Mädchen geschlagen vom Jungen Welche Strafe?

5 Antworten

Wie wäre es, wenn du deine Tat zuerst einmal selbstkritisch hinterfragst? Wichtig ist nicht deine Strafe, sondern die Gesundheit deines Opfers.

Du könntest vermutlich eine Strafmilderung erzielen, wenn du ehrliche Reue zeigst. Richter und Staatsanwälte können jedoch sehr gut unterscheiden, was ehrlich und was unehrlich ist. Versuche nicht, sie zu verschaukeln, das funktioniert nicht und verschlimmert eher deine Situation.

Ein nachweisbares Antiaggressionstraining, das du offenbar sehr nötig hast, könnte ebenfalls hilfreich sein.

Kümmere dich um dein Opfer, zahle freiwillig Schmerzensgeld und hilf ihm, so viel wie möglich. Wenn dein Opfer 3 Tage im Krankenhaus war, hast du sehr hart  und in unverhältnismäßigem Maße zugeschlagen.

Mitleid muß man mit deinem Opfer haben, nicht aber mit dir!

Anzeige wegen Körperverletzung gem. §223 StGB.

Das genaue Strafmaß ist von den Details der Verletzung und den allgemeinen Umständen abhängig.

 

Schmerzensgeld - und das nicht zu knapp

Sozialstunden - hoffentlich viele

Antiagressionstraining - dein Verhalten ist nicht normal

TheDarkHow  24.04.2016, 15:26

Wer weiß was sie gemacht hat ....

glaubeesnicht  24.04.2016, 15:26
@TheDarkHow

Egal, was sie gemacht hat! Niemand hat das Recht, einen anderen zu schlagen!

Mignon3  24.04.2016, 15:35
@TheDarkHow

@ nimaf

Selbstjustiz ist in der Bundesrepublik glücklicherweise verboten. Gewalt ist nie eine Lösung und führt nur zur Eskalation.

Mit Gewalt/Schlägen reagieren sowieso nur geistig unterbelichtete Menschen, deren Gehirn nur eingeschränkt funktionsfähig ist. :-)

mensch3589  24.04.2016, 15:27

doch..

glaubeesnicht  24.04.2016, 15:28
@mensch3589

Tolle Erklärung! Und wer gibt einem das Recht, andere zu schlagen?

Akainuu  24.04.2016, 15:32
@glaubeesnicht

Das Recht, zum Beispiel unter dem Aspekt der Notwehr.

Wir kennen die Details nicht.

Selbstverständlich ist das falsch, aber der Mensch denkt für gewöhnlich nicht im Rahmen des Rechts, sondern seiner Gefühle und Empfindungen. Zwar mag es falsch sein, aber es kann ebenso menschlich sein.

Ich hatte mal einen Freund, der vor versammelter Mannschaft von einem Mädchen geschlagen wurde, mehrmals. Er hätte sich wehren können, hat es aber nicht getan. Eine Gegenreaktion wäre aber menschlich und in diesem speziellen Fall sogar rechtlich abgesichert. 

glaubeesnicht  24.04.2016, 15:33
@Akainuu

Notwehr? In diesem Fall ziemlich unglaubhaft! Da muß ein Junge nicht so zuschlagen, daß das Mädchen drei Tage im Krankenhaus liegt. Er hätte dann sicher andere Möglichkeiten gehabt, sie sich vom Leib zu halten.

TheDarkHow  24.04.2016, 15:29

naja rechtlich gesehen hast du natürlich recht, aber menschlich würde ich mir gerne erstmal eine Meinung bilden können.

glaubeesnicht  24.04.2016, 15:30
@TheDarkHow

Es geht hier um die juristische Seite!

Akainuu  24.04.2016, 15:33
@glaubeesnicht

Die juristische Seite ist sehr viel komplexer als "Man darf andere nicht schlagen".

Selbstverständlich darf man körperliche Gegenwehr einsetzen, wenn dies erforderlich ist. 

glaubeesnicht  24.04.2016, 15:35
@Akainuu

Er hat dreimal zugeschlagen und sie war drei Tage im Krankenhaus!  Soviel zur körperlichen Gegenwehr und deren Verhältnismäßigkeit.

mensch3589  24.04.2016, 15:29

das hat man leider nicht und man muss mit den konsequezen leben. würde sich dafür ab und zu echt lohnen.

mensch3589  24.04.2016, 15:37

das heißt alle menschen mit aggressionsproblemen sind dumm?

TheDarkHow  24.04.2016, 15:39

@glaubeesnicht 1) sie könnte ihn Wochen, Monate oder Jahre gemobbt haben. in diesem Fall würde ich ihn verstehen, hätte aber anders reagiert. 2) ich denke du bist so von deiner Meinung überzeugt, dass du dich gar nicht in beide hineinversetzen willst.

glaubeesnicht  24.04.2016, 15:42
@TheDarkHow

Nichts, aber auch gar nichts, rechtfertigt das Schlagen anderer Personen. Von Notwehr ist hier bei dreimaligem Zuschlagen wohl nicht auszugehen.

TheDarkHow  24.04.2016, 15:50

ich will nur sagen das es evtl einen (guten) Grund gibt, dass er zugeschlagen hat. ich bin ja selbst der Meinung das was er getan hat keine Notwehr war. Aber ( und das ist ein großes aber )ich bin der Meinung das man ihn nicht schlecht bzw runter machen muss. denn man weiß nicht aus welchen Gründen er gehandelt hat.

Da bekommst du ne anzeige wegen starker körperverletztung aber waum hast du sie geschlagen (und du bist vorbestraft) kann vll höchstens geldschulden kommen wenn sie dich anzeigt

Naja ich hoffe mal du bekommst eine Freiheitsstrafe, dazu wird es aber leider wahrscheinlich nicht kommen