mäuseplage durch nachbarn.. was tun? Rechtsgrundlage?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich denke, dass eine hilfreiche Antwort nicht darin besteht, dass man dir Lösungen vorschlägt, die viel Geld kosten.
Deshalb kommt eine Klage gegen den Nachbarn mit dem Ziel einer richterlichen Unterlassungsverfügung nicht in Frage. Recht haben bedeutet nicht, dass man in jedem Fall sein Recht durchsetzen muss.
Ebenso ist der Einsatz eines Kammerjägers teuer und nur für kurze Zeit wirksam. Er müsste nämlich beim Nachbarn tätig werden, nicht in der Wohnung deiner Schwiegereltern.

Bleibt nur folgender Weg:

Geh zum Nachbarn und frag ihn (freundlich bitte!), ob er auch unter der Mäuseplage leide und schlag ihm gemeinsames Bekämpfen der Mäuse vor. Vielleicht ist er froh über dieses Angebot und sorgt dafür, dass auf seiner Seite alles Nötige unternommen wird. 
Sollte er nicht darauf eingehen oder die Mäuseplage als unwichtig erklären, solltest du einen Gang zum Ordnungsamt machen und die Situation erklären. Sie werden dann das Nötige unternehmen. 

 

Dein örltlicher Terminator macht auch Beratung für solche Fälle. ;-) Wende Dich an den "Kammerjäger" bzw. Schädlingsvernichter. Gruß, q.

vielen dank für die antworten .. allerdings finde ich die antwort von iisisiibisi nicht sehr gut.. ich hatte extra beschrieben das sie uns schaden anrichten.. bei der nachbarin liegt der mäusekot sogar in der anbauwand ..das weiss ich weil ich es selber schon gesehen habe.. deine antwort kommt mir eher wie ein witz vor ich kenne niemanden der die tiere dann noch "bei sich wohnen lassen würdfe" außer im käfig.. ..  ich bedanke mich trotzdem für alle antworten

 

Dann hilft nur Eigeninitiative. Rattengift sollte auch bei Mäusen helfen.

Auch ne Anzeige würde ich machen, ob die allerdings Erfolg hat ist fraglich.