, Fahrtätigkeit oder Einsatzwechseltätigkeit handelt. Die Pauschalbeträge haben Abgeltungscharakter, d.h. ein Einzelnachweis höherer Verpflegungsmehraufwendungen ist nicht mehr möglich.

Ist nicht fast jeder mehr als 8 Std. außer Haus der einen Vollzeitjob hat !? Da kommt man schnell auf 10 oder noch mehr Std.

Wo willst du etwas geltend machen ? Beim Arbeitgeber oder Finanzamt oder was schwebt dir so vor?

woltermartina 
Fragesteller
 12.03.2009, 09:45

beim finanzamt da ich mich ja auch in der zeit draussen beköstigen muss umsonst gibt es diesen punkt in der steuererklärung ja nicht

ElfieB  12.03.2009, 09:53
@woltermartina

Nö, da gibt es nicht, sich außerhalb verköstigen müssen tausende andere Arbeitnehmer im Vollzeitjob auch. Nicht überall gibt es eine Kantine. Meines Wissens gibt es erst ab 10 Stunden Abwesenehit vom zu Hause Steuervergünstigung.

woltermartina 
Fragesteller
 12.03.2009, 10:00
@ElfieB

danke,endlich eine vernünftige antwort

Ploedder  12.03.2009, 14:34
@woltermartina

Nochmals: Unendlich viele Menschen machen sich ne Stulle zur Arbeit? Ich finde Dein Gejammer absolut unangemessen!!!

das ist normale Arbeit, da gibts kein extra.

Vielleicht zahlt dein AG bei schlechtem Wetter eine Zulage?

aber steuerlich kannst du nichts absetzen

Ploedder  12.03.2009, 14:33

Klar, Meinungen und sich wehren ist nicht erwünscht.