Maklercourtage Hauskauf Was gehört dazu?
Wenn bei einem Hauskauf vereinbart wird, "bewegliche Gegenstände" (bspw. Gartenhäuschen) aus dem Kaufpreis rauszunehmen (z.b. um Grunderwerbssteuer zu sparen), ändert sich dann dementsprechend auch die Maklercourtage oder bleibt diese gleich? Anders gefragt: Wird die Maklerprovision auf den gesamten Kaufpreis gerechnet oder nur auf den Preis der quasi für Haus- und Grundstück festgelegt wurde aber eben nicht für "bewegliche Gegenstände"?
3 Antworten
@DerHans, was für eine Antwort... Wieso Korinthennkacker?
Die allermeisten Menschen sparen viele Jahre lang jeden Cent, um sich irgendwann einmal ein Eigenheim leisten zu können. Du natürlich nicht, aber nicht jeder bezahlt den Makler aus der Portokasse.
Und da es sich um eine menge Geld handeln kann, ist die Frage völlig legitim! Die Courtage wird aus dem Kaufpreis der im Kaufvertrag steht errechnet. Daran führt leider kein Weg vorbei.
Viel Glück und Grüße aus Berlin Missis Immo
Hallo,
die Maklerkosten berechnen sich nach dem Betrag der im notariellen Kaufvertrag genannt ist.
Ohne "wenn und aber" der Wert, der in dem notariellen Kaufvertag, der durch das Bemühen des Maklers zustande gekommen ist, angegeben wurde.