Marokkanscher Führerschein in Spanien als EU für D

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Nach dem Umtausch in Spanien spiel Marokko keine Rolle mehr. Es handelt sich seitdem um eine spanische Fahrerlaubnis, die innerhalb der EU anerkannt wird.

oschn187  29.09.2020, 19:19

Das stimmt nicht (und stimmte auch vor 9 Jahren nicht). Bei EU-Führerscheinen, die auf Führerscheinen aus Drittstaaten basieren, greift § 28 Abs. 4 Nr. 7. FEV (Fahrerlaubnisverordnung), und Marokko ist nicht in der Anlage 11 aufgeführt. Wenn also in Spanien keine Theorie- und Praxisprüfung abgelegt wurden, darf sie mit dem Führerschein nicht in Deutschland Auto fahren, solange sie in Deutschland wohnt. Da sie zum Zeitpunkt des Umtausches in den spanischen Führerschein auch schon in Deutschland gewohnt hat, ist dieser sowieso nicht gültig. Die Idee war nett, aber jetzt ist alles noch komplizierter.

Nein, nur in Spanien. Das ist eine Sonderregelung wegen der vielen marokkanischen Gastarbeiter. Ihr marokkanischen Führerschein gilt in Deutschland auch nicht mehr wenn sie schon 15 Jahren in Deutschland lebt. Nur maximal 1 Jahr. Sie sollte dringend zur deutschen Führerscheinstelle hin gehen, eventuell läßt sich der marokanische in einen Deutschen umschreiben.

wollyuno  01.10.2012, 09:52

er/sie schreibt eu schein und wer den hat darf in deutschland fahren

oschn187  29.09.2020, 19:20
@wollyuno

Nein. § 28 Abs. 4 Nr. 7. FEV steht dem entgegen. Zumal sie zum Zeitpunkt der Umschreibung schon in Deutschland gewohnt hat. Damit wäre der spanische Führerschein ohnehin ungültig.

Franticek  01.10.2012, 10:11

@diroda,
eine spanische EU-Fahrerlaubnis gilt in der EU ohne Einschränkung. Und seit dem Umtausch von marokkanisch in spanisch handelt es sich nicht mehr um eine marokkanische Fahrerlaubnis sondern um eine spanische EU-Fahrerlaubnis, die in der gesamten EU gültig ist.

oschn187  29.09.2020, 19:21
@Franticek

Doch, das ist immer noch keine vollwertige EU-Fahrerlaubnis. Das regelt § 28 Abs. 4 Nr. 7. FEV.

Natürlich. Deutschland ist auch EU. Ich würde bei der zuständigen Führerscheinstelle nachfragen.

oschn187  29.09.2020, 19:22

Nö, sie hätte den Schein gar nicht in Spanien umtauschen dürfen. Ok, Fehler von Spanien. Müsste Deutschland akzeptieren. Allerdings steht § 28 Abs. 4 Nr. 7. FEV der Nutzung des spanischen Führerscheins entgegen, da er auf einem marokkanischen basiert.